ACTA-Dokumente: Internationale Geheimverhandlungen bleiben geheim
Die Europäische Kommission durfte ACTA-Dokumente grundsätzlich unter Verschluss halten. Das Gericht der Europäischen Union hat eine von der sozialliberalen EU-Abgeordneten Sophie in‘t Veld gegen die Kommission angestrengte Klage zu weiten Teilen abgewiesen (T–301/10). Nur bei einzelnen Dokumenten hätte die Kommission die Herausgabe nicht verweigern dürfen, so das Gericht in seinem Urteil vom Dienstag.
Monika Ermert fasst bei Heise Online zusammen:
Die Kommission muss demnach eine Liste offener Fragen zum konsolidierten ACTA-Entwurf und eine Darstellung der EU-Rechtslage im Bereich “Geistiges Eigentum im Internet” offenbaren. Der Großteil der Verhandlungsdokumente, wie etwa Einschätzungen der Mitgliedsländer zu geplanten strafrechtlichen Maßnahmen oder ein Bericht über die technische Zusammenarbeit der ACTA-Partner, bleibt dagegen im Giftschrank.
Ante Wessels von der Foundation for a Free Information Infrastructure schreibt in einem Kommentar zum Urteil:
We live in a union with a democratic deficit. Rigorous openness would help. The Court says no to that. The Court’s judgment is a disservice to democracy.
Ob In’t Veld weitere Rechsmittel einlegt, ist noch offen. Eine Erklärung ihres Anwalts schließt das nicht aus und fragt, ob das Urteil im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon stehe:
With this ruling, the Court gives an explanation of the exception provided in the transparency-regulation for the protection of international relations and puts diplomacy above democracy. The question is whether this is in line with the Lisbon Treaty
Glück im Unglück für die Kommission: Sie hat nun bestätigt bekommen, dass sie Geheimverhandlungen führen durfte, die zum Scheitern des Abkommens beigetragen haben.
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