Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
Schlagwort Verlage

Argentina Copyleft!

Copyleft-Verlage: „Teile und es wird geteilt werden”

2. Dezember 2010 von Marilina Winik

Im Gefolge der Krise des Jahres 2001 entstanden in Argentinien viele selbstverwaltete Kulturprojekte. Schriftsteller stellen seitdem eigene Verlagsprojekte auf die Beine. Das Copyleft-Modell sorgt für die freie Verbreitung von Kulturgütern. » mehr

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Lizenzgebühren für Kopien: Abhilfe für einen historischen Gesetzesverstoß oder exzellentes Geschäft?

14. Oktober 2010 von Evelin Heidel

Die Einführung einer Kopierabgabe an der Universität Buenos Aires generiert zusätzliche Einnahmen für Verlage und Verwertungs­gesellschaften – auf Kosten öffentlicher Einrichtungen. Initiativen wie BiblioFyl setzen unterdessen digital um, was schon immer Praxis der Wissenschaft war: das Teilen, Kopieren und Kommentieren von Texten. » mehr

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Das Nationale Institut des Buches: Vom Überwachen der Beschränkung

8. Oktober 2010 von Juan Suárez

Das Nationale Institut des Buches soll die Umsetzung des argentinischen „Gesetzes zur Förderung des Buches und der Lesekultur” sicherstellen. Tatsächlich sichert es die Monopolrechte privater Verwerter. Bibliotheken und Forscher haben das Nachsehen. » mehr

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Ein erster Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

7. Mai 2010 von · 3 Kommentare

Der Redaktion von iRights.info liegt ein Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Die Debatte darüber wird seit vielen Monaten intensiv geführt – auch bei iRights.info (zuletzt mit Kreutzer vs Keese). Das der Redaktion vorliegende Dokument enthält einen konkreten Formulierungsvorschlag der Presseverleger sowie Änderungsvorschläge der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di. iRights.info kommentiert exklusiv in einer ersten Analyse. » mehr

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Die Lobbyisten der Unfreiheit

15. Dezember 2009 von

Aus Angst vor Google wollen deutsche Verleger das Urheberrecht umbauen und auch schlichte Nachrichten unter Schutz stellen. Dies aber wäre ein Angriff auf das Grundrecht der Informationsfreiheit. » mehr

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Autorschaft als Weltherrschaft

16. Juli 2009 von

Unter dem Titel „Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit“ – den ich lange als „Autorschaft als Weltherrschaft“ gelesen und mir den Kopf zerbrochen habe, was das nun zu bedeuten hätte – fand gestern eine Urheberrechtstagung in Frankfurter Literaturhaus statt, in der Roland Reuß und Freunde über ihre Sicht der Dinge, was Google Books und Open Access angeht, reden durften. » mehr

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Börsenblatt befragt Brigitte Zypries

18. Mai 2009 von

Die erste Frage des Interviews beginnt mit dem Satz: "Die Auseinandersetzung um Urheberrechte ist ein Streit unterschiedlicher Interessen: von Urhebern und Nutzern." Nein, ist sie nicht. Die Auseinandersetzung um Urheberrechte ist ein Streit unterschiedlicher Interessen: von Urhebern, Nutzern und Verwertern. Aber es ist klar, dass das Börsenblatt diese entscheidende Erweiterung nicht vornimmt. Es ist Lobbyorgan der Verlage. » mehr

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Verband der Übersetzer: keine Einigung mit Verlagen zu angemessener Vergütung

12. Mai 2009 von

2002 wurde das so genannte Urhebervertragsrecht novelliert. Damit sollten die Urheber gestärkt werden, denn ihnen wurde durch das Gesetz ein Anspruch auf angemessene Vergütung verschafft. Immer wieder wird aus unterschiedlicher Richtung auf dieses Gesetz verwiesen, um zu zeigen, dass man nicht untätig sei dabei, die Position der Urheber zu stärken und ihnen tatsächlich mehr Einnahmen zu verschaffen – wie z.B. vom BMJ gerade wieder auf der internationalen Urheberrechtskonferenz, die vergangene Woche in Berlin stattgefunden hat.

In der Praxis sieht es damit allerdings sehr schlecht aus. In den Verhandlungen zwischen Presseverlegern und Journalisten ist man inzwischen in der 39. Runde angekommen, wie kürzlich jemand beim Branchenhearing Pressemarkt in München berichtete. Und mein iRights.info-Kollege Till Kreutzer hat gerade erst in einem Text zu AGB das Gesetz analysiert – mit eindeutigem Ausgang:

Was bleibt: Schutz durch das Urhebervertragsrecht

Auch heute noch scheint es also mit der AGB-rechtlichen Überprüfbarkeit von Nutzungsrechtklauseln nicht weit her. Neben dem – recht vagen – Schutz aus dem Transparenzgebot und dem Verbot überraschender Klauseln bleiben den Urheber als Schutznormen daher im Zweifel nur die urhebervertragsrechtlichen Regelungen. Diese haben zwar den Vorteil gegenüber den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen, konkreter und auf urheberrechtliche Fragestellungen zugeschnitten zu sein. Eine (ergänzende) Anwendung des AGB-Rechts wäre jedoch aus Sicht der Urheber in vielen Fällen vorzugswürdig. Denn nur diese Regelungen ermöglichen die abstrakte Klauselkontrolle durch Verbände wie den DJV. Nur sie können die Kreativen zudem davor schützen, unfreiwillig und ohne Einflussmöglichkeit alle Rechte durch Formularverträge abzugeben.

Ein Anspruch auf angemessene Vergütung beispielsweise ermöglicht der Urheberin nicht, Zweitverwertungsrechte trotz Buy-out-Klausel selbst auszuwerten oder einem Dritten zu übertragen und dafür ein weiteres Honorar auszuhandeln. Ist die Vergütung – wie so oft – nicht angemessen, nützt dieser Anspruch dem Kreativen außerdem – naturgemäß – nur etwas, wenn er ihn gegenüber dem Verwerter auch geltend macht. Gerade dies wird angesichts der Marktsituation vielen Übersetzern, Journalisten, Grafikern oder Programmierern aber ebenso wenig möglich sein, wie beim Vertragsschluss den AGB zu widersprechen.

[...]

Davon, dass das seit 2002 geltende Urhebervertragsrecht gemeinsam mit dem AGB-Recht einen „lückenlosen Schutz“ bietet, wie es sich der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung die Schulter klopfend selbst attestiert, kann nach alledem keine Rede sein.

Nun berichtet der  VdÜ (Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. / Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di -kann man sich einen noch komplizierteren Namen ausdenken?) in seinem aktuellen Newsletter von den Verhandlungen mit den Verlegern. Und auch da sieht es alles andere als gut aus.

Der Wortlaut:

In der Auseinandersetzung um eine gemeinsame Vergütungsregel im Sinne des 2002 in Kraft getretenen Urhebervertragsrechts sind die Literaturübersetzer leider bislang zu keiner Einigung über eine *„angemessene Vergütung“* mit der Verlegerseite gelangt. Deren letztes Angebot, das sogenannte "Berliner Modell", sah unterhalb einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren keinerlei Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des übersetzten Werks vor, während die Beteiligung im oberen Auflagenbereich degressiv verlaufen sollte. Gerade die Übersetzer aufwändig übersetzter Literatur, die in kleinen Auflagen erscheint, hätten von diesem Modell also gar nicht profitiert, während die Übersetzer wirtschaftlich besonders erfolgreicher Werke dennoch erhebliche Abstriche hätten hinnehmen müssen – gemessen an dem, was ihnen in früheren Gerichtsverfahren zugesprochen wurde.
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Themen: AGB + Verträge · angemessene Vergütung · Autor + Text · Bücher · Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Literatur · Urheberrecht

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TAZ-Auftritt: Fazit

19. April 2009 von

Meike Laaff hat eine kurze Zusammenfassung des Panels gestern auf dem TAZ-Kongress geschrieben, in dem ich mit Christian Sprang vom Börsenverein, Helge Malchow von KiWi und Andreas Bogk vom Chaos Computer Club über E-Books, Urheberrecht, Pirate Bay diskutiert habe. Ich habe mich hauptsächlich auf die Studie von Martin Kretschmer bezogen, in der er feststellt, dass der durchschnittliche Urheber nicht von seinen Werken leben kann und den Schluss zieht, dass das Urheberrecht den Zweck, dem Urheber Geld zu zuführen, damit er neue Werke schaffen kann, nicht erfüllt. Immerhin ist das soweit angekommen, dass Laaff mich damit zitiert, aber es wurde in der Diskussion nicht weiter aufgenommen (aus dem Publikum kam aber Applaus). Mich wundert (und nervt) es ein wenig, dass immer noch ein Gegensatz zwischen Netz- und – nennen wir sie mal so – Analogmenschen aufgemacht wird. Einer Diskussion ist das leider nicht förderlich. Aber – kleine Schritte! Irgendwann werden wir alle zusammen kommen.

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iRights auf dem TAZ-Kongress

17. April 2009 von · 1 Kommentar

Fast vergessen: Morgen, am Samstag, den 18. April um 15 Uhr, bin ich auf dem TAZ-Kongress und diskutiere mit Christian Sprang (Börsenverein des deutschen Buchhandels), Helge Malchow (Kiepenheuer & Wietsch) und Andreas Bogk (CCC) über „Google, Kindle und das gute alte Buch – Wie sich die Verlage auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen müssen“. Moderiert wird das Ganze von Dirk Knipphals von der TAZ. Würde mich freuen, dort iRights- bzw. Arbeit 2.0-Leser und -Leserinnen zu sehen.

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