Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
Schlagwort Rapidshare

Wochenrückblick: SWIFT, Abmahnkosten, „Bilderbuch Köln“

16. Februar 2010 von telemedicus.info, Christiane Müller

Der Urheberrechtsrückblick von Telemedicus - diese Woche: EU-Parlament lässt SWIFT-Abkommen scheitern, BVerfG zur Deckelung von Abmahnkosten, LG Hamburg: Verlage siegen gegen RapidShare ... » mehr

Themen: Abmahnung + Anwalt · Datenschutz + Sicherheit · News · Politik + Recht

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OLG Hamburg: Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt

8. Oktober 2008 von · 2 Kommentare

Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern bei Rapidshare nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der Filehoster ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer. » mehr

Themen: Filesharing + Streaming · Technologie · Urheberrecht · Urteile

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GEMA-Bilanz 2007

28. April 2008 von

Am 22. April 2008 fand die Jahrespressekonferenz der GEMA statt, auf der wichtige Geschäftszahlen für das vergangene Jahr bekannt gegeben wurden.

  • Der Gesamtertrag (Einnahmen) sank von 874,4 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 849,6 Millionen Euro im Jahr 2007, ein Rückgang um 2,8 Prozent oder 24,8 Millionen Euro.
  • Der Anteil der Kosten stieg im gleichen Zeitraum um fast 10 Prozent von 13,9 Prozent (121,7 Mill. EUR) auf 14,2 Prozent (120,3 Mill. EUR) vom Ertrag (woran vermutlich hohe Fixkosten bei der GEMA Schuld sind).
  • Daraus ergibt sich dann unterm Strich eine Verteilungssumme von 729,3 Millionen Euro (2006: 752,7 Mill. EUR), die an die GEMA-Mitglieder (Urheber und Rechteinhaber) ausgeschüttet wird.
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Themen: Musik + MP3 · Ökonomie · Urheberrecht

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LG Düsseldorf: RapidShare haftet für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer

25. April 2008 von · 1 Kommentar

RapidShare ist ein Filehoster, das heißt ein Dienstleister, der seinen Nutzern Speicherplatz auf Servern im Internet anbietet, auf denen sie Dateien speichern und Dritten zugänglich machen können. Immer wieder landen dabei auch urheberrechtlich geschützte Dateien auf den Festplatten von RapidShare. Aus diesem Grunde wurde das Unternehmen in der Vergangenheit wiederholt von der GEMA abgemahnt und verklagt. Das OLG Köln entschied (via Golem.de) im September 2007, daß RapidShare urheberrechtlich geschützte Werke, die rechtswidrig gespeichert wurden, löschen muß, sobald das Unternehmen davon Kenntnis erhält. Ein erneutes Hochladen der Dateien müsse das Unternehmen dann verhindern.

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