Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Börsenverein: “objections” gegen Google Book Settlement

24. April 2009 von

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels will noch vor dem Ablauf der Einspruchsfrist am 5. Mai 2009 juristische Einwände, sogenannte "objections", gegen den zwischen Author's Guild und Verlegerverband AAP abgeschlossenen Vergleich über die Google Buchsuche, das Google Book Settlement, erheben. Konkret stört den Börsenverein - die Behandlung eines Großteils lieferbarer europäischer Bücher als "not commercially availabe" im Sinne des Settlements (mit der Folge deutlich ausgeweiteter Nutzungsbefugnisse für Google), - die unzureichende Information und Einbindung europäischer Verlage in die Durchführung des Vergleichs (z.B. mangelhafte Übersetzungen der Vergleichsbekanntmachungen und die fehlende Repräsentanz eruopäischer Verlage in der für die Administration des Vergelichs zuständigen Book Rights Registry), - die Gefahr des Entstehens eines Monopols beim Handel mit elektronischen Büchern. Der Börsenverein sieht darin eine "Aushöhlung der Rechte von Urhebern und Verlagen an vergriffenen Werken", wie Justitiar Christian Sprang mitteilt. Auch andere europäische Verlegerverbände (Österreich, Schweden, Italien, eventuell auch Frankreich) planen derzeit Einwände gegen den Vergleich, berichtet Sprang. Der European Writers' Congress verbreitet zwar die Gerichtsbekanntmachung, gibt selbst aber keinerlei Empfehlung ab, wie Autoren sich dazu verhalten sollten. Das Google Book Settlement ist in der letzten Zeit vor allem dafür in die Kritik geraten, dass es der Firma de facto ein Vermarktungsmonopol für verwaiste Werke sichert - vergriffene Bücher, deren Rechteinhaber nicht auffindbar sind. Nicht nur Google-Kritiker James Grimmelmann von der New York Law School plädiert deshalb für eine rasche gesetzliche Lösung des Problems der "orphan works". Ähnliche Bedenken hat Randal C. Picker von der University of Chicago Law School zum Ausdruck gebracht. Auch die American Library Association (ALA) will beim zuständigen Gericht einen sogenannten amicus brief einreichen. Die Organisation bemängelt neben der Gefahr monopolistischer Preisgestaltung auch unzureichende Regelungen für den Schutz der Privatsphäre. Consumer Watchdog hat sich ebenfalls mit einem Schreiben an die Richter gewandt. Nicht zuletzt ist auch die Non-Profit-Bibliothek Internet Archives unter den Kritikern, deren Schreiben man hier einsehen kann.

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A Raw Deal for Libraries und andere Einträge

20. April 2009 von · 1 Kommentar

Unglaublich lesenswert für alle, die sich für das Google Book Settlement und seine Folgen für Bibliotheken interessieren: das Weblog der Open Content Alliance, gegründet von Brewster Kahle, dem Erfinder des Internet Archive (archive.org). Besonders interessant ist der Eintrag A Raw Deal for Libraries, auf den Dan Clancy, "engineering manager for Google Book Search", antwortet.

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