Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Dänemark: Freispruch in Filesharing-Prozess

23. September 2008 von

Unwatched.org berichtete vor knapp zwei Wochen über den Ausgang eines Filesharing-Prozesses in Dänemark. Zwei dänische Frauen waren von von der im Auftrag von Rechteinhabern handelnden Organisation "Antipiratgruppen" wegen der illegalen Verbreitung von Musik "vor Gericht gezerrt worden". Sie stritten die Vorwürfe ab und verteidigten sich mit dem Argument, jemand anderes hätte über ihren drahtlosen Internetzugang ohne ihr Wissen Tauschbörsen genutzt. » mehr

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Verstößt die Sperrung des Zugangs zu The Pirate Bay durch Tele2 in Dänemark gegen EU-Recht?

13. Februar 2008 von

Anfang Februar hatte ein dänisches Gericht zugunsten der IFPI entschieden, daß der Internetprovider Tele2 den Zugang zum Bittorent-Tracker The Pirate Bay zu sperren habe. Nun berichtet das TorrentFreak-Blog, daß das Gericht mit der Sperrungsverfügung vermutlich gegen die EU-Richtlinie 2001/29/EG verstoßen habe. Artikel 5.1 der Richtlinie besagt:

"Artikel 5 Ausnahmen und Beschränkungen (1) Die in Artikel 2 bezeichneten vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, a) eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder b) eine rechtmäßige Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben, werden von dem in Artikel 2 vorgesehenen Vervielfältigungsrecht ausgenommen."
Das dänische Gericht hat in seinem Urteil den Standpunkt vertreten, daß durch die Zwischenspeicherung in den Routern des ISPs eine Urheberrechtsverletzung eingetreten sei. Um das zu Verhindern, müsse der ISP den Zugang zu The Pirate Bay blockieren. Nach Artikel 5.1 (a) der Richtlinie sind aber die Zwischenspeicherungen in den Routern der ISPs quasi "von der Haftung freigestellt". Wenn das dänische Gericht Tele2 für seine Router haftbar macht, verstößt es sehr wahrscheinlich gegen EU-Recht. Der schwedische Internet-Aktivist und ISP-Gründer Oscar Swartz untersucht die Zusammenhänge in seinem Blog noch genauer. Und er fordert auf, gegen die Sperrverfügung des dänischen Gerichts vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Abgesehen von den europarechtlichen Fragezeichen scheint die Maßnahme auch keineswegs den Erfolg gehabt zu haben, den sich die IFPI erhofft hatte. So berichtete Ars Technica gestern, dass "das dänische Verbot sogar zu mehr Traffic [auf den Pirate-Bay-Servern] geführt hat". Im Fußball heißt sowas "Eigentor"...

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