Petition fordert mehr Prüfungen zur Künstlersozialabgabe
Zur Halbzeit der vierwöchigen Zeichnungsfrist hat eine Petition zur „Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch die Rentenversicherung” beim Bundestag rund 38.000 Unterstützer gefunden. Die vom Deutschen Tonkünstlerverband gestartete Petition fordert den Bundestag auf, die Deutsche Rentenversicherung zu regelmäßigen Betriebsprüfungen bei Verwertern zu verpflichten.
Das soll bewirken, dass abgabepflichtige Unternehmen und andere Einrichtungen ihren KSK-Anteil auch durchgängig abführen. Zusammen mit den Versicherten und dem Bund tragen sie gemeinsam die Künstlersozialkasse, über die in Deutschland annähernd 180.000 selbständige Kreative sozialversichert sind. Für Verwerter berechnet sich die Künstersozialabgabe aus den an Kreativschaffende gezahlten Honoraren, 2013 liegt der Satz bei 4,1 Prozent.
Kontrolle „mindestens alle vier Jahre”
Striktere Kontrollen für KSK-Abgaben wollte ursprünglich auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU): Ohne regelmäßige Prüfungen bei Verwertern drohe der KSK eine Finanzierungslücke, errechnete das Ministerium. Kann diese Lücke nur mit steigendem Abgabesatz für zahlende Unternehmen ausgeglichen werden, könnte die Akzeptanz der KSK dahinschwinden und das gesamte System der Künstlersozialversicherung in die Krise stürzen, so das Szenario.
Unternehmen sollten daher „mindestens alle vier Jahre” geprüft werden, verfahrenstechnisch angedockt an die sonstigen Betriebsprüfungen der Rentenversicherung. Das hatte die Regierung in einem Gesetzesbündel vorgesehen, das auf das Kürzel „BUK-NOG” hört und eine lange Reihe versicherungstechnischer und weiterer sozialpolitischer Änderungen enthält.
Die Koalition wurde sich dann aber doch nicht einig; Arbeitgeber, Industrie- und Handelskammern und der Bund der Steuerzahler wandten sich gegen weitere Kontrollen. Einen „unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand“ sah etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in den geplanten Prüfungen (PDF).
Deutsche Rentenversicherung murrt
Einen weiteren Gegner hatte sich die Regierung mit den Rentenversicherungsträgern geschaffen: Das Arbeitsministerium bezifferte den zusätzlichen Kontrollaufwand auf 500.000 Euro, die Deutsche Rentenversicherung legte zwei Nullen drauf: 50 Millionen Euro Mehrkosten kämen auf sie zu. Am Ende wurde die ursprünglich vorgeschlagene Regelung in den Ausschüssen wieder gekippt, der Wirtschaftsflügel der Koalition setzte sich damit durch.
Im Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Gesetzesbündel heißt es stattdessen nun, gesetzgeberisches Handeln sei nicht erforderlich. Eine Neuregelung könne
zum jetzigen Zeitpunkt entfallen, da die Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes auf Grundlage des derzeit geltenden Rechts durch Verwaltungshandeln erreicht werden kann,
postulierten die Ausschüsse im entsprechenden Änderungsantrag zur zweiten und dritten Lesung (PDF).
Urheberverbände für mehr Prüfungen
An diesem Punkt setzt die Petition an und fordert, die ursprünglich vorgesehene Regelung – zwingende Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung alle vier Jahre auch für die Künstlersozialabgabe – zu verabschieden.
Eine Reihe von Urheberverbänden hat inzwischen ebenfalls aufgerufen, sie zu unterzeichnen – darunter die Allianz deutscher Designer, der Deutsche Journalisten-Verband, Freischreiber und die Spieleautoren-Zunft. Die Gewerkschaft Verdi erklärte, ohne die Regelung sei eine „ungestörte Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen” möglich.
Ob der aktuelle Bundestag sich ein weiteres Mal mit dem Thema beschäftigen wird, ist ungewiss. Auch wenn die Petition die Marke von 50.000 Zeichnern erreicht, wäre sie wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode dran. Das Diskontinuitätsprinzip, nach dem nicht verabschiedete Gesetzesvorhaben mit dem Ende der Legislatur automatisch verfallen, gilt bei Petitionen nicht.
Bleibt es bei der jetzigen Regelung, entscheidet die Rentenversicherung selbst, wann sie prüft. Auch dann würden zwar Prüfungen durchgeführt, allerdings nur als vereinzelte Stichprobe.
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