Auf der Suche nach dem freien Inhalt
Erst Fotos und Grafiken lassen die Webseiten interessant aussehen, und auch ein gut geschriebener Text schmückt das eigene Angebot. Doch wenn man das nicht alles selber machen will (oder kann), stellt sich die Frage: Welche Texte, Fotos und Grafiken darf man überhaupt verwenden?
Grundsätzlich gilt: Fast alles, was im Web veröffentlicht wird, ist urheberrechtlich geschützt. Auch, wenn kein expliziter Hinweis angebracht ist (etwa ein © oder dergleichen), muss man davon ausgehen, dass man fremde Inhalte nicht einfach verwenden darf, sondern eine Erlaubnis des Rechteinhabers braucht. Die gibt es in den meisten Fällen nur, wenn man dafür bezahlt.
Zwar ist es erlaubt, von fremden Werken einzelne Kopien zum “privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch” zu machen: so steht es im Gesetz. Ein Foto aus dem Web auf den eigenen PC zu laden, ist also rechtlich kein Problem. Nur hilft das nicht, wenn man fremde Inhalte auf seiner eigenen Website online stellen will. Das heißt nämlich, dass die Website veröffentlicht wird – und diese Veröffentlichung gilt nicht als privater Gebrauch. Man muss also für alle urheberrechtlich geschützten Werke, die auf der Website erscheinen, das Recht haben, sie zu veröffentlichen.
Was darf man verwenden?
Es ist erlaubt, Inhalte zu verwenden, die vom Urheber explizit zur Verwendung freigegeben sind. Das gilt für die Clipart-Bilder vieler Grafikprogramme, aber auch für so genannte „rechtefreie“ Fotos und Grafiken, die im Web angeboten werden.
Vorsichtig sein muss man mit CD-Roms mit Fotos und Grafiken. Diese CDs erlauben oft nur eine private Nutzung, was eben gerade nicht bedeutet, dass man die Bilder ins Web stellen darf. Bevor man derartige Fotos verwendet, sollte man die Lizenzbedingungen genau lesen, die als Datei auf der CD enthalten oder in Papierform beigelegt sind.
Texte oder Bilder von Autoren und Fotografen, die vor mehr als 70 Jahre gestorben sind, können ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ihr Urheberrechtsschutz ist abgelaufen, sie sind “gemeinfrei”. Ein Beispiel dafür, wo man solche Texte findet, ist das Projekt Gutenberg. Über seine Datenbank kann man etwa 80.000 Klassikertexte abrufen, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist.
Speziell bei gemeinfreien Bildern muss man vorsichtig sein: Wenn etwa von Gemälden, deren Urheber schon lange tot sind, Fotos im Netz stehen, bedeutet das nicht, dass man sie bedenkenlos in die eigenen Webseiten einbauen kann. Denn das Foto des Gemäldes ist selber wieder durch das Urheberrechtsgesetz (den so genannten Lichtbildschutz) geschützt.
Kostenlos Inhalte nutzen durch alternative Lizenzen
Bei vielen Inhalten, die im Netz zu finden sind, haben die Urheber nichts dagegen, dass andere sie auf eigenen Webseiten verwenden. Im Gegenteil: Hobbyfotografen und -grafiker oder Menschen, die zu ihrem eigenen Vergnügen Texte schreiben, freuen sich oft darüber, wenn andere ihre Werke veröffentlichen möchten.
Eine recht neue Entwicklung sind daher Lizenzmodelle, die es den Urhebern leicht machen zu definieren, wie andere ihre Werke verwenden dürfen. Creative Commons ist ein solches Beispiel, oder auch die so genannte GNU Free Documentation License. Sind Werke unter diesen Lizenzen veröffentlicht, bedeutet das meist, dass man sie auch auf anderen Webseiten verwenden kann.
Allerdings können die Rechteinhaber festlegen, dass sie zum Beispiel nicht verändert oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Auch diese Lizenzen muss man also ganz genau lesen, was jedoch einfacher als bei den meisten anderen, weil sie extra so geschrieben sind, dass auch juristische Laien sie verstehen können.
Wo kann man Inhalte kaufen?
Wenn weder gemeinfreie Werke zur Verfügung stehen noch solche, die die Rechteinhaber selber frei gegeben haben, ist es auch für Privatkunden möglich, bei kommerziellen Agenturen Inhalte zu kaufen, um sie in die eigene Website einzubauen. Genauer gesagt, kauft man nicht das Foto oder den Text, sondern erwirbt das Recht, sie auf der eigenen Seite zu veröffentlichen.
Nur richten sich diese Anbieter meist an Firmen, die ihre Internetseiten im Netz präsentieren – und sind dementsprechend teuer. So verlangen etwa große Fotoagenturen für das Recht, ein Bild zwei Jahre lang auf einer Homepage zu verwenden, bis zu 600 Euro. Vergleichbares gilt für Grafiken, Illustrationen und Texte.
Wenn der Name des Urhebers, also etwa des Fotografen oder Autoren, angegeben ist, kann man versuchen, die Rechte direkt von ihm zu bekommen, was in vielen Fällen billiger sein wird, als sie über eine Agentur oder einen Verlag zu kaufen. In jedem Fall benötigt man eine klare Zustimmung.
Das mitunter verbreitete Gerücht, dass die Nutzung immer zulässig ist, wenn der Rechtsinhaber nicht „nein“ sagt, verkennt die Rechtslage. Das gilt auch, wenn man nicht herausfinden kann, wem die Rechte gehören. Ohne Rechtserwerb keine Übernahme: Man darf dann den Text, das Foto oder die Illustration nicht verwenden.
Für Audio-Dateien und Filme, aber auch Animationen (etwa im Flash-Format) gelten die gleichen Regeln. Man sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass man eine Genehmigung des Rechteinhabers braucht, um diese Inhalte im eigenen Web-Angebot zu veröffentlichen. Nur, wenn sie explizit frei gegeben sind, zum Beispiel durch eine Creative Commons-Lizenz, ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
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