Verleger ziehen „Fair Share“-Beschwerde gegen Google zurück
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hatten eine finanzielle Beteiligung an Werbeeinahmen gefordert, die Google mit Anzeigen neben Sucherergebnissen erzielt („fair share“). Google verdiene an der Auflistung von Textauszügen journalistischer Angebote, den sogenannten Snippets, ohne die Verlage dafür zu honorieren.
Offen bleibt, warum die Verleger die Beschwerde zurückgezogen haben. Möglicherweise hatte sie beim Bundeskartellamt keine Aussicht auf Erfolg. Verleger können die Snippets bereits heute von Google aus den Suchergebnissen entfernen lassen, sodass allein die Überschriften der verlinkten Texte zu sehen sind. Ob Google seine Marktmacht nutzen kann, um die Verlage zu zwingen, ihre Snippets kostenlos zu Verfügung stellen, ist unter Experten umstritten.
Die Verleger wollen ihre Beschwerde nun der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen, wie iRights.info aus dem Umfeld des Bundeskartellamts erfuhr. Ein spanischer Verlegerverband hat bereits eine „fair share“-Beschwerde in Brüssel eingelegt.
Bei der EU-Wettbewerbsbehörde ist eine weitere Beschwerde deutscher Verleger gegen Google anhängig. Sie werfen dem US-Konzern vor, Verlagsseiten bei Google-Suchen zu benachteiligen und fordern ein faires Ranking („fair search“). Die Kommission prüft seit Ende 2010, ob Google seine Suchergebnisse zugunsten eigener Angebote manipuliert und Konkurrenten benachteiligt.
Eine Art “Snippit-Abgabe” für Unternehmen wie Google und Facebook steht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zufolge auch auf der Agenda eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage, das Union und FDP im Koalitionsvertrag angekündigt haben.
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