Bundesjustizministerin verliert beim Leistungsschutzrecht ihre Homebase
Die Wochenenden scheinen bei der aktuellen Diskussion um die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts für Presseverlage enorm an Bedeutung zu gewinnen. Nachdem bereits am vergangenen Sonntag der Koalitionsausschuss bekräftigt hatte, und dafür heftig kritisiert wurde, er wolle ein solches Recht einführen, ist nun die Bayerische FDP an der Reihe. Am gestrigen Samstag hat der Landesverband bei seinem Parteitag in Lindau nach Angaben des FDP-Netzpolitikers Jimmy Schulz “mit überwältigender Mehrheit” das Leistungsschutzrecht für Presseverlage abgelehnt.
Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen für Bayern, sondern auch bundespolitische Bedeutung. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kommt aus diesem Landesverband, und verliert mit der Ablehnung des Leistungsschutzrechtes ihre Homebase um ein solches einzuführen.
Dabei sah am Anfang noch alles gut aus und die Bundesjustizministerin war voller Optimismus. Laut ihres Redemanuskripts (“Es gilt das gesprochene Wort”) gab sie den Delegierten folgende Worte mit auf den Weg:
(…) die FDP Bayern war immer der programmatische Nährboden der Bundespartei. Der bayerische Landesverband verkörpert seit Jahren den ganzheitlichen Liberalismus wie kein anderer Verband.
Und dann kommt laut Redemanuskript ein Satz, an dem sie sich wird messen lassen müssen:
Die FDP Bayern wird heute inhaltliche Entscheidungen treffen, die unser Handeln in den nächsten Jahren prägen werden.
Und dann, kawumm, der Antrag der Jungen Liberalen Bayerns und von Jimmy Schulz wird angenommen. Das Leistungsschutzrecht aus der Agenda gestrichen, die Bundesjustizministerin als Vorsitzende ihres eigenen Landesverbandes überstimmt. Im Antrag heißt es:
Dieses Vorhaben (Anm.: die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage) lehnt die FDP Bayern vehement ab, da dieser nationale Alleingang Kernelemente des Internets einschränkt und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspricht.
Die Bundesjustizministerin wird mit einem großen Kater zurück nach Berlin fahren. Es ist nicht schwer zu prognostizieren, dass sich die Bundesjustizministerin gerade in innerer Einkehr befindet und für sich eine spannende politische Frage zu lösen hat.
3 Kommentare
1 Mett am 11. März, 2012 um 09:29
“Das Leistungsschutzrecht aus der Agenda gestrichen, die Bundesjustizministerin als Vorsitzende ihres eigenen Landesverbandes überstimmt.”
Da brauchen nur 2 Deligierte für den Antrag zu stimmen und schwups, ist L.-S. überstimmt. Und außerdem wäre es für eine demokratische Partei doch sehr merkwürdig, wenn der/die Vorsitzende ein Vetorecht gegenüber den übrigen Mitgliedern bzw. als einzelne Person mehr Stimmen hätte. Also eigentlich alles nicht so spektakulär.
2 Boomel am 11. März, 2012 um 09:47
Das interessiert die Union und den Koalitionsvertrag leider überhaupt nicht…
Aber ein gutes Zeichen ist es trotzdem.
3 Panda am 12. März, 2012 um 11:04
http://www.olivere.de/blog/archives/2012/03/11/landesverband_stimmt_antrag_23_zu/
Was sagen Sie dazu?