Urheberrecht fördert Innovation — HP modifiziert Drucker für Deutschland
Hewlett-Packard (HP) ist einer der größten Hersteller von Druckern und so genannten Multifunktionsgeräten — das sind Geräte, die kopieren, scannen und drucken können — für PCs weltweit. Das deutsche Urheberrecht hat HP nun zu einer Innovation der besonderen Art veranlasst…
Extra für Deutschland hat HP die Geräteklasse “PC-Copy” entwickelt. (In anderen Ländern sollen diese Geräte nicht auf den Markt kommen.) Diese preiswerten Multifunktionsgeräte funktionieren nur bei eingeschaltetem Computer. Schlecht für die Umwelt, aber gut für die Käufer. Sie sparen bei PC-Copy-Geräten die Urheberabgabe an die Verwertungsgesellschaften. Und das geht so…
Der BGH hatte zu Jahresbeginn entschieden, daß für Multifunktionsgeräte dieselben Urheberabgaben wie für Kopierer zu entrichten sind. In Deutschland werden damit derzeit für Geräte, die selbständig Kopien von gedrucktem Material erstellen können, Urheberabgaben in Höhe von 102,- EUR fällig. In anderen Ländern fällt entweder keine solche Abgabe oder eine deutlich geringere an. Wenn HP nun aus den Geräten die Möglichkeit ausbaut selbständig kopieren zu können, dann fällt die Urheberpauschale weg. Die Geräte können also billiger in den Handel kommen.
Um den Kunden klar zu machen, worauf sie sich beim Kauf einlassen, bekommen solche Geräte mit beschnittenem Funktionsumfang das Siegel “PC-Copy” verliehen. Wer damit eine Kopie erstellen will, muß vorher den PC anschalten und das Gerät dort anschließen, dann klappt das Kopieren.
Das Beispiel von HP macht übrigens Schule. Wie bei Golem.de berichtet (14.8.) wurde, führt auch der Druckerhersteller Lexmark diese Innovation ein. Der offensichtliche Nachteil: Für jede Kopie wird nun ein Vielfaches an Strom verbraucht wie bisher.
Die Urheber gehen nun allerdings leer aus.
Mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Urheberrechtsreform hat der Gesetzgeber verordnet, dass Verwertungsgesellschaften und Gerätehersteller die Höhe der Urheberabgaben untereinander aushandeln müssen. Darf man dem, was man hier und da vernimmt, Glauben schenken, dann sind die Verwertungsgesellschaften wenig kompromißbereit und lehnen niedrigere Urheberabgaben ab. Stattdessen wollen sie immer mehr Geräteklassen erfassen und mit Urheberabgaben belegen. Die Gerätehersteller sehen ihre Umsätze bedroht, werden erfinderisch und sehen zu, wie sie den teils exorbitant hohen Abgaben entgehen können. Am Ende bekommen die Verwertungsgesellschaften und damit auch die Urheber immer weniger…
Nachtrag (11:45 h)
Wie mir von HP mitgeteilt wurde, gehen die Urheber doch nicht ganz leer aus. HP zahlt weiterhin die — niedrigeren — Abgaben, die für Scanner fällig werden, an die Verwertungsgesellschaften.
2 Kommentare
1 DieterK am 18. August, 2008 um 16:51
Stimmt die Überschrift? Beim BGH-Urteil und bei der “Innovation” von HP geht es doch um Multifunktionsgeräte, nicht um Drucker.
Für Drucker müssen (noch) keine Urheberabgaben gezahlt werden.
Pressemitteilung des BGH vom 1. 2. 2008:
“Der Bundesgerichtshof hat bereits am 6. Dezember 2007 entschieden, dass für Drucker keine Gerätevergütung zu zahlen ist (I ZR 94/05) (…)”
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0020/08
2 Robert A. Gehring am 18. August, 2008 um 19:34
In seinem Urteil vom 6.12.2007 (I ZR 94/05) hatte der BGH entschieden:
Damit entfallen darauf auch (bisher) keine Geräteabgaben.
HP modifiziert nun die Druckfunktion in den Multifunktionsgeräten (für das preiswerte Marktsegment) so, daß die Geräte quasi “wie ein Drucker” arbeiten, auch wenn sie kopieren, denn für Kopierer sind Abgaben fällig.
Insofern ist die Überschrift vielleicht nicht perfekt sondern ein Kompromiß der Kürze wegen.
Was sagen Sie dazu?