Polizei sucht in Tauschbörsen nach neuer PC-Ausstattung?
“[E]ine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.”
So heißt es in dem “Verwertungsvorschlag” (PDF via Kanzlei Wilde & Beuger) eines Justizoberinspektors für einen Medion-PC, der im Zuge eines Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen Tauschbörsennutzer beschlagnahmt wurde. Die Polizei fand den PC anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung. Auf dem PC waren rund 3500 Musikstücke gespeichert, die der Beschuldigte im Tauschbörsen angeboten hatte. Der Betroffene gab die Vorwürfe zu und wurde zu 65 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 2600 Euro, Strafe verurteilt.
Der für die Begutachtung des beschlagnahmten PCs (Medion MED MT 380 von 2005) zuständige Beamte war ganz offensichtlich begeistert:
“Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich – sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab – quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen.”
Statt den PC wie üblich zu Gunsten der Staatskasse zu versteigern, sah der Beamte die Chance, die Ausstattung der Ermittlungsbehörden dramatisch zu verbessern. So schlug er den Computer “für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität” vor.
Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger, die den Verurteilten zivilrechtlich in einer Auseinandersetzung mit der Kanzlei Rasch vertritt, kommentiert den Vorgang im Kanzlei-Blog nicht ohne Sarkasmus so:
“Ganz offenbar ist also geplant, mit dem schnellen Rechner des Mandanten weitere Filesharer aufzuspüren und dingfest zu machen. Die Geschichte ist damit doppelt traurig: Traurig ist, dass der Mandant mit 65 Tagessätze absolut überzogen bestraft worden ist. Traurig ist darüber hinaus die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt. Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff ‘Beschaffungskriminalität’ bald neu definiert werden…”
Was sagen Sie dazu?