Das war die „Zugang gestalten!“ 2025 zu KI und Kulturerbe
KI und Kulturerbe weckten großes Interesse; Hansgeorg Schöner (dasschöne.de), CC BY 4.0
In Panels mit Vorträgen und Diskussionen wurden verschiedene Facetten des Spannungsfeldes zwischen KI und Kulturerbe behandelt. Ein Markt der Möglichkeiten und spannende Abendprogramme rundeten die Konferenz ab. So wurde am ersten Abend im Stadtarchiv Leipzig neben der Verleihung der Auszeichnung „Riegel – KulturBewahren“ auch das Jubiläum 15 Jahre Zugang gestalten! gefeiert. Im Jahr 2011 nahm die Konferenzreihe ihren Ursprung in der Veranstaltung „Ins Netz gegangen – Neue Wege zum kulturellen Erbe“. Seit 2012 trägt das Format den Titel „Zugang gestalten!“. Von Anfang an dabei ist Paul Klimpel als Leiter der Konferenzreihe. Die Abendveranstaltung des zweiten Tages fand dann im Deutschen Buch- und Schriftmuseum statt.

Konferenzort Nationalbibliothek Leipzig; Hansgeorg Schöner (dasschöne.de), CC BY 4.0
KI entschädigt?
Mit Blick auf die Entwicklungen rund um die großen KI-Startups und die KI-Modelle der Tech-Konzerne warnte der Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler Till Kreutzer (iRights.Law) zu Beginn der Konferenz vor der Ignoranz der KI-Wirtschaft. Sie kümmerte sich nicht um urheberrechtliche und sonstige Belange dessen, was sie breit sammeln und zum Training ihrer Modelle vereinnahmen würde. Ebenso warnte er davor, der Versuchung zu erliegen, Open Access in Frage zu stellen, um dadurch KI-Modelle von Datenquellen abzuschneiden. Nicht nur aus grundsätzlichen Gründen, sondern vor allem weil blinde Flecken in den Trainingsdaten die Gefahr von Verzerrungen – sogenannte Biases – steigern würden. Das Urheberrecht sei ohnehin ein „Irrweg“, um die KI-Branche einzudämmen. Das Steuerrecht sei hingegen ein möglicher Hebel, um Tech-Unternehmen zu begegnen. Dadurch eingenommene Mehreinnahmen sollte die öffentliche Hand dann insbesondere dem Kreativsektor und Kulturerbereich zugutekommen lassen.
KI kuratiert?
Auch wenn KI-Anwendungen in Kulturerbeinstitutionen noch überwiegend in der Phase der Erprobung laufen, zeigte die Konferenz sowohl das große Interesse als auch eine große Offenheit gegenüber möglichen Vorteilen und Anwendungsbereichen für KI. Johannes Bernhard, Professor für Geschichte und mediale Ausstellungsgestaltung an der Universität Konstanz, etwa sieht KI im Ausstellungskontext als prädestiniert für regelbasierte Aufgaben wie die Erstellung von Austellungsbeschriftungen. So seien „Ausststellungsgeneratoren“ mit KI-Technologie eine denkbare künftige Anwendung.
KI gestaltet?
Der urheberrechtliche Konflikt zwischen älteren Kunstwerken und deren Einfluss auf spätere jüngere Werke ist überhaupt nicht neu, wird aber durch den Einfluss von KI auf Kunst ein zunehmend größeres Problem. Dass bei der KI bereits das Training eines KI-Modells mit urheberrechtlich geschützten Kunstwerken als Vervielfältigung nicht nur im technischen sondern auch im rechtlichen Sinne zählt, problematisierte die Urheberrechtsjuristin und Journalistin Viktoria Kraetzig. Ein solches Kennenlernen von Kunst durch eine KI sei mit dem Werkgenuss einer Künstlerin vergleichbar, die sich im Museum beim Betrachten von Kunstwerken inspirieren ließe. Die derzeitige rechtliche Regelung, wonach das Training einer KI mit älteren Kunstwerken eine Vervielfältigung darstellt, führe dazu, dass das Urheberrecht „auch schon auf die Schaffensphase“ von Kunst einwirke. Dies sei zudem unabhängig davon, ob daraus im weiteren Schaffensprozess überhaupt ein Output in Form von jüngeren Kunstwerken resultiere.

Medienarchiv von zugang-gestalten.org (Screenshot: iRights.info)
Zum Nachschauen: Digitales Medienarchiv
Sie sind neugierig auf die einzelnen Beiträge der Konferenz geworden? Besuchen Sie das Medienarchiv von „Zugang gestalten!“. Dort finden Sie die Vorträge dieser und vieler vergangenen Konferenzen aufgezeichnet. Alle weiteren Informationen finden sich auf der Konferenz-Website zugang-gestalten.org.
KI schützt?
Ein spannendes Einsatzgebiet für Maschinelles Lernen im Kulturgutschutz ist die Priorisierung von Kultererbestätten. Wie das aussehen könnte, erläuterte die Kunsthistorikerin und Denkmalpflegerin Franziska Klemstein an einem fiktiven Experiment. Entlang eines Entscheidungsbaumes werden dabei maschinell Entscheidungspfade durchlaufen, wobei Fragen etwa zur Hochwassersituation oder zu vorhandenen Frühwarnsystemen einzelner Kulturerbestätten auf Basis vorhandener Daten beantwortet werden. Das Ergebnis des Entscheidungsbaumes sind berechnete Prioritäten für unterschiedliche Szenarien, etwa für die Wahrscheinlichkeit eines Überflutungsrisikos. Sind die Daten in entsprechender Güte und Menge vorhanden, können auf diese Weise Priorisierungen „nahezu in Echtzeit“ maschinell vorgenommen werden. Das Ergebnis einer solchen maschinellen Bewertung würde dann in Verbindung mit menschlicher Bewertung zu den notwendigen Maßnahmen führen. Im nächsten Schritt wäre eine „vorausschauende Resilienzplanung“ für das Kulturerbe möglich, das nicht erst im Krisenfall, sondern bereits präventiv wirksam wird und Schutzmaßnahmen einleitet. Notwendig seien dafür, insbesondere auch für das Vertrauen seitens der Beteiligten, aber insbesondere nachvollziehbare KI-Prozesse und offene Schnittstellen.
KI fordert heraus?
„Nicht nur das Original verbürgt Authentizität“, so Bundesarchivpräsident Michael Hollmann – eine Beschäftigung mit Methoden und Dokumentationen sei daher dringend. Das Spannungsfeld zwischen den tradierten Methoden und Praktiken in den Gedächtnisinstitutionen und den Herausforderungen durch digitale Datenfluten und KI nahm er zum Anlass für eine selbstkritische Bestandsaufnahme. Deutsche Archive hätten in der frühen Phase der Digitalisierung „Positionen erst dann aufgegeben“, so Hollmann, „wenn sie absolut unhaltbar geworden waren“. Angesichts des Potentials der Manipulation durch KI wird eine hohe Datenkompetenz für Archive künftig umso wichtiger. Denn den Gedächtnisinstitutionen kommt die Rolle zu, die Authentizität des bewahrten Kulturerbes zu garantieren. Der jährliche Zuwachs von insgesamt 24 Petabyte Speichermenge allein im Bundesarchiv spiegelt die Durchdringung des Kulturerbes, von Akten bis zu Filmen, durch digitale Produktionsmethoden. Dies korrespondiert mit der Erwartungshaltung breiter Teile der Öffentlichkeit, dass relevante Dinge über das Internet verfügbar sein müssten.
KI orientiert?
Da sich sowohl die Produktion, als auch die Aneignung und Nachnutzung des Kulturerbes zu einem bedeutenden Teil in digitalen Medien abspielen, müssen sich die Gedächtnisinstitutionen auf das digitale Informationszeitalter einstellen. Ihr Anspruch, so Hollmann weiter, liege in der Bewahrung und Zugänglichmachung von „gesicherten Informationen“, um bei der Orientierung angesichts von Informationsüberfluss und KI-Welten zu helfen. Das Archiv der Zukunft sei von der Information her zu denken, die Materialität habe dahinter zurückzutreten.
Angesichts jener Informationsfluten und der Gefahren, gerade das zu verlieren, was später einmal wichtig sein könnte, ist der Blick auf aktivistische Projekte zur Datenrettung spannend. Deren unkonventionelle und dennoch oftmals erfolgreiche Anstrengungen rückte Lambert Heller (TIB) in den Fokus. Sein zentrales Motiv dabei war die Resilienz. Das „anvertraute digitale Gedächtnis“ müsse resilient gemacht werden, und das möglichst schnell.
Zum Abschluss richtete sich der Blick auf die Fortsetzung der Konferenzreihe, die 2026 zum 16. Mal stattfinden wird. Die Zugang gestalten! wird im kommenden Jahr in Berlin zu Gast sein, und sich mit den Schwerpunktthemen Geschichtspolitik und Erinnerung befassen.
Save the date: Zugang gestalten! 2026 in Berlin
Die nächste Konferenz findet vom 30. September bis zum 2. Oktober 2026 on der Staatsbibliothek Berlin statt. Weitere Informationen finden sich rechtzeitig auf der Konferenz-Website zugang-gestalten.org.
Offenlegung: Die Konferenzreihe „Zugang gestalten!“ wird veranstaltet von mehreren Partnerorganisationen, zu denen auch iRights.info gehört.
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DOI für diesen Text: https://doi.org/10.59350/x4msn-hc370 · automatische DOI-Vergabe für Blogs über The Rogue Scholar






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