Zeitungsverleger werfen iRights.info Urheberrechtsverletzung vor
Der Entwurf wurde erstellt von den Verlegern und kommentiert von ver.di und dem DJV. Seit dem 7. Mai ist er bei iRights.info nachzulesen.
In einem vom Deutschlandradio auf den Seiten des Medienmagazins „Breitband“ veröffentlichten Interview sagt Wolff wörtlich: „Die Ironie will es, dass diejenigen, die das ins Netz gestellt haben, die Möglichkeit geschaffen haben, auch für den Gesetzgeber, Einblick zu nehmen in diesen Entwurf. Und genau das wollten wir nicht. […] Wir gehen davon aus, dass das Arbeitspapier auch urheberrechtlich geschützt ist. Wenn man so etwas gegen den Willen der Urheber ins Netz stellt, widerspricht sich hier eine Organisation, die einerseits für Urheberrecht eintritt und andererseits Urheberrecht verletzt.“
Das möchten und können wir nicht so stehen lassen und nehmen zu folgenden Punkten Stellung:
1. iRights.info ist keine „Organisation, die für Urheberrecht eintritt“, sondern ein journalistisches Informationsportal zum Thema Urheberrecht.
2. Dass der BDZV, der sich unter anderen Umständen für den Schutz der Pressefreiheit einsetzt, missliebige Veröffentlichungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung kontert, diskreditiert diesen Verband in Sachen Urheberrecht und Pressefreiheit gleichermaßen.
Der BDZV ist kein Verband wie jeder andere – er darf Presseausweise ausstellen und ist als Mitglied des Trägervereins des Deutschen Presserats Teil der höchsten Selbstregulierungsinstanz der deutschen Presse. Dieser Trägerverein hat sich in seinen Statuten verpflichtet, „für die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland einzutreten und das Ansehen der deutschen Presse zu wahren“, wobei dort eigens herausgestellt wird: „Presse im Sinne dieser Satzung ist auch die elektronische Presse.“ Erklärtes Ziel des Trägervereins des Presserates ist es, „Entwicklungen entgegenzutreten, die die freie Information und Meinungsbildung des Bürgers gefährden könnten“. Die Aussagen eines Hauptgeschäftsführers des BDZV müssen sich an diesen Zielen messen lassen.
3. Wenn ein Gesetzentwurf von Lobbyverbänden verfasst und der Öffentlichkeit als „internes Arbeitspapier“ vorenthalten wird, halten wir dies für bedenklich. Die Veröffentlichung entsprechender Dokumente ist kein urheberrechtlicher Streitfall, sondern die Aufgabe eines jeden Journalisten, der dazu die Gelegenheit erhält.
Im vorliegenden Fall gibt es ein unbestreitbares öffentliches Interesse, das sich in zahlreichen Veröffentlichungen und Diskussionsveranstaltungen zum Thema ausdrückt. Noch am 5. Mai 2010 hatte Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel-Springer AG, auf einer Podiumsdiskussion geäußert, ein konkreter Entwurf für ein Leistungsschutzrecht liege nicht vor.
4. Sofern, wie Wolff in dem Interview angibt, das veröffentlichte Papier die fortgeschrittene Diskussion nicht widerspiegelt, laden wir den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und die Journalistengewerkschaften ein, die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen Leistungsschutzrecht zu informieren.
Dieser Beitrag erschien zuerst im iRights.info-Blog, wo auch die sich anschließende Diskussion nachzulesen ist.
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