Youtube und SUISA, Stinkefinger-Foto, Abhör-Ermittlungen

Foto: BrokenSphere, CC BY
Schweiz: Einigung zwischen Youtube und SUISA
Die schweizerische Verwertungsgesellschaft SUISA und Youtube haben sich auf Lizenz-Tarife geeinigt, wie diese Woche bekannt wurde. Damit sollen zum einen die Nutzungsrechte am Repertoire der SUISA eingeräumt werden. Gleichzeitig wurden Vergütungsvereinbarungen getroffen. In Deutschland konnten sich Youtube und GEMA bislang noch nicht einigen.
Zur Mitteilung der SUISA.
Fotograf setzt Urheberrecht am Stinkefinger-Foto durch
Der Fotograf Alfred Steffen versucht, seine Urheberrechte an dem berühmten Stinkefinger-Foto von Peer Steinbrück durchzusetzen. Steffen begründet dies damit, dass dieses Foto vielfach unberechtigt in den Medien verwendet wird. Aus diesem Grund hat er nun ein anwaltliches Informationsschreiben an verschiedene Medienvertreter gesendet. Darin weist er darauf hin, dass eine Verwendung nur mit seiner Einwilligung und seiner Nennung erfolgen darf. Das umstrittene Foto entstand im Rahmen eines Interviews, das Steinbrück kurz vor der Bundestagswahl im Magazin der Süddeutschen Zeitung gab.
Die Nachricht auf urheberrecht.org.
Abhörskandal: Piratenpartei erzwingt Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft Coburg hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Abhörskandals aus diesem Sommer eingeleitet. Dies geht aus einer aktuellen Meldung der bayerischen Piratenpartei hervor, aus deren Reihen die Anregung zu einem solchen Verfahrens kam. Die Staatsanwaltschaft Coburg ist laut Piratenpartei die erste Strafermittlungsbehörde in Deutschland, die einer Anzeige wegen Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs nachgeht. Dazu benötigte es jedoch Nachhilfe: Die Staatsanwaltschaft lehnte es zunächst ab, Ermittlungen aufzunehmen und auch die Beschwerde hiergegen vor der Generalstaatsanwaltschaft blieb erfolglos. Erst ein Ermittlungserzwingungsklage veranlasste nun die Aufnahme der Ermittlungen.
Zur Meldung der bayerischen Piratenpartei.
Landgericht Hamburg entscheidet über Beschlagnahme von gehosteten Dateien
Das Landgericht Hamburg hat in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt des bayerischen Justizopfers Gustl Mollath entschieden, dass bestimmte gehostete Dateien nicht gelöscht werden müssen. Der Anwalt hatte zahlreiche Dokumente aus den Gerichtsverfahren gegen Mollath veröffentlicht und auf einem externen Server gespeichert. Die Hamburger Staatsanwaltschaft versuchte, diese Daten zu beschlagnahmen, da sie in der Veröffentlichung in dieser Form für strafbar hielt. Das Gericht erteilte ihr jedoch eine Abfuhr, da die Strafprozessordnung keine Regelung für die Beschlagnahme zur bloßen Löschung von Daten vorsehe.
Ausführlich dazu auf heise.de.
Der Beschluss des LG Hamburg in der Telemedicus-Datenbank.
Kalifornien will Recht auf Vergessenwerden einführen
In Kalifornien soll es Minderjährigen demnächst möglich sein, ihre Postings im Netz entfernen zu lassen. Gleichzeitig soll ein Verbot für Dritte eingerichtet werden, die Daten für bestimmte Werbung zu verwenden (zum Beispiel für Waffen und Alkohol). Die Initiative ist allerdings aus mehreren Gründen umstritten, da sie nur für eigene Daten gilt und Erwachsene ihre Jugendsünden damit nicht löschen können. In Europa gibt es ebensolche Bestrebungen, die allerdings überwiegend als nicht sinnvoll kritisiert werden.
Mehr dazu auf heise.de.
Medienanstalten halten Internet-Lottoshow für unzulässig
Die Landesmedienanstalten halten die Übertragung der Lottoziehungen über das Portal lotto-niedersachsen.de für unzulässig. Grund: Die Übertragung der Ziehungen sei als Rundfunk einzustufen, zudem wird die Betreibergesellschaft überwiegend staatlich gehalten. Dem Staat ist es aber grundsätzlich untersagt, Rundfunk zu betreiben. Aus diesem Grund regen die Landesmedienanstalten nun entweder den Betrieb über die Seite eines bereits zugelassenen Rundfunkveranstalters an oder aber eine zeitversetzte Ausstrahlung der Ziehungen in einer Mediathek.
Zum Bericht auf heise.de.
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