Yahoo mit Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht, neuer Entwurf zur „Digitalen Agenda”, BGH zur IP-Speicherdauer

Yahoo legt Verfassungsbeschwerde gegen das Presse-Leistungsschutzrecht ein
Der Internetkonzern Yahoo legt gegen das umstrittene Presse-Leistungsschutzrecht Verfassungsbeschwerde ein. Nach Ansicht Yahoos wird durch das Presseleistungsschutzrecht die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit unzulässig beeinträchtigt. Auch verstoße das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit gegen das Bestimmtheitsgebot und führe dadurch zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit.
Zur Pressemitteilung von Yahoo.
Zur Themenseite “Presseleistungsschutzrecht” auf Telemedicus.
Digitale Agenda: Netzpolitik.org leakt „ressortabgestimmten Entwurf“
Netzpolitik.org hat einen „ressortabgestimmten Entwurf“ der Digitalen Agenda veröffentlicht. In diesem Dokument vereinbaren die durch die schwarz-rote Koalition geführten Bundesministerien eine Reihe von Maßnahmen bezüglich Internet und Digitaler Wirtschaft. Die „Digitale Agenda” schreibt damit – teils sehr detailliert – einen Fahrplan für die Netzpolitik dieser Legislaturperiode.
Die Digitale Agenda im Volltext bei Netzpolitik.org.
Bundesnetzagentur startet mit Vectoring-Liste
Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch die sogenannte Vectoring-Liste eröffnet. Damit startet nun das Verfahren über diese spezielle Technik, mit der die Kupfer-Doppeladern, die zu den Haushalten führen, aufgerüstet werden sollen. Über die Vectoring-Liste können sich Unternehmen Kabelverzweiger reservieren, um sie entsprechend auszubauen. Die Bundesnetzagentur will hierdurch ihre Regulierungsziele umsetzen und eine schnellere Internetversorgung ermöglichen. Kritisiert wird, dass keine unabhängie Einrichtung diese Liste führt, sondern die Deutsche Telekom.
Mehr dazu auf heise.de.
Telemedicus zu den Interessenkonflikten beim Vectoring.
Bundesgerichtshof: Provider dürfen IP-Daten sieben Tage lang speichern
In einer vergangene Woche veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Internetprovider die an ihre Kunden vergebenen IP-Adressen für sieben Tage speichern dürfen. Dies sei zulässig zur Vermeidung von Störungen an den jeweiligen Telekommunikationsanlagen (Paragraf 96 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 100 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz). Somit müssen Kunden von Internetprovidern dulden, dass ihre Daten zumindest eine gewisse Dauer gespeichert bleiben; während dieser Zeit können auch Dritte auf diese Daten zugreifen.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs.
Urteilsbesprechung auf domain-recht.de.
ICANN wehrt sich gegen Pfändung von cc-TLDs
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) wehrt sich gegen US-Gerichtsurteile zur Pfändung von „Country Code-Top Level Domains“ (cc-TLDs). In den USA versuchen einzelne Privatpersonen auf Basis von Vollstreckungstiteln gegen unter anderem den Iran und Nordkorea an die Domains zu gelangen, die diesen Ländern zugeordnet sind („.ir“ und „.kp“). Die ICANN nimmt als Teil der Internetverwaltung zwar Aufgaben bei der Vergabe von Domains wahr, zu denen auch die Verwaltung von Domains gehört. Dennoch sei sie nicht „Eigentümerin“ dieser Domains, argumentiert sie. Auch würde die Übertragung einer cc-TLD an Privatpersonen dazu führen, dass Tausende unbeteiligte Internetnutzer ihre Domain-Adressen verlören.
Bericht auf Golem.de.
Die Stellungnahmen in den einzelnen Verfahren hat die ICANN online gestellt.
Kohls Memoiren: Oberlandesgericht Köln zur Eigentümerstellung an Tonaufnahmen
Der Journalist Heribert Schwan muss 135 Tonbänder aus seinem Besitz an Helmut Kohl herausgeben. Dies hat das Oberlandesgericht Köln am Freitag entschieden (Aktenzeichen 6 U 20/14). Schwan war zunächst als Ghostwriter für Kohls Memoiren angeheuert worden und hatte dazu mit Kohl lange Interviews geführt, später hatten die beiden sich jedoch überworfen. Das Oberlandesgericht Köln bejaht nun einen Herausgabeanspruch Kohls (aus Paragraf 985 Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser sei Eigentümer im Sinne dieser Vorschrift, da er durch Verarbeitung der Tonbänder (Paragraf 950 BGB) als „Hersteller“ Eigentümer geworden sei. Die Stimmaufzeichnung seiner Stimme sei insofern vergleichbar mit dem Bemalen oder Beschreiben einer Sache.
Zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln.
Landgericht Berlin: Keine Schulbuchrabatte bei Amazon
Amazon darf Schulfördervereinen im Rahmen seines Affiliate-Programms keine Rabatte geben. Dies hatte das Landgericht Berlin bereits vorletzte Woche entschieden, wie jetzt bekannt wurde (Aktenzeichen: 101 O 55/13). Die Kooperation verstoße gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Buchpreisbindung, die ebenso Marktverhaltensregeln seien. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte Amazon erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Zum Bericht auf golem.de.
Das Urteil bei Telemedicus im Volltext.
Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Telle und Simon Assion verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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