XKeyscore überwacht Netzaktivitäten, Safe Harbour, Leistungsschutzrecht
US- und UK-Geheimdienste überwachen von deutschem Boden aus
Mehrere Medien haben in der vergangenen Woche weitere Details zu Spionageaktivitäten der USA und Großbritannien veröffentlicht. Der Spiegel, die Süddeutsche, der Guardian und das ZDF meldeten, dass fremde Geheimdienste auch von deutschem Boden aus operieren: Teils über eine Kooperation mit dem deutschen BND, teils durch die Mitwirkung privater Telekommunikationsanbieter. Die eigens entwickelte Auswertungs-Software „XKeyscore” soll eine beinah vollständige Durchsuchung der weltweiten Kommunikationsdaten ermöglichen, auch anhand abstrakter Kriterien im Stil einer „Rasterfahndung”. Personenbezogene Daten seien nicht übermittelt worden, teilt der BND mit – angesichts der Berichte über die Fähigkeiten von XKeyscore scheint dies bestenfalls eine halbe Wahrheit zu sein. In jedem Fall fordert nun unter anderem die bayerische Piratenpartei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: Es sei gegen deutsches (Daten-)Strafrecht verstoßen worden.
Vorabmeldung des Spiegel.
Bericht des britischen Guardian.
Spiegel: EU-Kommission legte Studie zu Safe Harbour nicht offen
Die EU-Kommission hat im Jahr 2008 eine höchst kritische Studie zum Safe-Harbour-Abkommen nicht offengelegt. Dieses Abkommen soll den Schutz deutscher Daten im Ausland sichern und ist gleichzeitig Voraussetzung dafür, dass Daten überhaupt übermittelt werden dürfen – zum Beispiel in die USA. Wie aktuell der „Spiegel” berichtet, war die Einhaltung des Abkommens in den USA schon 2008 „völlig unzureichend”; so damals das Ergebnis der Gutachter. Die Kommission reagierte 2008 durch Nichtstun: Das Safe Harbour-Abkommen blieb in Kraft. Heute sieht es schon anders aus: Die EU-Kommission prüft eine Aufhebung des Abkommens. Und deutsche Datenschutzbehörden behaupten, das Abkommen habe hinsichtlich der USA seine Legitimationswirkung verloren: Die deutschen Datenschützer könnten die Datenübermittlung in die USA untersagen.
Vorabmeldung des Spiegel.
Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeitigt erste Wirkungen
Am 1. August ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft getreten. Das Recht gewährt nun „Presseverlegern” ein ausschließliches Veröffentlichungsrecht an „Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon” (Paragraf 87f ff. Urheberrechtsgesetz). Ausgenommen sind nur „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte”, die sogenannten Snippets. Die Tatbestandsmerkmale des Gesetzes sind hochgradig unbestimmt: Gerade deswegen steht noch nicht fest, welche Auswirkungen sich aus der Gesetzesänderung konkret ergeben. Der News-Aggregator Google holte in jedem Fall eine Einwilligung vieler betroffener Verlage ein – die diese offenbar auch ausnahmslos gewährt haben. Der Aggregator-Dienst Rivva demgegenüber hat Inhalte von circa 650 Verlagsangeboten aus dem eigenen Dienst entfernt. Hat die Gesetzesänderung also ihre Wirkung verfehlt, wie einige Beobachter nun behaupten? Wohl nicht: Die deutschen Verleger planen die Gründung einer Verwertungsgesellschaft. Eine solche Verwertungsgesellschaft könnte, gestützt durch zahlreiche rechtliche Privilegien, auch für Google zu einem ernsthaften Problem werden.
Telemedicus-Themenseite zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
iRights.info: FAQ – Was ändert sich mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger?
E-Government-Gesetz in Kraft getreten
Ebenfalls zum 1. August ist das E-Government-Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz enthält eine Reihe von Neuerungen bei der elektronischen Kommunikation mit Verwaltungsbehörden. So wird unter anderem die Nutzung eines De-Mail-Kontos für Bundesbehörden angeordnet, Bürgern und Wirtschaft sollen eine elektronische Bezahlmöglichkeit und weitere Online-Informationen zur Verfügung stehen. Auch sollen Bürger nun die e-ID-Funktion des neuen Personalausweises nutzen können. Das Gesetz fördert auch die Offenlegung von Verwaltungsdaten (Open Data).
Zusammenfassung bei Juris.
US-Gericht verurteilt Bradley Manning
Ein US-Gericht hat den berühmten Wikileaks-Informanten Bradley Manning vieler Anklagepunkte für schuldig befunden. Vom schwersten Vorwurf, der „Unterstützung des Feindes”, wurde Manning jedoch freigesprochen. Manning hatte duch die Offenlegung zahlreicher „Cables” amerikanischer außenpolitischer Vertretungen einen weltweiten Skandal ausgelöst. Auch die Veröffentlichung des Videos „Collateral Murder”, das ein Kriegsverbrechen des US-Militärs im Irak beweist, wird ihm zugeschrieben. Das US-Gericht hat bisher nur über den Strafgrund entschieden; über die Strafhöhe wird das Gericht erst noch verhandeln.
Bericht auf FAZ.NET.
Kabel Deutschland will von Vodafone übernommen werden
Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland haben am Freitag offiziell die Übernahme des Unternehmens durch Vodafone empfohlen. Spätestens damit sind die Weichen für die größte Übernahme der letzten Jahre im deutschen Telekommunikationssektor gestellt. Vodafone bietet Telekommunikationsdienstleistungen im Mobil- und Festnetzbereich an; Kabel Deutschland kommt ursprünglich aus dem TV-Kabelgeschäft, vermarktet aber mit großem Erfolg auch Telefonieangebote und Internet-Zugänge. Durch die Fusion entstünde ernsthafte Konkurrenz für die Deutsche Telekom. Vodafone wird nun zunächst versuchen, möglichst viele Aktien von Kabel Deutschland zu erwerben. Später muss das Unternehmen auch noch eine Freigabe der Kartellbehörden erlangen.
Bericht auf Heise Online.
Was sagen Sie dazu?