Wochenrückblick: Verwaiste Werke, Leistungsschutzrecht, Auskunftsanspruch
Justizministerium mit neuen Änderungen beim Urheberrecht
Das Bundesministerium der Justiz hat einen knapp 30-seitigen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht eine Erleichterung der Nutzung verwaister und vergriffener Werke vor. Außerdem soll durch ein Zweitveröffentlichungsrecht für einzelne Wissenschaftspublikationen ein „Open-Access”-Anspruch begründet werden. Der Entwurf lehnt sich an die EU-Richtlinie über verwaiste Werke an. Angesichts der früheren Ankündigungen kann von einem großen Dritten Korb des Urheberrechts nicht die Rede sein. Im Jargon des Ministeriums gehöre der Entwurf zu einem „gewissen Strauß” an Änderungen des Urheberrechts.
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Vorsitzender des Rechtsausschusses übt Kritik am Presse-Leistungsschutzrecht
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), will das geplante Presse-Leistungsschutzrecht „nicht im Schweinsgalopp durch den Bundestag jagen”. Die Anhörungen im Rechtsausschus wiesen „gravierende Mängel” auf. „Wir stehen vor dem Dilemma, dass wir einen großen Teil unserer Hausaufgaben nicht gemacht haben”, so Kauder. Zugleich mahnte er Nachbesserungen am aktuellen Gesetzesentwurf an. In der aktuellen Fassung könne er dem Bundespräsidenten nicht raten das Gesetz auszufertigen. Argumentativ nahm er Bezug auf eine vor kurzem veröffentlichte Studie nach der das Leistungsschutzrecht verfassungswidrig sei. Ursprünglich sollte es am 28. Februar vom Bundestag verabschiedet werden. Von der Tagesordnung wurde es aber inzwischen wieder gestrichen.
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Bundesverwaltungsgericht: Auskunftsanspruch folgt aus der Pressefreiheit
Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen eine Bundesbehörde kann direkt aus dem Grundgesetz (Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG) hergeleitet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Presserechtliche Auskunftsansprüche seien bislang nur in den Landes-Pressegesetzen geregelt. Diese seien auf Bundesbehörden aber nicht anwendbar. Das Gericht betonte jedoch die besondere Bedeutung der Presse in einem freiheitlichen demokratischen Staat. Soweit der Bundes-Gesetzgeber von seiner Regelungskompetenz also keinen Gebrauch mache, kann hiernach ein Auskunftsanspruch direkt aus dem Grundrecht der Pressefreiheit hergeleitet werden.
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Italien: Millionenstrafe wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht
In Italien wurde die höchste Strafe aller Zeiten wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verhängt. Der Admin des Filesharing-Portals Italienshare.net wurde zu einer Strafe von 6,4 Millionen Euro verurteilt. Nach Überzeugung der Behörden soll er 580.000 Euro mit Werbung und Verkauf von Nutzerdaten verdient haben. Die italienische Guardia di Finanzia hatte das Forum als einen „Supermarkt für Raubkopien” bezeichnet.
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Nächster Anlauf zu neuem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Die Länder wollen im Herbst einen neuen Entwurf für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorlegen. Ein Schwerpunkt soll der technische Jugendmedienschutz sein. Unter anderem solle die Effektivität der Jugendschutzprogramme verbessert werden. Umstritten ist weiterhin wieviele Altersstufen für die Bewertung von Inhalten vorgesehen sein sollen. Eine Novellierung des seit 2003 geltenden JMStV war vor zwei jahren gescheitert, obwohl von mehreren Seiten Reformbedarf angemahnt wird.
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Hackerangriffe aus China
Laut Verfassungsschutz hat es im letzten Jahr über 1.000 Hackerangriffe auf deutsche Firmen und Behörden gegeben. Dahinter stecken größtenteils ausländische Nachrichtendienste insbesondere aus China. Besonders betroffen waren die EADS und Thyssen-Krupp. Laut Focus und Spiegel haben die Angriffe inzwischen ein solches Ausmaß angenommen, dass die Bundesregierung verständigt wurde. Auch in den USA sind die Hacker Angriffe in großem Stil aus China nichts Unbekanntes.
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Kabel Deutschland darf Tele Columbus nicht übernehmen
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Kabelanbieters Tele Columbus durch Kabel Deutschland (KDG) untersagt. Die Übernahme hätte dazu geführt, dass speziell in Ostdeutschland keine Alternative zu Kabel Deutschland mehr bestanden hätte. Einen Weiterverkauf der besonders kritischen – weil alternativlosen – städtischen Netze hatte KDG ausgeschlossen. Das ohnehin schon bestehende „bundesweite Oligopol der beiden großen regionalen Kabelnetzbetreiber” Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW wäre durch eine Übernahme so noch verstärkt worden. KDG könnte gegen die Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf vorgehen, erklärte aber bereits die Übernahme als wirtschaftlich gescheitert.
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