Wochenrückblick: Retroshare, Tolkien-Erben, Datenschutzverordnung
Filesharing: „Retroshare”-Nutzer haftet als Störer
Das Landgericht Hamburg hatte sich in einem nun bekannt gewordenen Beschluss mit der Haftung für Urheberrechtsverletzungen im sogenannten Darkweb zu befassen. Dabei ging es um das „Friend-to-Friend-Netzwerk” Retroshare, bei dem Daten auch über Zwischenkontakte ausgetauscht werden. Diese Zwischenkontakte haften nach Ansicht des Gerichts genauso wie jemand, der unmittelbar urheberrechtswidrig handelt. Allerdings bedeutet dies auch, dass die betroffenen Rechteinhaber bei diesen Nutzern genau prüfen müssen, ob denn tatsächlich Daten durchgeleitet wurden.
Mehr dazu bei golem.de.
Der Beschluss als PDF im Volltext.
Merchandise: Tolkien-Erben klagen gegen Warner
Die Erben des Schriftstellers J.R.R. Tolkien verklagen mehrere Medienunternehmen, u.a. Warner Bros., vor einem US-Bundesgericht. Grund hierfür ist, dass nach Ansicht der Kläger die Beklagten Urheberrechte verletzten, indem sie Materiel aus „Der Hobbit” und „Der Herr der Ringe” auch digital verwerteten. In dem geltenden Lizenzvertrag aus dem Jahr 1969 sind neuartige Nutzungsmöglichkeiten nicht erfasst.
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Zum Bericht auf heise.de.
Facebook will EU-Datenschutzverordnung nicht
Facebook macht sich gegen die neue Datenschutzverordnung stark. Der Initiative Facebook versus Europeliegt ein Brief vor, dem sich dieses entnehmen lässt. Zum Einen kritisiert das Unternehmen das dort geplante „Recht auf Vergessenwerden”, zum Anderen verwehrt es sich gegen die Grundeinstellung „privacy by default” und einen besonders vorgesehenen Schutz für Kinder. Die Datenschutzinitiative befürchtet nun, dass Facebook seine wirtschaftliche Macht ausnutzen könnte und die Vorgaben einfach nicht umsetzt oder eine weitere Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden verweigert.
Mehr auf heise.de.
Themenseite zur EU-Datenschutzverordnung bei telemedicus.info.
Loriot-Erbin gegen Riva-Verlag: Verhandlung beginnt
Vor dem Landgericht Braunschweig hat der Urheberrechtsstreit um die Loriot-Biographie mit dem ersten Verhandlungstag begonnen. Darin geht es um insgesamt 68 Zitate, die der Verlag in einer Loriot-Biographie verwendet. Hiergegen hatte die Erbin des Künstlers Klage eingereicht. Sie verlangt, dass das Buch aus dem Handel entfernt wird sowie Schadensersatz.
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Verbraucherschützer kritisieren Kinderspielportale
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen 29 Betreiber von Kinderspielseiten gerichtliche Unterlassungsverfahren eingeleitet. Grund hierfür ist, dass auf den Seiten Werbung und redaktionelle Inhalte nicht ausreichend getrennt würden. Der Verband hatte insgesamt 52 Seiten untersucht – mehr als die Hälfte wiesen Mängel auf. Weiterhin kritisierten die Experten, es würden bei der Teilnahme an Gewinnspielen zu viele Daten abgefragt.
Mehr bei urheberrecht.org.
Zur Nachricht bei heise.de.
Newsletter: Urteil stellt Bestätigungsmail in Frage
Das OLG München hat in einem jetzt erschienenen Urteil entschieden, dass die Bestätigungsmail beim Double-Opt-In unzulässige Werbung ist. Hierfür hätte es einer Einwilligung bedurft, für die der Beklagte in dem konkreten Fall keinen Beweis erbringen konnte. Kritiker wiesen aber darauf hin, dass das Double-Opt-In-Verfahren sogar vom BGH als zulässig angesehen wurde.
Ausführlich hierzu bei telemedicus.
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