Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Elektronischer Semesterapparat, Deutsche Digitale Bibliothek
Presse-Leistungsschutzrecht: Erste Lesung und viel Kritik
Das von der Bundesregierung geplante Presse-Leistungsschutzrecht wurde am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag diskutiert. Das Leistungsschutzrecht soll Verlagen einen Vergütungsanspruch für die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen gewähren. Ungenannter Hauptadressat des Presse-Leistungsschutzrechts ist Google: Das Anbieten von Nachrichtensnippets, etwa bei Google News, wäre wegen des Leistungsschutzrechtes vergütungspflichtig. Ebenfalls vergangene Woche hat Google darauf mit einer Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht unter dem Motto „Verteidige Dein Netz” reagiert.
In bemerkenswerter Deutlichkeit sprach sich auch das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und sämtliche Jugendorganisationen der politischen Parteien gegen das Leistungsschutzrecht aus. Befürworter halten das Leistungsschutzrecht hingegen für einen notwendigen Ausgleich für die Nutzung von Werken der Verlage in Suchmaschinen.
Kommentar bei Telemedicus.
Ausführlicher Bericht über die politische Debatte auf heise.de.
iRights.info: Das Leistungsschutzrecht kurz vor der Totgeburt
iRights.info-Dossier zum Leistungsschutzrecht
Bundestag hält an § 52a UrhG fest
Der Bundestag hat die „Intranetklausel” § 52a UrhG um zwei Jahre verlängert. § 52a UrhG regelt als Schrankenbestimmung die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten (wissenschaftlichen) Werken für Unterricht und Forschung. Für Wissenschaft und Lehre soll durch die Regelung in begrenztem Umfang die Nutzung moderner Kommunikationsformen erleichtert werden. Nach der bisherigen Regelung wäre sie am 31. Dezember 2012 entfallen. Der Bundestag hat die „Intranetklausel” nunmehr zum dritten Mal verlängert. Die Rechtsprechung legt die Norm allerdings bisher sehr restriktiv aus.
Meldung auf heise.de.
Deutsche Digitale Bibliothek gestartet
Die „Deutsche Digitale Bibliothek” ist vergangene Woche online gegangen. Die Internetplattform soll alle Arten von Kunst und Kultur bereithalten und online abrufbar machen. 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sollen miteinander vernetzt werden. Noch befindet sich die Plattform mit 5,6 Millionen Datensätzen in der Betaversion. Bis die Nutzung verwaister Werke gesetzlich geregelt ist, kann die Plattform lediglich gemeinfreie Werke bereithalten.
Zur Deutschen Digitalen Bibliothek.
„Vom Finden und Gefundenwerden” auf FAZ.de.
iRights.info-Blog: Deutsche Digitale Bibliothek geht online.
Internet-Enquete empfiehlt ständigen Ausschuss im Bundestag
Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” hat vorgeschlagen, ihre Arbeit als ständiger Ausschuss fortzuführen. Der Bundestag soll damit eine feste Beratungsinstanz zu Fragen der Informationsgesellschaft erhalten. Nach Ansicht des FDP-Netzpolitikers Jimmy Schulz braucht der Bundestag „einen Ausschuss, der die Empfehlungen dann auch in Tagespolitik umsetzt”. 2010 wurde die Enquete-Kommission im Bundestag installiert. Sie setzt sich aus 17 Sachverständigen und 17 Bundestagsabgeordneten zusammen und setzt auf direkte Bürgerbeteiligung über ihre Online-Plattform.
Kommentar zum Internet-Ausschuss bei Telemedicus.
Netzneutralität: „Digitale Gesellschaft” startet Kampagne gegen Vodafone
Der Verein „Digitale Gesellschaft” hat eine Kampagne für die Einhaltung der Netzneutralität unter dem Namen „Die Freiheit nehm ich Dir!” gestartet. Aufhänger der Kampagne ist der Mobilfunkanbieter Vodafone, der seinen Kunden im Rahmen seiner AGB untersagt, Instant Messaging, Peer-to-Peer und Voice over IP zu nutzen. Vodafone verbiete damit „vieles, was Spaß macht” und verkaufe damit „ein halbes Netz als Internet”. Außerdem fordert der Verein die Politik auf, Anbieter von Telekommunikationsdiensten in die Pflicht zu nehmen und die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Vodafone hat mittlerweile zur Kampagne Stellung bezogen und einen offenen Dialog angekündigt.
Zur Kampagnenseite halbesnetz.de.
Gravierende Sicherheitsmängel bei Whatsapp
Der Instant-Messaging-Dienst „Whatsapp” geriet vergangene Woche erneut in die Kritik: Heise Security hat festgestellt, dass man „Whatsapp”-Accounts „mit geringem Aufwand kapern kann”. So gelang es, lediglich anhand der Seriennummer des Mobiltelefons (IMEI) und der Mobilfunknummer des Teilnehmers den Account zu missbrauchen. „Whatsapp” stand schon häufiger wegen Sicherheitslücken in der Kritik. Heise rät davon ab, „Whatsapp” weiter zu benutzen – zumal der Betreiber sich bedeckt hält, was die Sicherheitslücken betrifft.
Bericht auf heise.de.
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