Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Bestandsdaten, IP-Adressen

Leistungsschutzrecht für Presseverleger passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat am Freitag das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Der Bundesrat äußerte in einer Stellungnahme zwar erhebliche Vorbehalte gegen das Gesetzesvorhaben, ließ es dann aber doch passieren. Damit ist der Weg für das Presse-Leistungsschutzrecht frei. Einzig der Bundespräsident könnte die Ausfertigung des Gesetzes wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verweigern. Das ist jedoch nicht zu erwarten. Das Gesetz sieht jedoch eine dreimonatige Übergangsfrist vor, um Internetdiensten Gelegenheit zu geben, die neue Rechtslage technisch umzusetzen.
Spiegel Online zum Beschluss des Bundesrates.
Beitrag im iRights.info-Blog.
Bundestag beschließt Bestandsdatenauskunft
Der Bundestag hat vergangene Woche eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Ermittlungsbehörden soll durch die Änderung der Zugriff auf Bestandsdaten erleichtert werden. Telekommunikationsanbieter werden damit verpflichtet, Behörden zum Zweck der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskunft über Bestandsdaten ihrer Kunden zu geben. Damit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Beschluss vom Januar letzten Jahres umgesetzt werden: Das Gericht hatte eine frühere Regelung zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber bis Juni 2013 Zeit für eine Neuregelung gegeben. Der Entwurf war in den letzten Monaten und auf einer Sachverständigen-Anhörung am Montag vergangener Woche heftiger Kritik ausgesetzt.
„Freie Bahn für Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter” bei Telemedicus
Netzpolitik.org zum Beschluss des Bundestages.
OLG Düsseldorf: Provider müssen nicht zur Urheberrechtsverfolgung IP-Adressen speichern
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in insgesamt neun Beschlüssen festgestellt, dass ein Internetprovider nicht dazu verpflichtet ist, die IP-Adressen und dazugehörigen Bestandsdaten seiner Kunden zu speichern. Hintergrund der Verfahren waren Auskunftsverlangen von Rechteinhabern in Filesharing-Fällen: Die Rechteinhaber hatten von Vodafone Auskunft über die Daten zu einigen IP-Adressen verlangt. Vodafone hatte sich darauf berufen, diese Daten nicht zu speichern und entsprechend auch nicht herausgeben zu können. Dieses Vorgehen von Vodafone sei rechtlich nicht zu beanstanden, so das Gericht. Die Pflicht zur Auskunft über Daten zu einer IP-Adresse umfasst nicht die Pflicht zur Speicherung.
Besprechung von Axel Spies im Beck-Blog.
Weitere Hintergründe auf der Webseite der Kanzlei Loschelder.
Rechtsausschuss des EU-Parlaments behandelt Datenschutzverordnung
Der Rechtsausschuss des EU-Parlamentes hat sich vergangene Woche mit der geplanten Datenschutz-Grundverordnung befasst. Die Verhandlungen um die Datenschutzverordnung haben damit nun die entscheidende Phase erreicht. Gegenstand der Verhandlungen sind über 4.000 Änderungsanträge zum aktuellen offiziellen Entwurf. So fiel dann auch die Stellungnahme des Rechtsausschusses durchwachsen aus: Auf der einen Seite stärkte der Ausschuss etwa die Forderung von Datenschützern nach einer breiten Definition des Begriff der personenbezogenen Daten. Auch das geplante „Recht auf Vergessenwerden” fand die Unterstützung des Ausschusses. Auf der anderen Seite sprachen sich die Mitglieder aber auch für weitere Möglichkeiten aus, bei berechtigten Interessen Daten ohne die Zustimmung der Betroffenen zu verarbeiten.
Pressemeldung des Rechtsausschusses (englisch).
Pressemeldung der Europäischen Kommission (englisch).
Ein Überblick bei Netzpolitik.org.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: automatisierte Kennzeichenerfassung zulässig
Die automatisierte Erfassung von KFZ-Kennzeichen durch die Polizei in Bayern ist zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vergangene Woche entschieden. Nach dem Bayerischen Polizeigesetz darf die Polizei die Kennzeichen, Position und Fahrtrichtung von Fahrzeugen automatisch erfassen und unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Fahndungsdatei abgleichen. Ein Bürger hatte gegen diese Praxis auf Unterlassung geklagt, in der Berufungsinstanz hatte nun der Gerichtshof zu entscheiden. Dieser entschied, dass die Erfassung des Kennzeichens zwar in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers eingreife, der Eingriff jedoch gerechtfertigt sei. Insbesondere gelangte das Gericht nicht zu der Überzeugung, dass die Rechtsgrundlagen im Bayerischen Polizeigesetz verfassungswidrig seien. Eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht käme daher nicht in Betracht.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Volltext.
Urteilsbesprechung bei Thomas Stadler.
Gericht: Kein Quellenschutz für Nutzer von Zeitungsforen im Internet
Die Beschlagnahme von Daten eines Forennutzers der Augsburger Allgemeinen Ende Januar war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Augsburg entschieden. Schon die Äußerung des Nutzers, dessen Daten die Augsburger Allgemeine herausgeben sollte, sei nicht strafbar gewesen. Gleichzeitig stellte das Gericht jedoch auch fest: Userbeiträge seien weder dem redaktionellen Bereich zuzuordnen, noch ein Forennutzer als Informant eines Pressemitarbeiters anzusehen. Damit besteht nach Ansicht des Gerichts kein Quellenschutz für Forenbeiträge.
Meldung bei Thomas Stadler.
Besprechung von Nina Diercks bei Social Media Recht.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA. Foto: Wikieditor243, CC BY-SA.
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