Kritik am Leistungsschutzrecht, Abmahnforum, IT-Sicherheitsgesetz
Kritik am Presse-Leistungsschutzrecht aus dem Ausland
Mehrere Stellen aus dem Ausland haben das nun auch vom Bundesrat beschlossene Presse-Leistungsschutzrecht kritisiert. So moniert der Direktor der Organisation Knowlegde Ecology International (KEI), James Love, einen Verstoß gegen die Berner Übereinkunft zum Urheberrecht. Die Neuregelungen würden außerdem den Handel zu sehr einschränken. Weiterhin prüft die EU-Kommission, ob nicht ein Verstoß gegen die Notifizierungspflicht vorliege. Danach müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Regelungsvorhaben vor ihrer Verabschiedung vorlegen, wenn diese Dienste der Informationsgesellschaft betreffen.
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Telemedicus zur Notifizierungspflicht beim Presse-Leistungsschutzrecht.
Netzwelt.de schließt abrupt Nutzerforen
Die Nachrichtenseite netzwelt.de hat seine Foren zu den Themen Filesharing, Abofallen und Abmahnungen geschlossen. Dort konnten sich Nutzer unter anderem gegenseitig Hilfe bei Abmahnungen leisten. Die Gründe für die Schließung seien, dass diese Foren zu stark von der Redaktionsarbeit abweichen und nach außen ein verzerrtes Bild darstellten. Teilweise wurde vermutet, anwaltlicher Druck sei hierfür verantwortlich. Netzwelt.de will die wichtigsten Threads einem der Moderatoren zur Verfügung stellen, der diese in das Forum der „Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn” (IGDDAW) übernehmen und dort fortsetzen will.
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Datenschützer Schaar kritisiert Entwicklung bei IT-Sicherheit
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar hat sich gegenüber der DPA kritisch zu den Entwicklungen zum Schutz vor Cyber-Angriffen geäußert. Seiner Ansicht nach werde der Kampf gegen Cyber-Angriffe zunehmend als Anlass genommen, möglichst viele Daten zu sammeln. Das hierfür geplante IT-Sicherheitsgesetz berücksichtige aber nicht ausreichend den Grundsatz der Datensparsamkeit. Ferner fehlen Möglichkeiten zur anonymisierten oder pseudonymisierten Datenverwendung.
Der Bericht bei heise.de.
Peter Schaar im iRights.info-Interview (12/2012)
Streit um Journalistenplätze im NSU-Prozess in München
Die begrenzte Platzanzahl im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München war diese Woche Anlass für eine Diskussion um die Platzvergabe an Journalisten. Grund dafür war, dass die wenigen Plätze überwiegend an Vertreter der deutschen Presse vergeben wurden – unter anderem türkische Journalisten gingen bei der Platzvergabe leer aus und fühlten sich übergangen. Zum Teil wurde deshalb gefordert, die Verhandlung auf Bildschirmen in einen anderen Saal zu übertragen, um dem Interesse an einer Berichterstattung gerecht zu werden. Das Gericht hielt dagegen, dass die Platzvergabe streng nach Eingang der jeweiligen Akkreditierungsanmeldung erfolgt sei. Die Übertragung in einen anderen Saal sei aber aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes (Paragraf 169) nicht möglich.
Thomas Stadler mit einem Kommentar auf internet-law.de.
Die Pressemitteilung des OLG München zur Platzvergabe.
Gericht: Landes-Verfassungssschutz muss für Auskünfte zahlen
Ein Mobilfunkunternehmen kann für seine Auskünfte an den saarländischen Verfassungsschutz eine Vergütung verlangen. Dies entschied das saarländische Verwaltungsgericht laut Heise. Anlass war die Überwachung mehrerer Telefonanschlüsse durch das Unternehmen auf Anweisung des Innenministeriums. Anschließend wurden die gewonnenen Daten an den Verfassungsschutz übermittelt. Eine Entschädigung für diese Dienste war wie in einigen anderen Bundesländern noch nicht geregelt, weshalb das Gericht entsprechende Bundesregelungen analog angewendet hat.
Zur Nachricht bei heise.de.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA. Foto: Alan Levine, CC BY-SA.
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