GEMA vs. Youtube, Rundfunkbeitrag, Datenschutzbeauftragter
GEMA vs. Youtube: Nächste Runde vor Schiedsgericht
In dem zwischen der GEMA und Youtube andauernden Streit um die Vergütung von Musikvideos hat sich die Verwertungsgesellschaft nun an die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt gewandt. Diese soll die Frage klären, inwiefern eine Vergütung angemessen ist. Die GEMA verlangt einen bestimmten Anteil pro genutztem Werk, Youtube dagegen macht sich für eine Umsatzbeteiligung stark. Weiterhin geht die GEMA gegen die von Youtube genutzten Sperrtafeln vor. Diese würden die GEMA zu einseitig und irreführend so darstellen, als verweigere sie kategorisch jegliche Musiknutzung.
Zum Bericht bei heise.de.
iRights.info: Worüber GEMA und Youtube streiten.
Rossmann zieht gegen neuen Rundfunkbeitrag zu Felde
Die Drogeriekette Rossmann wendet sich vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Neuregelung der Rundfunkfinanzierung. Damit schließt sie sich der Popularklage von Ermano Greuer an. Dieser argumentiert, durch die Neuregelung sei die ursprünglich Gebühr mittlerweile zu einer Steuer geworden. Für Rossmann würden sich durch den Modellwechsel nach eigenen Angaben um das fünffache gesteigerte Kosten ergeben. Berichten zufolge prüfen auch weitere Unternehmen ihre gerichtlichen Erfolgsaussichten.
Zur Nachricht bei urheberrecht.org.
Niedersachsens Piraten: Bundesbeauftragter für Datenschutz nicht unabhängig genug
Die Spitzenkandidatin der niedersächsischen Piratenpartei Katharina Nocun hat bei der EU-Kommission eine Beschwerde über die Bundesregierung eingereicht. Darin kritisiert sie vor allem, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit direkt in das Bundesinnenministerium eingegliedert ist. Hieran sei problematisch, dass die Bundesregierung noch zu viel Einfluss auf die Behörde habe. Es sei aber insbesondere EU-rechtlich vorgegeben, dass die Datenschutzbeauftragten unabhängig sein sollen.
Katharina Nocun zur Begründung ihrer Beschwerde.
Kabel Deutschland schränkt Angebot für öffentlich-rechtliche Sender ein
Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland will die Übertragung für die öffentlich-rechtlichen Sender einschränken. Grund hierfür ist die Kündigung der Einspeiseverträge durch die Sender und der damit verbundene Rechtsstreit um die Einspeiseentgelte. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind der Ansicht, sie müssten keine Entgelte bezahlen, solange kein Einspeisevertrag bestehe. Kabel Deutschland argumentiert, aus dem Grundversorgungsauftrag folge auch eine Zahlungspflicht.
Zur Nachricht bei heise.de.
Koalition einigt sich auf Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
Die Regierungskoalition versucht aufs Neue, feste Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz zu verabschieden. So soll nun eine klare Definition über den Schutzumfang von Arbeitnehmerdaten erfolgen. Desweiteren soll klargestellt werden, in welchem Umfang Daten im Bewerbungsverfahren erhoben werden können. Weitere Regelungspunkte sind soziale Netzwerke und die Überwachung von Arbeitnehmern.
Mehr dazu auf heise.de.
iRights.info/LfM NRW: Broschüre „Arbeitsalltag digital” (4/2012)
„We the people”: DDoS als legale Protestform
US-Bürger haben sich auf der Petitions-Webseite We the people dafür ausgesprochen, dass die US-Regierung DDoS-Attacken als legale Protestform anerkennt. Diese seien als neuartige Form zivilen Ungehorsams vergleichbar mit Sitzblockaden. We the poeple fiel in der jüngeren Vergangenheit mit mehreren skurilen Vorhaben auf: Eine andere Petition begehrte erfolglos den Bau eines Todessterns zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Zur Nachricht auf heise.de.
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