Wochenrückblick: GEMA-Vermutung, US-Netzpolitik, Peter Sunde
Bundesregierung hält an GEMA-Vermutung fest
Die Bundesregierung will an der GEMA-Vermutung nicht rütteln, wie eine Anhörung vergangene Woche ergab. Diese geht auf eine Online-Petition zurück, die mehr als 50.000 Unterzeichner fand. Die Vermutung besagt, dass in der Beweislast ist, wer behauptet, keine GEMA-pflichtige Musik abzuspielen. Justizstaatssekretär Max Stadler hat in einer Anhörung zum Petitionsausschuss konstatiert, die Rechtewahrnehmung sei nicht möglich, wenn in jedem Einzelfall die GEMA diesen Beweis erbringen müsste. Die GEMA hat das faktische Monopol an der Wahrnehmung von Musikrechten. Infrage stünde damit die Grundüberlegung, Rechte von Urhebern geltend zu machen, so Stadler. Gegenstand der Anhörung war auch die umstrittene GEMA-Tarifreform, die im nächsten Jahr ansteht.
Pressemeldung beim Bundestag.
Meldung auf golem.de.
iRights.info-Blog: Wie GEMA-haltig ist Clubmusik?
iRights.info: Verwertungsgesellschaften – Abgaben für Urheber
Nach US-Wahl: Medien- und Netzpolitik unter Obama
Vergangene Woche wurde US-Präsident Barack Obama wiedergewählt. Das c’t-Magazin hat im Zuge der US-Wahl eine Serie zur amerikanischen Technik- und Netzpolitik gestartet. In einem der Berichte gibt Harold Feld von der Public Knowledge einen Ausblick auf die US-amerikanische Telekommunikations- und Netzpolitik. Was die Rechtsdurchsetzung im Internet betrifft, seien SOPA und PIPA zwar gestorben. Doch für Public Knowledge steht fest: Ähnliche Gesetzesvorhaben sind angesichts des großen Lobbydrucks zu erwarten – und die würden künftig klüger kommuniziert. „Hollywood ist nicht dumm, auch sie lernen dazu”, so Feld. Public Knowledge setzt sich für Bürgerrechte in der digitalen Welt ein.
Zum Artikel im c’t-Magazin.
Schwedischer Pirate-Bay-Gründer: Prozess wird nicht neu aufgerollt
Der Prozess um den schwedischen Pirate-Bay-Mitbegründer Peter Sunde wird nicht neu verhandelt. Sunde wurde 2010 wegen massiver Urheberrechtsverletzungen zu einer Geldstrafe im zweistelligen Millionenbereich und mehreren Monaten Haft verurteilt. Anfang 2012 wurde dieses Urteil letztinstanzlich bestätigt. Sunde rügte daraufhin die „mangelhafte Beweislage und eine möglichen Voreingenommenheit der verfahrensführenden Kammer”, wie Heise Online berichtet. Der oberste schwedische Gerichtshof hat den Antrag jedoch abgelehnt. Damit stehen Sunde keine Rechtsmittel mehr in Schweden zur Verfügung.
Zur Meldung bei heise.de.
Apple und HTC legen Patentstreit bei
Apple und HTC haben ihren Patentstreit beendet. Nicht nur bisherige, auch künftige Streitigkeiten um Patente sind durch die Vereinbarung zwischen Apple und HTC beigelegt. Auch die gegenseitigen Klagen haben die Unternehmen fallengelassen. Die Vereinbarung läuft für zehn Jahre. In einem anderen Patentprozess muss Apple wegen einer Patentverletzung durch den Dienst „Facetime” 368 Millionen US-Dollar an das Unternehmen Virnetx zahlen.
Zur Meldung bei heise.de.
Verhandlung vor dem Verfassungsgericht zur Antiterrordatei hat begonnen
Am Dienstag fand die erste Verhandlung zur Antiterrordatei vor dem Bundesverfassungsgericht statt. In der Antiterrordatei erfassen deutsche Sicherheitsbehörden seit Anfang 2007 Informationen über Terrorverdächtige. Diese Informationen sind dann behördenübergreifend verfügbar. Der Kläger – ein ehemaliger Richter – sieht unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Betroffen sind nach seiner Ansicht möglicherweise auch unbescholtene Bürger. Außerdem verschwimme die Grenze zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten. Wie Heise online berichtet, soll auch Verfassungsrichter Kirchhof bei der Antiterrordatei „verfassungsrechtliche Probleme” sehen.
Zum Bericht bei heise.de.
Innenministerium: Konzept für ein IT-Sicherheitsgesetz
Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe, hat ein Konzept für ein IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt. Ein solches Gesetz soll Mindeststandards für die Betreiber sicherheitskritischer Infrastrukturen zu schaffen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Energie und Kommunikation. So ist etwa eine Meldepflicht für bestimmte Sicherheitsvorfälle angedacht; auch sollen Internetprovider ihre Kunden besser über Sicherheitsfragen informieren müssen. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) soll nach dem Konzept den einschlägigen Unternehmen beratend zur Seite stehen.
Zum Bericht bei heise.de.
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