Einigung über verwaiste Werke, Zitatfreiheit, Abmahmissbrauch
Neuer Richtlinien-Entwurf für verwaiste Werke
Am Mittwoch haben sich Verhandlungsführer des Rates und des Parlamentes der Europäischen Union auf einen Entwurf für eine Richtlinie über sog. „verwaiste Werke” geeinigt. Dabei handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, deren Urheber nicht mehr auffindbar sind. Bislang können solche Werke nicht mehr genutzt werden, weil in jedem Fall die Einwilligung des Urhebers erforderlich ist. Ist dieser nicht mehr aufzufinden, müssen die Werke ungenutzt bleiben. Nach dem Entwurf sollen solche Werke in nicht-kommerziellen Projekten genutzt werden dürfen. Voraussetzung soll jedoch eine vorherige „sorgfältige Suche” nach dem Rechteinhaber sein.
Die Meldung bei Heise online.
BGH entscheidet zu Kunstfreiheit und Zitaten
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche seine Entscheidung „Blühende Landschaften” veröffentlicht. Darin setzt sich das Gericht ausführlich mit dem Spannungsfeld von Kunstfreiheit und urheberrechtlichen Zitaten auseinander. Demnach müsse die Zitatfreiheit im Urheberrecht bei Werken der Kunst weit ausgelegt werden. Die sogenannte Belegfunktion eines Zitates sei im Bereich der Kunst daher nicht erforderlich. Allerdings: Das Zitat selbst muss Ausdruck schöpferischer Gestaltung sein, so der BGH. Das sah das Gericht im konkreten Fall nicht gegeben: Ein Amtsrichter hatte ein Buch veröffentlicht und darin Zeitungsausschnitte als Illustrationen verwenden. Dieses collagenartige Zusammensetzen von Inhalten genügte dem BGH nicht.
Urteilsbesprechung bei Telemedicus.
Das Urteil I ZR 212/10 im Volltext.
iRights.info: Meine Worte, Deine Worte.
iRights.info: Zitieren im Web.
BGH entscheidet zu Indizien für missbräuchliche Abmahnungen
Wann ist eine Abmahnung missbräuchlich? Der BGH hat hierzu ein neues Indiz aus der Taufe gehoben. Das ergibt sich aus einem letzte Woche im Volltext veröffentlichten Urteil aus Dezember 2011. Ein Wettbewerber hatte Angaben zu einem eBay-Artikel abgemahnt. Der Abmahnung war ein Vorschlag für eine Unterlassungserklärung beigefügt. Darin schlug der Abmahnende eine schuldunabhängige Vertragsstrafe vor. Dies lies der BGH aber nicht durchgehen. Das Indiz: Wer eine Vertragsstrafe ohne Verschulden fordert, mahnt missbräuchlich ab.
Das Urteil des BGH im Volltext.
Telemedicus ausführlich zum Urteil.
iRights.info: Kaufen und verkaufen bei Online-Auktionen.
EuGH: Kein Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung
Schon seit 2010 ist in Presseberichten immer wieder von einem Vorlageverfahren zur Vorratsdatenspeicherung bei EuGH die Rede. Der irische High Court habe dem EuGH die entsprechende Richtlinie vorgelegt, um ihre Vereinbarkeit mit den EU-Grundrechten prüfen zu lassen. Zuletzt machte die Meldung im Januar 2012 die Runde. Wie Telemedicus nun erfuhr, ist ein solches Verfahren beim EuGH allerdings nicht anhängig. Das bestätigte die Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs auf Anfrage von Christopher Schack. Angeblich soll das Verfahren aber in den kommenden Wochen beim EuGH in die Wege geleitet werden, heißt es aus „informierten Kreisen” – eine Ankündigung, die schon seit zwei Jahren immer wieder zu hören ist.
Ausführlich bei Telemedicus.
Google bietet künftig Dienste nach EU-Datenschutzrichtlinie an
Google will seine Dienste künftig nach europäischen Datenschutzstandards anbieten. Das hat das Unternehmen am Mittwoch in einem Blogbeitrag mitgeteilt. Danach können Verträge mittels neuer Musterklauseln an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst werden. Bisher schützte Google-Kunden lediglich das „Safe-Harbor”-Abkommen. Dieses sehen Datenschützer allerdings kritisch, weil es unter anderem nur eine Selbstverpflichtung zur datenkonformen Nutzung außerhalb der EU enthält. Google selbst will Kunden so einen „größeren Umfang von Compliance-Optionen” bieten.
Die Meldung bei Golem.
Wirbel um Facebook-Pläne der Schufa
Die Auskunftei Schufa will in Zukunft Daten aus sozialen Netzwerken gewinnen, um so die Kreditwürdigkeit der Nutzer zu beurteilen. Das geht aus einer Meldung des NDR vom Donnerstag hervor. Ursprünglich geplant war dazu eine Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik der Universität Potsdam (HPI). Gemeinsam wollte man in dem Projekt Daten aus dem Netz analysieren und erforschen. Schon kurz nachdem die Pläne bekannt wurden, gab es äußerst kritische Reaktionen von allen Seiten. Die Folge: Am Freitag kündigte das HPI den Kooperationsvertrag. Die “Frage des Umgangs mit öffentlichen Daten im Netz” bleibe aber weiter Thema bei der Schufa.
Die Meldung bei Golem.
„Datenschutz und Datensicherheit in sozialen Netzwerken” auf Telemedicus.
iRights.info: Datenschutz in sozialen Netzwerken
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