Usedsoft, Vorratsdaten, Informationsfreiheit
Gebrauchte Software-Lizenzen: Generalanwalt für Wiederverkauf
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Yves Bot hat sich vergangene Woche zu „gebrauchten“ Software-Lizenzen geäußert. In dem Schlussantrag zu einem Streit zwischen Softwarehersteller Oracle und UsedSoft geht Bot davon aus, dass auch das Herunterladen von Computerprogrammen aus dem Internet einen Kaufvertrag darstelle. Damit gelte der Erschöpfungsgrundsatz: Die Weiterveräußerung der vom Ersterwerberheruntergeladenen Kopie sei ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers demnach zulässig. Anders beurteilt Bot hingegen den Weiterverkauf bloßer Lizenzen: Der Verkauf einer Lizenz berechtige nicht dazu, weitere Kopien einer Software anzufertigen.
PDF zur Pressemitteilung des EuGH.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Vorratsdatenspeicherung: Drohen Deutschland Vertragsstrafen?
Dass Deutschland die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht (wieder) in ein Gesetz gegossen hat, könnte den Staat teuer zu stehen kommen. EU-Kommissarin Malmström hat angekündigt, gegen Deutschland vorzugehen: „Wenn sie nicht einlenken – und Deutschland hatte viele Jahre Zeit – wird es ein Vertragsverletzungsverfahren geben“, ließ Malmström diese Woche verlautbaren. Damit drohen Deutschland Strafzahlungen im hohen Millionenbereich. Doch auch Malmström steht in der Kritik. Denn die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung steht selbst bereits auf dem Prüfstand: Es ist nicht klar, ob die Richtlinie in aktueller Form bestehen bleibt. Kritiker vermuten außerdem, dass die Vorratsdatenspeicherung teurer wäre als etwaige Strafzahlungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Umsetzung 2010 zudem für verfassungswidrig erklärt.
Zur Meldung auf Heise.
Informationsfreiheitsgesetz wird immer häufiger genutzt
Bürger haben im Jahr 2011 doppelt so viele Anträge auf Akteneinsicht gestellt wie noch im Vorjahr – 3.280 an der Zahl. Das besagt der Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, der vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar herausgegeben wird. Der gesetzliche Anspruch auf Akteneinsicht besteht seit sechs Jahren durch das Informationsfreiheitsgesetz. Schaar sieht den restriktiven Umgang einiger Behörden mit dem Anspruch kritisch. Gleichzeitig lobt er die Beiträge der Rechtsprechung zum IFG, die dem Gesetz einen breiten Anwendungsraum verschafft.
Zur Meldung auf Heise (mit Update).
Zum Tätigkeitsbericht.
US-Repräsentantenhaus stimmt für CISPA-Gesetz
Das US-amerikanische Repräsentantenhaus hat das Gesetz zur Cybersicherheit (CISPA) durchgewunken. Das Gesetz soll den Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen verbessern. Ziel ist es, Bedrohungen im Netz besser aufspüren zu können. Das Gesetz enthält weitreichende Befugnisse: Unternehmen wie Facebook können ohne Gerichtsbeschluss Informationen an Geheimdienste weitergeben. Kritiker fürchten um die Sicherheit von Nutzerdaten: Jedes Gesetz, das zum Schutz der Privatsphäre besteht, werde durch CISPA obsolet. Das Gesetz muss nun durch den US-Senat. Präsident Obama hat sich gegen die Neuregelung ausgesprochen und ein Veto angekündigt.
Zur Meldung auf Heise.
Haftung bei Pharming-Angriffen: Kunde in der Pflicht
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche zur Haftung eines Bankkunden entschieden, der in eine Pharming-Falle getreten war: Auf der vermeintlichen Internetseite einer Bank wurde der Kunde beim Login-Vorgang dazu aufgefordert, mehrere TAN einzugeben. Diese Nummern hatte der Betreiber der Fake-Seite genutzt, um Überweisungen zu tätigen. Nach Ansicht des BGH müssen Bankkunden eine offensichtliche Gefahr erkennen im Umgang mit ihren Daten höchste Vorsicht walten lassen: Verstoßen sie gegen Sorgfaltspflichten, haften sie – wie im vorliegenden Fall – möglicherweise selbst. Nach mittlerweile geänderter Rechtslage ist hierfür aber Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit vorausgesetzt.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zur Meldung auf Telemedicus.
„Germany’s Gold”-Gründung schreitet voran
Für das gemeinsame Video-on-Demand-Projekt von ARD und ZDF (Arbeitstitel „Germany’s Gold“) ist nun eine GmbH mit Sitz in Berlin gegründet worden. Die Plattform soll nicht gebührenfinanziert sein, sondern von Abonnements und Werbung getragen werden. Das Vorhaben erntet Kritik in der privaten Medienlandschaft: So kritisierte VPRT-Präsident Jürgen Doetz, dass medienrechtlich zu „Germany’s Gold“ Klärungsbedarf bestehe. Die Werbefinanzierung ginge zulasten der privaten Anbieter. Auch kartellrechtlich könnte der Plan heikel sein: Das Bundeskartellamt hatte 2011 einer vergleichbaren Plattform von ProSiebenSat.1 und RTL eine Absage erteilt.
Zur Meldung bei urheberrecht.org.
Unterlassungsanspruch gegen behördliche Warnung
Das Oververwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen E-Zigaretten nicht mehr als „nicht zugelassene Arzneimittel“ bezeichnen darf. Spricht eine Behörde eine solche Warnung in den Medien aus, können sie wie ein gesetzliches Verbot wirken – obwohl ein solches Verbot gar nicht besteht. Im Fall der E-Zigaretten habe das Gesundheitsministerium genau das bezweckt. Nach den Richtern greift das in unzulässigem Maß in die Rechte der Hersteller ein. Staatliche Aufklärungsarbeit müsse demnach „sorgsam und unter Nutzung verfügbarer Informationsquellen sowie in dem Bemühen um die nach den Umständen erreichbare Verlässlichkeit“ stattfinden.
Meldung bei internet-law.de.
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