EuGH entscheidet zu Softwarelizenzen, ACTA, Leistungsschutzrecht
EuGH erlaubt Weiterkauf gebrauchter Softwarelizenzen
Der Käufer einer per Download erworbenen Software darf diese an Dritte weiterverkaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Hintergrund: Das Unternehmen Oracle hatte Software zum Download angeboten und mit Kunden einen Lizenzvertrag abgeschlossen. Das Unternehmen Usedsoft hat „gebrauchte“ Lizenzen von Kunden an Dritte weiterverkauft. Dritte dürfen die Software nun ohne Zustimmung von Oracle benutzen. Durch den Verkauf hätten sich die Rechte von Oracle an der Software gemäß der Computerprogramme-Richtlinie (2009/24/EG) erschöpft. Zudem seien die Lizenz und die Software als „untrennbares Ganzes“ übergegangen.
Bericht bei Telemedicus.
Analyse bei iRights.info.
Europäisches Parlament kippt ACTA
Das Europaparlament hat sich am Mittwoch gegen ACTA ausgesprochen. Nach Art. 218 Abs. 6 AEUV wäre seine Zustimmung erforderlich gewesen. 70 Prozent der Abgeordneten stimmten dagegen, nur 6 Prozent dafür. Der Rest: Enthaltungen. Die Kommission hatte noch kurz vor der Abstimmung angekündigt, das Prüfungsverfahren vor dem EuGH fortzusetzen. Der EuGH prüft seit Mai die Rechtmäßigkeit des Abkommens. Anschließend möchte die Kommission einen weiteren Anlauf starten.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Stimmen zum Scheitern des Abkommens bei iRights.info.
ACTA: Big Bang der Netzpolitik (iRights.info, Wikimedia Deutschland).
Bundesregierung verzögert das Leistungsschutzrecht etwas
Die Bundesregierung hat am Mittwoch nicht über das Presse-Leistungsschutzrecht entschieden. Eigentlich stand der Entwurf des Justizministeriums auf der Tagesordnung. Grund: Die Ministerien müssen sich noch weiter abstimmen. Beteiligt sind die Ministerien für Justiz, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Finanzen, Inneres und der Staatsminister für Kultur und Medien. Der Bundestag wird sich daher frühestens im September mit dem Vorhaben befassen.
Telemedicus zum Entwurf des Justizministeriums.
Zur Meldung bei dnv-online.
iRights.info: Rechtspolitische Analyse zum Entwurf.
EuGH befasst sich mit Netzsperren-Anordnung gegen Provider
Der oberste Gerichtshof Österreichs hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zum Thema Netzsperren vorgelegt. Die österreichischen Vorinstanzen hatten zuvor eine Sperre gegen kino.to für zulässig befunden. Sperrmaßnahmen sind aber technisch leicht zu umgehen. Die Belastung auf die Access-Provider ist dabei hoch. Der EuGH soll deshalb entscheiden, ob Provider verpflichtet werden dürfen Internetseiten wegen Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Neben der Scarlet Extended-Entscheidung (Rs. C-70/10) ist damit eine weitere Orientierungshilfe in Sachen Netzsperre zu erwarten.
Details im Blog von Hans Peter Lehofer.
Telemedicus zu Netzsperren und Urheberrecht.
Heftige Kritik am Meldegesetz
Zahlreiche Politiker haben sich gegen das neue Meldegesetz ausgesprochen. Adresshändler, Inkasso- und Werbefirmen können hierdurch auf Meldedaten aus den amtlichen Registern zugreifen. Hierin muss der Bürger nicht erst einwilligen. Die Möglichkeit zu widersprechen hilft nicht, wenn mit den abgefragten Daten bereits vorhandene Informationen der Unternehmen bestätigt oder berichtigt werden sollen. Daten- und Verbraucherschutz werden damit eingeschränkt. Der Bundestag stimmte vergangen Woche dem Gesetz zu. Der Bundesrat wird im Herbst entscheiden.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Meldung auf sueddeutsche.de.
Friedrich fordert Sicherheitsaufklärung durch Provider
Internetprovider sollen zukünftig verstärkt für die Sicherheit der Netze sorgen. Dies fordert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Kunden sollen über akute Gefahren und Abwehrmöglichkeiten informiert werden. Dies möchte Friedrich “notfalls per Gesetz” durchsetzen. Provider sollen auch an dem Schutz der Infrastruktur mitwirken, weil auch sie durch das Internet Geld verdienen.
Zur Meldung bei heise.de.
Zur Meldung bei ZDNet.de.
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