Softwarefunktionen nicht urheberrechtlich geschützt, ACTA, Plagiatsverdacht

Foto: G. Fessy/ Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH: Programmfunktionen nicht vom Urheberrecht geschützt
Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof in einer Vorlagefrage entschieden, dass die bloße Funktionalität eines Computerprogramms nicht unter den Schutz des Urheberrechts fällt. Damit schloss er sich den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot an. Dieser hatte argumentiert, dass die Funktionalität als bloße Idee nicht urheberrechtlich schutzfähig sei. Dasselbe gelte für Programmiersprachen und Dateiformate: Geschützt sei lediglich die Software, die Programmiersprachen übersetzt oder Dateiformate verarbeitet. Die technischen Standards selbst seien jedoch nicht erfasst.
Das Urteil im Volltext.
Zur Nachricht bei heise.de.
Telemedicus zu den Schlussanträgen des Generalanwalts.
iRights.info: Fremder Code in eigenen Programmen
Neelie Kroes: „Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA”
Die EU-Kommissarin für die digitale Agenda hat auf der re:publica am Freitag erklärt, das umstrittene Abkommen ACTA sei ihrer Ansicht nach erledigt und werde wohl nicht zustande kommen. Die umfangreichen Proteste seien ein Weckruf für Brüssel gewesen. Der Kommission sei klar geworden, dass eine umfangreiche Reform des Urheberrechts dringend erforderlich ist.
Zur Meldung bei beck.de.
Mehr zu ACTA bei iRights.info, im iRights-Blog und via @ACTAWatch.
Doktorarbeit von Annette Schavan unter Plagiatsverdacht
Das Blog schavanplag wirft Bundesbildungsministerin Annette Schavan vor, sie habe in ihrer Doktorarbeit Quellen unzureichend benannt. Schavan hat die Vorwürfe zurückgewiesen, jedoch gleichzeitig eine Überprüfung ihrer Dissertation durch die Universität Düsseldorf in die Wege geleitet. Plagiate im Umfang wie bei der Affäre um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg werden Schavan jedoch nicht vorgeworfen.
Die Hintergründe bei Süddeutsche.de.
Eben Moglen: Mahnende Worte zur re:publica in Berlin
Der amerikanische Professor und Freie-Software-Aktivist Eben Moglen hat sich in seiner Auftaktrede zur re:publica für die Freiheit der Medien eingesetzt. Diese sieht er als gefährdet, wenn Nutzer immer mehr Daten in die Hände monopolartiger Unternehmen geben. Dies würde derartig freiheitseinschränkend wirken, dass Vergleiche mit totalitären Einrichtungen nicht abwegig seien.
Zur Nachricht bei heise.de.
Eugh-Generalanwältin: EU-Domains nur für EU-Unternehmen
Die Generalanwältin am Europäischen Gerichthof, Verica Trstenjak, hat sich im Rahmen einer Vorlagefrage in ihren Schlussanträgen dazu geäußert, wann ein Unternehmen seine Marke als .eu-Domain anmelden kann. Nach ihrer Ansicht müsse das Unternehmen auch innerhalb der EU ansässig sein und die Marke sebst gewerblich nutzen. Dies sei aber nicht gegeben, wenn ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen ein EU-Unternehmen bloß als Strohmann für die Eintragung einschalte, ohne weitere Rechte einzuräumen.
Zur Meldung bei heise.de.
Die Schlussanträge der Generalanwältin.
Verfassungsgericht verschiebt Pflicht zur Call-by-Call-Preisansage
Mitte Februar einigten sich Bundesrat und Bundestag einigten im Vermittlungsausschuss, das Telekommunikationsgesetz zu reformieren. Der Bundespräsident fertigte das Gesetz letzten Donnerstag aus – die Neuregelung zu „Call-by-Call”-Gesprächen darf allerdings erst im August in Kraft treten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag in einem Eilverfahren beschlossen, zunächst ohne Begründung. Nach der Regelung sollten die Telekommnikationsanbieter vor Beginn eines Call-by-Call-Gesprächs über den Tarif informieren.
Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichts.
Hessischer Landtag streicht Twitter-Verbot für Besucher
Besucher des hessischen Landtags dürfen zukünftig von der Besuchertribüne twittern. Dies geht aus einer Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments hervor, die bisher ein Twitter-Verbot für Besucher enthielt. Anlass hierfür war, dass Mitgliedern der Piratenpartei bei ihrem Besuch ein entsprechendes Verbot ausgesprochen wurde. Außerdem soll es zukünftig einen Livestream von Plenarsitzungen geben.
Zur Nachricht bei heise.de.
Digitale Gesellschaft e.V. startet Initiative „Adoptier deinen Abgeordneten”
Der Verein Digitale Gesellschaft hat auf der re:publica die Plattform Adoptier deinen Abgeordneten vorgestellt. Darauf sollen sogenannte Internet-Paten über die Kommunikation mit den Abgeordneten berichten. Der Verein verspricht sich dadurch eine verbesserte Beteiligung bei netzpolitischen Themen.
Zur Pressemitteilung des Digitale Gesellschaft e. V.
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