Wochenrückblick: Schutzfristen, Providerhaftung, Galaxy-Tab

+++ LG Köln: Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen
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LG Köln: Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen
Das Landgericht Köln hat in der vergangenen Woche zur urheberrechtlichen Störerhaftung von Internet-Zugangsprovidern entschieden. Das Gericht entschied, dass Zugangsprovider wie Hansenet keine Netzsperren einrichten müssen – auch dann nicht, wenn ihre Kunden Urheberrechtsverletzungen begehen. Das Gericht schließt sich mit seiner lesenswerten Begründung der in Deutschland bisher herrschenden Rechtsprechungslinie an.
Weitere Informationen bei Telemedicus.
LG Düsseldorf verbietet Vertrieb des Galaxy-Tab
Apple hat gegen Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf einen Sieg errungen. Dem US-Computerhersteller gelang es, gegen Samsung ein einstweiliges Vertriebsverbot für das Galaxy-Tab zu erwirken: Es verletze angeblich Geschmacksmusterrechte, die Apple für sein iPad hat registrieren lassen. Die Entscheidung betrifft aber die Samsung-Muttergesellschaft Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea nur für den Vertrieb in Deutschland. Ein europaweites Vertriebsverbot verhängte das Gericht nur für die deutsche Tochter Samsung Electronics GmbH. Apple geht mit seiner Strategie ein hohes Risiko ein, da es für den vollen Schaden verschuldensunabhängig aufkommen muss, falls die Verfügung später aufgehoben wird (§ 945 ZPO).
Meldung bei Heise Online.
Pressemitteilung des LG Düsseldorf.
SPD-Politiker Edathy stolpert über Urheberrecht
Sebastian Edathy hatte auf seinem Facebook-Profil Fotos gegnerischer Politiker hochgeladen und mit Sprechblasen verziert. Als ihn ein Besucher seines Profils darauf ansprach, entgegnete Edathy „Sie können mich mal” und präzisierte auf Nachfrage: „Kreuzweise!”. Zur Rechtfertigung behauptete er dann, die Verwendung der Fotos sei rechtmäßig, die Bezeichnung „Leck mich am Arsch” laut Auskunft seines Medienanwalts keine formale Beleidigung und sein Facebook-Profil (2360 Freunde) eine rein private Angelegenheit. Welt Online zitiert ihn mit der Aussage, die „geltend gemachten Maßstäbe würden übrigens dazu führen, dass ein Drittel aller Facebook-Einträge überhaupt gelöscht werden müssten”. Unrecht hat er damit nicht.
Weitere Information bei „Journalist”.
Landesmedienanstalten präsentieren Digitalisierungsbericht
Die Landesmedienanstalten haben ihren gemeinsamen Digitalisierungbericht präsentiert. Dem Bericht nach empfangen mittlerweile 67 Prozent aller Haushalte in Deutschland digitales Fernsehen – 6 Prozentpunkte mehr als noch im vergangenen Jahr. Interessanter am Digitalisierungsbericht sind aber die begleitenden Aufsätze, die in diesem Jahr unter dem Titel „Offen, neutral, hybrid – die neue (Un)Ordnung der Medien” stehen.
Der Bericht steht zum Download auf der Homepage der Landesmedienanstalten.
MDR-Intendanz: Gute Chancen für Bernd Hilder
Der MDR-Verwaltungsrat hat sich auf einen Kandidaten geeinigt: Bernd Hilder, bisher noch Chefredakteur der Leipziger Volkszeitung (LVZ), soll Indendant werden. Der Verwaltungsrat entschloss sich für Hilder offenbar erst nach mehreren Wahlgängen. Als nächstes muss der MDR-Rundfunkrat abstimmen: Hier braucht Hilder noch eine 2/3-Mehrheit. Mitglieder des Rundfunkrats haben sich bereits kritisch geäußert.
Weitere Informationen bei mz-web.de.
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