Wochenrückblick: Schultrojaner, Facebook-Pinnwand, Störerhaftung?
Nach „Schultrojaner”: Weiter Streit um Schulkopien
Bereits letztes Jahr sorgte der sogenannte „Schultrojaner” für Protest: Eine spezielle Software sollte auf Schulrechnern eingesetzt werden, um Schulbuchverlagen zu ihren Rechten gegen nicht erlaubte Kopien im Bildungsbereich zu verhelfen. Dies führte zu heftiger Kritik. Einige Landesschulbehörden sollen mittlerweile angeordnet haben, dass Beschäftigte nach unerlaubten Kopien aus Schulbüchern suchen müssten. Da dies viele Schulen bisher versäumten, drängt nun beispielsweise die niedersächsische Landesschulbehörde darauf, die Prüfung abzuschließen. Aber: Die Schulleitungen könnten dies gar nicht leisten: „Für die Abgabe der Erklärung müssten sie alle Dateien und Ordner von Lehrkräften und Schülern auf allen lokalen und externen Schulrechnern durchsuchen, wozu sie weder in der Lage noch berechtigt sind”, so Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender des Deutschen Philologenverbandes.
Die Meldung bei Golem.
Bericht bei der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Abmahnung wegen fremden Fotos an der Facebook-Pinnwand
Erstmals wurde ein Nutzer wegen eines Fotos auf seiner Facebook-Pinnwand abgemahnt: Ein Dritter hatte auf dessen Facebook-Seite ein Foto hochgeladen, der Rechteinhaber mahnt daraufhin den Inhaber des Facebook-Profils ab. Der Abmahner forderte in seinem Schreiben unter anderem, dass das Foto entfernt und Schadensersatz gezahlt wird. Das berichtete Rechtsanwalt Arno Lampmann am Dienstag in seinem Kanzleiblog. Die Meldung löste großes Medieninteresse, aber auch Unsicherheit bei anderen Nutzern aus.
Die Meldung auf Heise mit weiteren Infos.
Rechtliche Analyse bei Recht am Bild.
Einschätzung bei Internet-Law.
Filesharing durch Dritte: Störerhaftung geht zum BGH
Die Störerhaftung des Anschlussinhabers muss vom Bundesgerichtshof geklärt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht Ende März beschlossen, wie am Freitag bekannt wurde. In einem Verfahren um illegales Filesharing entschied das Oberlandesgericht Köln gegen den Anschlussinhaber – obwohl dieser selbst keine Rechte verletzt hatte. Die Revision ließ das OLG Köln in dem Urteil nicht zu, obwohl einige Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen bereits unterschiedlich entschieden hatten. Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer und bekam Recht: Die „Rechtsfrage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen” bedürfe aus mehreren Gründen der “Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht, so das Bundesverfassungsgericht.
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Weitere Informationen auf Telemedicus.
BGH: Google darf widerrechtlich veröffentlichte Bilder zeigen
Google muss keine Thumbnail-Bilder in seiner Bildersuche aussortieren. Das geht aus einem Urteil des BGH von Mitte Oktober hervor. Die Entscheidung wurde vergangene Woche im Volltext veröffentlicht. Ein Fotograf hatte nur bestimmten Webseiten erlaubt, seine Bilder zu nutzen. Webseiten von Dritten nutzten diese Bilder dennoch illegal – und erst von dort indexierte Google die Bilder dann in der Bildersuche. Hiergegen könne sich der Rechteinhaber aber nicht wehren: Gelangt das Bild einmal rechtmäßig ins Internet, dürfe Google es auch indexieren, selbst wenn es von einer unberechtigten Quelle stammt, so der BGH.
Das Urteil „Vorschaubilder II” des BGH im Volltext.
Telemedicus ausführlich zur Entscheidung des BGH.
Softwarebilliger.de erwirkt Verfügung gegen Microsoft
Das Betreiber-Unternehmen von Softwarebilliger.de hat Anfang April eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt, wie vergangene Woche bekannt wurde. Danach darf Microsoft bestimmte Passagen einer Pressemitteilung nicht mehr verbreiten: Das Unternehmen warnte darin unter anderem vor dem „Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de”. Hintergrund ist ein bereits länger währender Streit um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware – Microsoft versucht seit Jahren, diesen rechtlich zu unterbinden.
Die Meldung bei Heise.
Knapp vier Jahre Haft für Kino.to-Programmierer
Der kino.to-„Programmiergott” Bastian P. muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig hat ihn am Mittwoch wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Zuvor hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt. Am gleichen Tag hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Werbevermarkter von kino.to wegen angeblicher Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verhaftet. Sie sollen als Werbe- und Affiliate-Dienstleister für die Werbung auf dem Portal verantwortlich gewesen sein.
Golem zum Urteil des LG Leipzig.
Spiegel Online zur Verhaftung der Werbevermarkter.
Big Brother Awards 2012 verliehen
Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V., kurz FoeBuD, hat am Freitag die Big Brother Awards 2012 verliehen. Diese gehen an Firmen, Organisationen und Personen, „die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen”. In sieben Kategorien gab es Awards zu Themen, die in der öffentlichen Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz im vergangenen Jahr im Mittelpunkt standen. So erhielt beispielsweise Sachsens Innenminister Markus Ulbig einen Award wegen der der umstrittenen Funkzellenabfragen in Dresden oder die Computerspielfirma „Blizzard Entertainment” den Preis in der Kategorie „Verbraucherschutz” für diverse Datenschutzverletzungen bei ihren Online-Spielen.
Die Big Brother Awards 2012.
Hintergrund zu den Awards.
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