Pressefreiheit, Vorratsdaten, Zeitungswerbung
Veröffentlichung des Wulff-Anrufs beim Bild-Chefredakteur?
Darf die „Bild” Wulffs Mailbox-Nachricht bei der Zeitung veröffentlichen? Über die rechtliche Zulässigkeit wurde diese Woche intensiv diskutiert. Wulff bedauerte seinen Anruf, lehnt eine Veröffentlichung aber weiterhin ab. Die Bild-Zeitung beruft sich demgegenüber auf ihre Pressefreiheit – hielt sich bis dato aber zurück. Kritisch hinterfragt wurde auch, ob bereits der Anruf von Wulff in die Pressefreiheit eingreife – teilweise mit ganz unterschiedlichem Ergebnis.
Bericht bei tagesschau.de.
EU sieht Probleme bei Vorratsdaten-Umsetzung
Die EU-Kommission sieht Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das geht aus einem geleakten Zwischenbericht der Kommission hervor. So hätten bisher nur elf der insgesamt 27 Mitgliedstaaten eine ausreichende Umsetzung der Vorgaben in ihr jeweiliges Rechtssystem vorgenommen. Dass eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt notwendig sei, ließe sich kaum nachweisen. Es bestünden auch ganz generell Unsicherheiten über den genauen Anwendungsbereich. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sprach sich derweil in einer Stellungnahme gegen das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren aus, das bei der deutschen Umsetzung teilweise befürwortet wird.
Bericht bei Zeit Online.
Zum Bericht bei heise.de.
Zeitungswerbung auch in redaktionellem Layout zulässig
Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Zeitungsanzeigen unter demselben Layout wie die Redaktionsbeiträge nicht wettbewerbswidrig ist. Im konkreten Fall wurden überschwänglich werbende Texte in einem gesonderten Teil veröffentlicht und mit der Überschrift „Anzeigen-Forum” versehen. Nach Ansicht des Gerichts kann ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Leser bei dieser Gestaltung eindeutig zwischen der Werbeanzeige und dem Anzeigenteil unterscheiden.
Pressemitteilung des OLG Schleswig.
Nachricht bei juris.de.
Peter Schaar zur Öffentlichkeitsfahndung via Facebook
Peter Schaar hat diese Woche gleich zweimal von sich reden gemacht: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schrieb in seinem Blog einen Beitrag über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Öffentlichkeitsfahndung via Facebook. Dort betonte er, dass solche Verfahren zwar nicht grundsätzlich verhindert werden müssten. Allerdings müssten auch bei solchen Fahndungsmethoden die elementaren Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus zeigte er sich enttäuscht von der bisherigen Netzpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung. Bisherige Ankündigungen zur Verbesserung des Datenschutzes sollten – koordiniert vom gesamten Kabinett – endlich umgesetzt werden.
Der Eintrag im Datenschutz-Forum.
Landgericht Köln: Klage gegen Wallraff endet mit Vergleich
Die Klage eines Großbäckers gegen den Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff ist am Freitag mit einem Vergleich beendet worden. In der Klage ging es um Formulierungen von Aussagen, die Wallraff im Rahmen der ARD-Fernsehsendung “Hart aber fair” am 31.10.2011 getätigt hatte. Dort hatte er Ergebnisse einer mehrere Wochen dauernden Undercover-Reportage über Missstände in der Grobäckerei vorgestellt. Einige Aussagen müssen nun entschärft werden.
Bericht des Kölner Stadtanzeigers.
Bayern bildet Internetpolizei-Einheit
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat am Dienstag angekündigt, dass dieses Jahr in Bayern eine Einheit mit speziell ausgebildeten Internetpolizisten ihren Dienst antritt. Diese wird aus 54 Computer- und Informatik-Experten bestehen, die zu Vollzugsbeamten weitergebildet wurden. Damit will das bayerische Innenministerium auf neue Entwicklungen in der Online-Kriminalität reagieren.
Der Bericht bei heise.de.
Anonymous startet mit nazi-leaks.net
Aktivisten der Hacker-Gruppe Anonymous haben mit nazi-leaks.net ein Webportal gegen die rechte Szene gestartet. Auf dieser werden unter anderem Namen und Adressen von Spendern und Unterstützern rechtsgerichteter Organisationen veröffentlicht. Der Blog wurde im Zusammenhang mit der seit einiger Zeit laufenden „Operation Blitzkrieg” veröffentlicht. Dabei gehen Anonymous-Aktivisten gegen die Web-Auftritte der rechten Szene vor.
Zum Bericht bei heise.de.
Dieser Artikel steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Was sagen Sie dazu?