Wochenrückblick: Perlentaucher, Verwaiste Werke, Rote Linie
+++ SPD schlägt Regelung zum Umgang mit verwaisten Werken vor
+++ Innenminister legt Gesetzesentwurf zum Datenschutz im Internet vor
+++ Wikileaks: Der Druck nach „Cablegate” steigt
+++ EU-Kommission leitet Verfahren gegen Google ein
+++ Normenkontrolle gegen ZDF-Staatsvertrag beschlossen
Perlentaucher-Streit geht an Vorinstanz zurück
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche im Fall „Perlentaucher” entschieden (Az. I ZR 12/08). Beim Perlentaucher werden Zusammenfassungen von Buchrezensionen (sog. „Abstracts”) veröffentlicht, unter anderem aus der FAZ und der Süddeutschen Zeitung. Diese sahen darin insbesondere ihre Urheberrechte an den Rezensionen verletzt und klagten. Land- und Oberlandesgericht Frankfurt sahen jedoch in den Abstracts eine freie Bearbeitung im Sinne von § 24 UrhG und wiesen die Klage ab. Etwas zu vorschnell, wie der BGH nun entschied. Ob ein Abstract zulässig ist, könne nicht pauschal beurteilt werden. Das Berufungsgericht habe jedoch nicht jedes Abstract individuell geprüft und nicht alle relevanten Tatsachen berücksichtigt. Das Oberlandesgericht Frankfurt muss deshalb erneut entscheiden – der Fall „Perlentaucher” wartet damit weiter auf eine abschließende Klärung.
Zur Pressemeldung des BGH.
SPD schlägt Regelung zum Umgang mit verwaisten Werken vor
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Vorschlag zum Umgang mit sog. „verwaisten Werken” vorgelegt. Bei verwaisten Werken besteht zwar noch ein urheberrechtlicher Schutz, der Rechteinhaber ist aber nicht mehr bekannt oder nicht mehr auffindbar, sodass eine Verwertung faktisch unmöglich ist. Die SPD schlägt vor, dass solche Werke von einer Verwertungsgesellschaft treuhänderisch verwaltet werden sollen. Speziell die Digitalisierung zu nicht kommerziellen Zwecken – etwa in Bibliotheken – soll so in Zukunft erleichtert werden.
Die Pressemeldung des Bundestages.Innenminister legt Gesetzesentwurf zum Datenschutz im Internet vor
Bundesinnenminister De Maizière hat einen Gesetzesentwurf zum „Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht” im Internet vorgelegt. Der Minister möchte damit eine „rote Linie” bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Netz ziehen. Datenschutzrechtlich kritische Dienste sollen so in Zukunft nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. Speziell geregelt werden sollen insbesondere Gesichtserkennungsdienste, Nutzerprofile (insbesondere bei Suchmaschinen) und die Erhebung von Standortdaten.
Der Gesetzesentwurf als PDF.
Wikileaks: Der Druck nach „Cablegate” steigt
Nachdem Wikileaks vergangene Woche brisante Dokumente aus amerikanischen Botschaften veröffentlicht hat („Cablegate”), steigt der Druck auf die Enthüllungsplattform drastisch an. So schaltete der Provider von Wikileaks zwischenzeitlich die Domain der Plattform wegen anhaltender Denial-of-Service-Angriffe ab. Gleichzeitig wurden auch die Dokumente, die beim Webservice von Amazon ausgelagert wurden, gelöscht. Und auch der Geldfluss wurde unterbrochen, als der Online-Bezahldienst Paypal das Konto von Wikileaks am Samstag sperrte. Wikileaks-Gründer Julian Assange – nach wie vor untergetaucht und wegen Vergewaltigungsvorwürfen interantional gesucht – zeigte sich jedoch relativ unbeeindruckt und kündigte weitere Enthüllungen an, unter anderem die Veröffentlichung von internen Dokumenten aus den Verhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA.
Eine Zusammenfassung der Ereignisse beim Deutschlandfunk.
EU-Kommission leitet Verfahren gegen Google ein
Die Europäische Kommission hat ein Missbrauchsverfahren gegen Google eingeleitet. Der Vorwurf: Google soll Webseiten von Konkurrenten in seiner Online-Suche benachteiligen und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben. Beschwert hatten sich unter anderem der Kartendienst MapQuest, sowie das Preisvergleichsportal von Microsoft Ciao.com und die juristische Suchmaschine Ejustice.fr.
Die Meldung mit weiteren Hintergründen bei Spiegel online.
Normenkontrolle gegen ZDF-Staatsvertrag beschlossen
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat vergangene Woche beschlossen, einen Antrag auf Normenkontrolle gegen den ZDF-Staatsvertrag zu stellen. Anlass dafür war der Streit um die Vertragsverlängerung des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender. Der hauptsächlich politisch besetzte ZDF-Verwaltungsrat hatte im vergangenen Jahr einer Vertragsverlängerung mit Brender nicht zugestimmt und sich so gegen den pluralistisch besetzten Fernsehrat gestellt. Der Vorfall hatte heftige Kritik an der Rolle und Besetzung der ZDF-Gremien ausgelöst, auch Telemedicus hatte sich an den Protesten beteiligt. Die Verfassungsmäßigkeit des ZDF-Staatsvertrags als gesetzliche Grundlage soll nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.
Die Meldung bei DWDL.
Kein Beweisverwertungsverbot für Daten von Steuersünder-CD
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende November entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Durchsuchungsbeschluss auf Daten von einer „Steuersünder-CD” gestützt wird (Az. 2 BvR 2101/09). Konkret ging es um eine CD, die ein Informant aus Liechtenstein den deutschen Steuerbehörden verkauft hatte. Auf Grundlage der Daten auf dieser CD hatte das zuständige Amtsgericht die Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers angeordnet. Verfassungsrechtlich sei das nicht zu beanstanden, so das Verfassungsgericht. Es bestehe auch von Verfassungs wegen kein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot für möglicherweise rechtswidrig erlangte Daten. Vielmehr müsse eine Interessenabwägung stattfinden, die im konkreten Fall nicht zu beanstanden sei.
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