Wochenrückblick: Open Access, De-Mail, Datenschutz
SPD veröffentlicht Gesetzesentwurf zu Open Access
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzesentwurf (PDF) veröffentlicht, der Urhebern von wissenschaftlichen Werken ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht einräumt. Damit soll es wissenschaftlichen Urhebern, deren Arbeit überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, künftig möglich sein, ihre Werke unabhängig von etwaigen Vereinbarungen mit Verlagen frei zu veröffentlichen. Damit soll einerseits die Position der Urheber gestärkt, andererseits der Zugang zu Forschungsergebnissen erleichtert werden.
Pressemeldung der SPD.
De-Mail-Gesetz passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat das umstrittene De-Mail-Gesetz am Freitag abgesegnet. Ein Änderungsantrag aus Brandenburg, der u.a. eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefordert hatte, wurde nicht berücksichtigt. Bereits seit 2008 gibt es Pläne für ein rechtssicheres Kommunikationsmittel, mit dem Bürger verlässlich und nachweisbar mit Behörden und Unternehmen in Verbindung treten können. Nachdem die Idee eines „Bürgerportals” in dieser Form wieder begraben wurde, zieht sich die Debatte um De-Mail hin. Nun sind zumindest die gesetzgeberischen Hürden vorerst genommen.
Meldung bei Heise online.
Datenschutzbeauftragte tagen in Würzburg
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben vergangene Woche in Würzburg getagt. Auf der Agenda standen u.a. das SWIFT-Abkommen, Telekommunikationsüberwachung und der Beschäftigtendatenschutz. Die ausführlichen Ergebnisse der Konferenz wurden beim „Virtuellen Datenschutzbüro” veröffentlicht.
Die Konferenzzusammenfassung bei datenschutz.de.
Kartellamt verbietet Videoplattform von Privatsendern
Das gemeinsame Videoportal von RTL und ProSieben/Sat.1 (auch „deutsches Hulu.com” genannt), ist vorerst gescheitert – das Bundeskartellamt hat das geplante Joint Venture vergangene Woche untersagt. Bereits Ende Februar hatte das Bundeskartellamt Bedenken zu dem Vorhaben angemeldet: Die gemeinsame Plattform festige das bestehende Duopol der beiden Privatsendergruppen. Nur eine offene Plattform ohne Beschränkung der teilnehmenden Sender und Inhalte könne kartellrechtlich zugelassen werden. Dazu seien die Sendergruppen jedoch nicht bereit. Diese vorläufige Einschätzung aus dem Februar hat das Bundeskartellamt nun bestätigt – diesmal endgültig. RTL hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung juristische Schritte einzuleiten
Weiter bei der FTD.
Telemedicus zu den kartellrechtlichen Hintergründen.
Grünes Licht für xxx-Domains
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat vergangene Woche die Einführung einer neuen Top-Level-Domain beschlossen. Die Domainendung „.xxx” soll in Zukunft für Webseiten mit pornographischen Inhalten vergeben werden. Schon vor einigen Jahren hatte es einen Anlauf für diesen „Rotlichtbezirk” im Internet gegeben. Damals hatte die ICANN das Vorhaben noch abgelehnt: Man wolle nicht als „Aufpasser für Inhaltsfragen“ fungieren. Heute sind die Bedenken andere: Indem man einen eigenen Adressraum für pornographische Inhalte anbietet, fördert man auch die Filterung solcher Inhalte, so die Befürchtungen. Saudi-Arabien hat etwa schon jetzt angekündigt, Domains mit der Endung „.xxx” in einheimischen Netzen nicht zuzulassen.
Die Hintergründe bei Heise online.
Wahlomat bleibt online
Der Wahlomat, die beliebte Software der Bundeszentrale für politische Bildung zur Hilfe bei der Wahlentscheidung, bleibt auch für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz online. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Eilantrag der Partei ddp am Freitag abgelehnt. Die Thesen, die beim Wahl-o-mat abgefragt werden, seien einseitig an den Themenkatalog der großen Parteien ausgerichtet, so der Vorwurf der ddb. Die Partei sei deshalb in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das VG Köln sah das anders: die Auswahl der Thesen erfolge in einem mehrstufigen Prozess, der auch kleinere Parteien nicht benachteilige.
Weiter bei Legal Tribune Online.
BGH prüft Sportwettenverbot im Internet
Am Donnerstag hat der BGH in einem Verfahren über das Sportwettenmonopol im Internet verhandelt. Gegenstand des Verfahrens sind Klagen staatlicher Lotterieveranstalter gegen ihre privaten Konkurrenten: Die privaten Wetten im Internet verstießen gegen das Sportwettenmonopol und seien deshalb wettbewerbswidrig, so der Vorwurf. Die Privaten werfen dem Gesetzgeber vor, mit dem Monopol rein fiskalische Zwecke zu verfolgen. Dies entspreche jedoch nicht dem europarechtlich vorgegebenenSinn staatlicher Glücksspielreguierung.
AFP-Meldung bei Google Hosted News.
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