Offenes WLAN, ACTA-Abstimmung, Hadopi
Berliner Senat will WLAN-Störerhaftung präzisieren
SPD und Union im Berliner Abgeordnetenhaus wollen Rechtssicherheit für Betreiber offener Drahtlosnetzwerke schaffen. Dafür soll die Störerhaftung dieser Betreiber klar geregelt werden. Möchte etwa der Inhaber eines Cafés seinen Gästen ein offenes WLAN anbieten, soll ihn eine unsichere Rechtslage künftig nicht mehr davon abhalten. Bislang beschwerten sich viele Betreiber solcher Hotspots über Abmahnungen; oft mit der Folge, dass sie den Dienst nicht mehr anboten. Außerdem soll das Projekt eines freien Stadt-WLANs in Berlin weiter gefördert werden. Die Bundesratsinitiative der rot-schwarzen Koalition in Berlin soll nun der Anstoß für eine gesetzliche Regelung sein.
Meldung bei Heise Online.
Internet-Law.de zur Bundesratsinitiative.
ACTA: Europäisches Parlament schließt sich EuGH-Prüfung nicht an
Über das umstrittene ACTA-Abkommen könnte schon im Juni oder im Juli im Europäischen Parlament abgestimmt werden. Grund: Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hatte vergangene Woche abgelehnt, sich einem Normprüfungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anzuschließen. Dieses gerichtliche Verfahren wird nun wohl alleine von der Europäischen Kommission betrieben werden. Das Europäische Parlament könnte ACTA aber nun ablehnen, noch bevor der EuGH sein Prüfungsergebnis vorlegt. Die Entscheidung des Handelsausschusses wurde deshalb als Zwischensieg für ACTA-Gegner aufgenommen. Gescheitert ist ACTA damit aber noch nicht.
Bericht bei Zeit Online.
Richtigstellung bei Netzpolitik.org.
Mehr zu ACTA bei iRights.info, im iRights-Blog und über @ACTAWatch.
Französische Hadopi spricht von positiver Bilanz durch „Three Strikes“
Die in Frankreich eingerichtete Behörde gegen Urheberrechtsverletzungen „Hadopi“ hat vergangene Woche von einer positiven Entwicklung in Sachen illegalem Filesharing berichtet. Die Nutzung entsprechender Dienste sei seit Bestehen der Behörde zurückgegangen. Die Hadopi verschickt Warnhinweise an Nutzer, die durch Urheberrechtsverstöße aufgefallen sind. 95 Prozent der Nutzer, die eine Mahnung erhalten hatten, sind nach Aussage von Hadopi nicht wieder auffällig geworden, nach zweiter und dritter Mahnung sogar 98 Prozent. Diese Zahlen betreffen jedoch nur Peer-to-Peer-Netzwerke, lassen also Streaming-Plattformen und Sharehoster außen vor. Die Behörde hat noch keine Anschlüsse gesperrt – der dritte „Strike“ in letzter Konsequenz blieb damit bislang aus.
Meldung bei Heise Online.
„Germanys Gold”: ARD und ZDF wollen starten
ARD und ZDF wollen die Online-Videoplattform „Germany`s Gold” bald an den Start bringen. „In den nächsten Wochen wird die Gesellschaft gegründet“, zitierte das Handelsblatt vergangene Woche Alexander Coridaß, Geschäftsführer von „ZDF Enterprises”. Die Gesellschafter von „Germany`s Gold” sollen vor allem die privatwirtschaftlichen Töchter der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sein. Es sind aber auch Privatpersonen beteiligt. Die Plattform soll wirtschaftlich ausgerichtet sein und steht deshalb medienpolitisch in der Kritik. Auch das Bundeskartellamt prüft derzeit noch, ob wettbewerbswidrige Absprachen vorliegen.
Bericht im Handelsblatt.
EGMR zur negativen Meinungsfreiheit
In einem Urteil des EGMR (Az. 41723/06) hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unter anderem mit der „negativen Meinungsfreiheit” befasst. Im konkreten Fall hatte ein Professor der Universität Göteborg die Herausgabe von Forschungsergebnissen verhindern wollen. Die Ergebnisse basierten auf einer Studie, zu der sich der Professor gegenüber ihren Teilnehmern der Geheimhaltung verpflichtet hatte. Um die Herausgabe zu verhindern, berief er sich auf die negative Meinungsfreiheit, also das Recht, sich nicht äußern zu müssen. Die Meinungsfreiheit nach Art. 10 MRK war nach Ansicht des Gerichts jedoch gar nicht betroffen. Auch das Recht auf Achtung der Vertraulichkeit von Informationen nach Art. 8 MRK sahen die Richter nicht verletzt. Ob die negative Meinungsfreiheit überhaupt anzuerkennen ist, ließ das Gericht offen.
Meldung bei Internet-Law.de
Netzagentur untersagt VDSL-Mengenrabatt der Telekom
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom ein Preismodell untersagt, bei dem Nutzer der Telekom-Netze Mengenrabatt bekommen hätten. Die Telekom wollte ihrer Konkurrentin NetCologne die Nutzung ihres VDSL-Netzes auf IP-Bitstromebene mit einem neuen Preismodell gestatten. NetCologne hätte nach diesem Modell keine eigenen Anschlussleitungen legen müssen, sondern hätte die der Telekom gemietet. Das zugehörige Preismodell sei aber abzulehnen, so die Bundesnetzagentur: Es mache für Wettbewerber der Telekom den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, unattraktiv. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig: Zunächst laufen noch Konsultations- und Mitteilungsfristen.
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Bericht bei Heise Online.
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