Wochenrückblick: Netzsperren-Urteil, Urheberrechtsreform, Jan Delay
+++ EuGH entscheidet gegen Sperrverfügungen gegen Provider
+++ Netzaktivisten fordern Reform des Urheberrechts
+++ Jan Delay animiert zum Filesharing
+++ Bundesrat erhebt Einspruch gegen neues Telekommunikationsgesetz
+++ S21-Urheberrechtsstreit: Niederlage für Bonatz-Erbe
+++ BKA hat in sieben Fällen Online-Durchsuchungen durchgeführt
+++ Piratenpad wegen Kinderpornografie vorläufig eingestellt
Netzaktivisten fordern Reform des Urheberrechts
Wikimedia Deutschland, die Digitale Gesellschaft und die Open Knowledge Foundation Deutschland fordern eine grundlegende Reform des Urheberrechts. Sie griffen dazu die in der letzten Woche von EU-Kommissarin Neelie Kroes getroffenen Äußerungen zum „Hasswort Copyright” auf. Das Urheberrecht befinde sich in einer Legitimationskrise, die der „Dritte Korb” der Urheberrechtsreform nicht lösen könne. Das Urheberrecht müsse „in Ruhe und Besonnenheit” reformiert werden und dabei ein „Ausgleich zwischen den Interessen der Werkschaffenden, Werkvermittlern, Verwerter[n] und Nutzer[n]” geschaffen werden.
Aufruf „Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert” bei der Digitalen Gesellschaft.
Jan Delay animiert zum Filesharing
Der Hamburger Musiker Jan Delay hat am Mittwoch auf seiner Facebook-Seite zum Filesharing animiert. In seiner Mitteilung beschwerte er sich über die Abmahnindustrie und wies darauf hin, dass durch sie jährlich gut 800.00 Abmahnverfahren betrieben würden. An den daraus entstehenden Abmahngebühren von 1,2 Milliarden Euro verdienten nur die Anwälte und Plattenfirmen. Diese seien daher „miese Schweine”, man solle ruhig „weitersaugen” und sich nicht erwischen lassen. Aufgrund der teils heftigen Reaktionen relativierte er seine Aussagen wenig später wieder. Man solle „sich nicht beim saugen von schlechter – oder ohne herzblut gemachter musik erwischen” lassen. Er verlange „ein neues system das gerecht an alle musikmachenden weiter verteilt”.
Zur Meldung auf golem.de.
iRights.info: Post vom Anwalt – Was tun?
Bundesrat erhebt Einspruch gegen neues Telekommunikationsgesetz
Nachdem der Bundestag Ende Oktober den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen hatte, gibt es nun Gegenwind seitens des Bundesrates. Dieser hat am Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Bis zu dessen Empfehlung liegt das Gesetzgebungsverfahren damit zunächst auf Eis. Mit dem Gesetz sollen EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Länder bemängeln vornehmlich, dass sie nicht an den Erlösen aus Frequenzversteigerungen beteiligt werden. Ferner verlangen sie einen Zustimmungsvorbehalt bei einer eventuellen Novelle der Frequenzordnung.
Die Meldung bei Heise Online.
S21-Urheberrechtsstreit: Niederlage für Bonatz-Erbe
Der Bundesgerichtshof wird sich nicht substanziell mit der Klage des Erbens des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs Paul Bonatz auseinandersetzen. Er wies bereits Mitte November eine Nichtzulassungsbeschwerde des Erben zurück, wie der BGH in einer Pressemitteilung am Donnerstag mitteilte. Gestritten hatten sich der Erbe und die Deutsche Bahn. Letztere hatte im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21” bereits einen Teil des alten Hauptbahnhofs abgerissen und plante einen weiteren Teilabriss. Die Gestaltung genießt jedoch urheberrechtlichen Schutz. Mit seiner Klage wollte der Erbe den Wiederaufbau erreichen und einen weiteren Abriss verhindern. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart haben die Klage abgewiesen, was nun durch den BGH bestätigt wurde. Gründe für eine Zulassung der Revision bestünden im Übrigen nicht.
Die Meldung bei juris.
Der Beschluss des BGH (PDF).
BKA hat in sieben Fällen Online-Durchsuchungen durchgeführt
Siebenmal hat das Bundeskriminalamt heimlich auf informationstechnische Systeme zugegriffen. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Das zugrunde liegende Programm habe das BKA selbst entwickelt. Dabei seien insgesamt Kosten in Höhe von 682.581 Euro angefallen. Der vom CCC analysierte Staatstrojaner sei von Bundesbehörden nicht eingesetzt worden. Seit 2007 sei darüber hinaus in 34 Fällen die Überwachungsmethode „Quellen-TKÜ” angeordnet worden. Dabei seien jedoch keine Daten ausgeleitet oder Programme aufgespielt worden.
Zum Bericht auf heise online.
Die vollständige Antwort des Innenministeriums als PDF.
„Piratenpad” wegen Kinderpornografie vorläufig eingestellt
Am Freitag musste die Piratenpartei ihr „Piratenpad” komplett abschalten, weil dort angeblich Links zu Kinderpornographie gefunden worden seien. Dies hatte zunächst der Tagesspiegel behauptet, der einen anonymen E-Mail-Hinweis erhalten hatte. In einer Pressemitteilung der Piratenpartei ist mittlerweile die Rede davon, der Hacker-Aktivistenverbund Anonymous habe das Pad zur Vorbereitung einer Aktion gegen Kindesmissbrauch nutzen wollen. Die Links hätten nicht auf Webseiten mit Kinderpornografie gezeigt, sondern auf Internetforen von Pädophilen. Beim Piratenpad handelt es sich um ein Etherpad: Dort können kollaborativ Texte in Echtzeit bearbeitet werden. Die Piratenpartei erlaubt dabei die anonyme Nutzung für Jedermann. Sie selbst nutze das Pad, um beispielsweise Vereinssitzungen zu protokollieren oder politische Texte auszuarbeiten. Der Bundesvorstand der Piratenpartei hat Strafanzeige erstattet.
Zum Bericht auf golem.de.
Pressemitteilung der Piratenpartei.
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