Nachrichten, Thumbnails, kino.to
Urheberrechtsschutz auch für Meldungen von Nachrichtenagenturen
Kurztexte von Nachrichtenagenturen können als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits Mitte August entschieden, wie Ende letzer Woche bekannt wurde. Die Nachrichtenagentur AFP ging gegen ein regionales Internetmagazin vor, dass AFP-Texte unter korrekter Quellenangabe unverändert auf die eigene Homepage stellte. Das OLG entschied, dass auch Meldungen im „Ticker-Stil” eine ausreichende Schöpfungshöhe zukommen kann, selbst wenn ihnen ansonsten regelmäßig der individuelle Charakter fehle.
Die Meldung auf sueddeutsche.de.
Das Urteil bei MIR im Volltext.
BGH: Google-Thumbs urheberrechtlich zulässig
Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass Thumbnails in der Google Bildersuche urheberrechtlich zulässig sind. Das gab er am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt. Kläger war ein Fotograf als Urheber eines Lichtbildes. Dieses konnte bei Google in der Bildersuche als verkleinertes Vorschaubild gefunden werden. Darin sah er eine Verletzung seiner Urheberrechte und nahm Google unter anderem auf Unterlassung in Anspruch. Dem folgte der BGH aber nicht: Selbst wenn die Fotos durch Dritte mit Einwilligung des Urhebers ins Netz gestellt werden, sei eine Vorschau zulässig.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Kurzbericht auf Telemedicus.
Erste Anklage im Fall kino.to
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anfang der Woche Anklage gegen einen der mutmaßlichen Betreiber von kino.to erhoben. Vor dem Landgericht Leipzig werden ihm gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle vorgeworfen. Die Anklageschrift enthält etwa 15000 Seiten. Ende April stellte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) Strafantrag. Im Rahmen ihrer Ermittlungen durchsuchte die Sondereinheit INES Anfang Juni deutschland- und europaweit über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren der Betreiber. Insgesamt wurden 13 Beschuldige festgenommen.
Die Meldung bei Meedia.
Staatstrojaner: Piraten zeigen bayerischen Innenminister an
Die Piratenpartei hat Strafanzeige unter anderem gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann von der CSU erstattet. Sie sieht im Zusammenhang mit dem Staatstrojaner-Einsatz beispielsweise Strafvorschriften über das unzulässige Ausspähen von Inhalten und Daten verletzt. Die Software biete Funktionen, die weit darüber hinaus gingen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung im Jahre 2008 für zulässig erachtet hat. Das bayerische Landeskriminalamt habe den Einsatz in 22 Fällen eingeräumt, obwohl dies bereits Anfang Januar 2011 vom LG Landshut für rechtswidrig erklärt wurde.
Die Meldung der Piratenpartei.
Die Strafanzeige als .pdf-Datei.
ULD vs. Facebook: Sonderfall für Schleswig-Holstein?
Facebook wolle möglicherweise die Übermittlung von Nutzerdaten aus Schleswig-Holstein in die USA stoppen. Das berichtete der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nach einem Gespräch mit Facebooks Europa-Repräsentanten Richard Allan. Dabei handele es sich um eine weltweit einmalige Ausnahmeregelung. Weichert hält die Nutzung des Like-Buttons bzw. die Reichweitenanalyse des Unternehmens für datenschutzwidrig. Ein Firmensprecher dementierte jedoch wenig später: Eine Sonderregelung sei nicht signalisiert worden. Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wies unterdessen auf die unsichere und unklare Rechtslage hin.
Zum Bericht auf ndr.de.
Hintergründe auf Telemedicus.
Französisches Gericht lässt Polizeibeobachter-Website sperren
Die sechs größten französischen Internetanbieter müssen den Zugang zu einer „Copwatch”-Webseite sperren. Das hat das Pariser Tribunal de Grande Instance Ende letzter Woche entschieden. Auf der Webseite werden Namen und Fotos sowie teilweise weitergehende Informationen von nordfranzösischen Polizisten aufgeführt. Innenminister und Polizeigewerkschaft gingen nun dagegen vor und erwirkten eine Sperrverfügung. Gestützt hatte sich das Gericht auf das französische „Gesetz über Vertrauen in die digitale Wirtschaft”.
Bericht auf Zeit Online.
Haushaltsbefragung zu Zensus 2011 zulässig
Die Haushaltsbefragung im Rahmen des Zensus 2011 war zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen Mitte Oktober entschieden, wie Anfang der Woche bekannt wurde. Eine Bürgerin weigerte sich, an der Befragung teilzunehmen. Gegen das ihr angedrohte Zwangsgeld wehrte sich sich im einstweiligen Rechtsschutz. Rechtliche Bedenken bestünden aber weder an der Auswahl der Antragstellerin noch an der Zwangsgeldandrohung: Das Zensusgesetz 2011 trage den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil von 1983 genügend Rechnung. Insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei nicht verletzt, da die einzelnen Daten entweder den Gemeinschaftsbezug des Individuums beträfen oder freiwillig abzugeben seien.
Der Beschluss des VG Gießen im Volltext.
Kurzmeldung bei Juris.
Linksfraktion für Abschaffung der Funkzellenabfrage
Am Dienstag hat die Linksfraktion einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Funkzellenabfrage vorgelegt. Mitte Februar 2011 wurden im Rahmen einer Demonstration in Dresden durch die Polizei gut 139.000 Verkehrsdaten erhoben. Davon waren auch friedliche Demonstrationsteilnehmer und Anwohner betroffen. Insbesondere „im Hinblick auf die Streubreite und die damit verbundenen schweren Eingriffe in die Grundrechte ” sei eine ersatzlose Streichung angebracht. Im Bundestag entbrannte daraufhin ein Streit über die Funkzellenabfrage, in dem auch die Grünen ihrerseits auf einen von ihnen bereits Mitte September vorgelegten Gesetzesentwurf hinwiesen. Die Auswertung von Handy-Daten solle danach aber nicht abgeschafft werden. Vielmehr sei die „Ermittlungsmaßnahme grundrechtskonform und rechtstaatlich zu begrenzen”.
Mehr Infos bei Heise.
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