Wochenrückblick: Leistungsschutz, GEMA-DDoS, CDU-Thesen
Presse-Leistungsschutzrecht: Referentenentwurf veröffentlicht
Seit Donnerstag liegt ein Referentenentwurf des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor. Das Leistungsschutzrecht war bereits Teil des schwarz-gelben Koalitionsvertrages von 2009. Ziel ist es, den Presseverlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Das heißt: Google News und ähnliche Dienste sollen für sogenannte Snippets bezahlen. Dafür soll das Urheberrechtsgesetz um die Par 87f-87h ergänzt werden. Dem Entwurf des neuen Leistungsschutzrechts geht eine lange Diskussion voraus. Die Kritik ließ auch jetzt nicht lange auf sich warten. Till Kreutzer von irights.info sagt ein Lose-Lose-Szenario voraus: Große Suchmaschinen schränken ihre Aggregatoren ein, kleine Anbieter können sich Presse-Inhalte nicht mehr leisten – die Verlage erzielen auf der anderen keine Mehreinnahmen, so die Befürchtung.
Der Referentenentwurf im Volltext.
Rechtspolitische Analyse des Entwurfs.
Dossier zum Leistungsschutzrecht.
Telemedicus zum Referentenentwurf.
Razzien wegen GEMA-Attacken von Anonymous
Anfang der Woche haben Ermittler in ganz Deutschland 106 Wohnungen von vermeintlichen Anonymous-Anhängern durchsucht. Grund waren die DDoS-Attacken auf Server der GEMA im Dezember 2011. Die Attacken hatten die Internetseiten der Verwertungsgesellschaft jedoch nur verlangsamt. Bei den Beschuldigten handelt es sich überwiegend um Jugendliche und Heranwachsende, die den Aufrufen von Anonymous-Mitgliedern gefolgt waren. Im Rahmen der vom BKA unterstützten Razzia wurden zahlreiche PCs, Festplatten und Handys beschlagnahmt. Einige der Betroffenen kritisieren das Vorgehen der Behörden als unverhältnismäßig und wollen sich nun juristisch dagegen wehren.
Zur Meldung auf heise.de.
CDU/CSU-Diskussionspapier: Recht auf Remix, keine Kulturflatrate
Die CDU/CSU-Bundesfraktion hat ein Diskussionspapier zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft veröffentlicht. Nach Ansicht der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Krings und Kretschmer gilt es, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. So soll Rechtssicherheit für Mashups und Remixes geschaffen und missbräuchlichen Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben werden. Eine Kulturflatrate lehnt die Fraktion ab, Warnhinweisen zur Aufklärung der Nutzer steht sie offen gegenüber.
Zum Diskussionspapier.
Kommentierung von Markus Beckedahl auf netzpolitik.org.
Viereinhalb Jahre Haft für Chef von Kino.to
Das Landgericht Leipzig hat am Donnerstag den Kino.to-Gründer Dirk B. zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Er soll zudem rund 3,7 Millionen Euro Werbeeinnahmen an den Staat abführen. Der vorsitzende Richter Karsten Nickel spricht von der „schwersten bisher bekanntgewordenen gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung”. Dirk B. hatte im Rahmen eines „Deals” ein umfassendes Geständnis abgelegt und mit den Behörden kooperiert. Der Blogger Udo Vetter kritisiert das Urteil als kaum abschreckend für Streaming-Anbieter: Gelockt von den hohen Werbeeinnahmen schießen Nachfolger wie „kinox.to” bereits wie Pilze aus dem Boden.
Zum Kommentar von Udo Vetter auf heute.de.
Hamburg beschließt neues Transparenzgesetz
Die Stadt Hamburg bekommt ein Transparenzgesetz, das öffentliche Informationen der Allgemeinheit zugänglich machen soll. „Transparenz schafft Vertrauen”, so heißt die Volksinitiative, durch die das Gesetz zustande kam. Ratio legis ist, die „demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen”. Geplant ist ein Informationsregister im Netz, auf dem jeder öffentliche Informationen abrufen kann – etwa Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen.
Zum Gesetzestext.
Zur Meldung auf Telemedicus.
„In deinem Land nicht verfügbar” als HTTP-Statuscode?
Der Google-Mitarbeiter Tim Bray hat beim Internet Engineering Task Force (IETF) einen neuen HTTP-Fehlercode vorgeschlagen. Der Statuscode 451 („Unavailable for Legal Reasons“) soll für mehr Transparenz bei Sperrungen aufgrund von Rechtsverletzungen sorgen. Insbesondere soll die Fehlerseite Details über die rechtliche Grundlage der Sperrung enthalten. Damit könnte die von Youtube bekannte Meldung „In deinem Land nicht verfügbar“ zum Standard bei Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen oder auch Jugendschutzverstößen werden. Bislang wird hierfür oft der eigentlich für andere Fälle gedachte Code 403 („Forbidden“) verwendet. Der Statuscode 451 spielt auf den Roman „Fahrenheit 451“ von Ray Bradbury an – er handelt von einem Regime, das Bücher verbrennt.
Zur Meldung auf heise.de.
Der Vorschlag im Volltext.
Diabolo III: vzbv mahnt Spielehersteller Blizzard ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielentwickler Blizzard wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Damit reagieren die Verbraucherschützer auf zahlreiche Beschwerden von Käufern des neu erschienenen Spiels „Diablo III”. Blizzard habe die Käufer nicht ausreichend über die Spielvoraussetzungen informiert: Für das Spiel sei nicht nur eine dauerhafte Internetverbindung erforderlich; die Käufer müssen sich auch auf dem hauseigenen Netzwerk registrieren und während des gesamten Spiels eingeloggt bleiben. Blizzard hat nun bis zum 13. Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Aus SchülerVZ wird IDpool
SchülerVZ wird künftig „IDpool” heißen. Ziel ist es, ein „edukatives Angebot” zu schaffen, so der Betreiber VZ-Networks, der ebenfalls umbenannt werden soll. Anders als bei StudiVZ und MeinVZ – dort sind die Zahlen in den letzten Jahren massiv eingebrochen – habe das Schülernetzwerk vergleichsweise wenig Nutzer an Facebook verloren. Ein neues Konzept soll nun den Befreiungsschlag bringen.
Zur Meldung auf golem.de.
Telemedicus: Das Ende von StudiVZ.
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