Wochenrückblick: Kauder, Christo, Handyrechnung
+++ CDU-Rechtspolitiker Kauder stolpert über das Urheberrecht
+++ Künstler “Christo” gewinnt Urheberrechtsstreit gegen Fotoagentur
+++ Handyrechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden
+++ Private Sport-Netzwetten bleiben verboten
+++ Kundendatenskandal bei Wettanbieter Bwin
+++ Schlag gegen illegalen Arzneimittel-Handel im Internet
+++ 560.000 Internetsüchtige in Deutschland
Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages, hat offenbar gegen das Urheberrecht verstoßen. Auf seiner Webseite hatte ein Blogger am Mittwoch zwei Landschaftsfotos entdeckt, die vermutlich von Googles Foto-Dienst „Panoramio” stammen, aber nicht gültig lizenziert waren. Kauder hatte sich Anfang der Woche noch für Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer ausgesprochen. In einer Stellungnahme bedankte er sich für den „Hinweis” und nahm den Fauxpas zum Anlass, sein favorisiertes „Three-Strikes-Modell” zu verteidigen. Gleichzeitig bat er darum zur Kenntnis zu nehmen, dass „die Urheberrechte an den beiden Fotos” inzwischen ihm zustünden.
Ausführlicher Bericht bei Zeit-Online.
„Jeder, der das Internet aktiv nutzt, begeht Urheberrechtsverletzungen” auf Telemedicus.
iRights.info: Websites selber bauen – Auf der Suche nach dem freien Inhalt
Künstler Christo gewinnt Urheberrechtsstreit gegen Fotoagentur
Eine Fotoagentur darf Fotos des 1995 durch den Künstler Christo verhüllten Reichstages nicht verbreiten. Das hat das Landgericht Berlin am Dienstag entschieden. Die Agentur bot gewerblichen Nutzern kommerzielle Fotos an. Darunter befanden sich auch solche des von Christo und seiner damaligen Ehefrau verhüllten Reichstages. Dagegen klagte Christo, der keine Einwilligung für diese Nutzung erteilt hatte – mit Erfolg. Es ergebe sich weder ein Recht auf Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß § 50 Urheberrechtsgesetz, noch handele es sich um eine von der Zitatfreiheit des § 51 UrhG gedeckte freie Nutzung. Auch das Grundrecht der Pressefreiheit gebiete keine andere Beurteilung, da durch die Befugnis- und Schrankenregelungen des Urheberrechts bereits eine ausreichende Abwägung zwischen den gegenseitigen Interessen getroffen sei.
Das Urteil des LG Berlin im Volltext (PDF).
Bericht bei Spiegel Online.
iRights.info: Auf Motivsuche – Fotos und Urheberrecht
Handyrechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden
Ein Handynutzer muss seine Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am Montag entschieden. Der Kunde hatte eine Navigationssoftware für sein Handy erworben. Die Software hatte daraufhin automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung vorgenommen. Der Nutzer hatte keine Datenflatrate und sollte 19 Cent pro 10 geladene Kilobyte bezahlen. Dem erteilte das Oberlandesgericht Schleswig jedoch eine Absage. Das Mobilfunkunternehmen habe es versäumt, eine Warnung vor der Kostenfalle auszusprechen. Damit habe es vertragliche Pflichten verletzt, sodass nur eine Inanspruchnahme für sonstige Mobilfunkleistungen gerechtfertigt sei.
Die Meldung bei juris.Private Netz-Sportwetten bleiben verboten
Sportwetten und andere Glücksspiele dürfen von Seiten Privater nicht im Internet angeboten werden. Das hat der BGH am Mittwoch entschieden. Anlass des Streits: In- und ausländische Wettunternehmen hatten ihr Wettangebot im Internet präsentiert, auch deutsche Spieler konnten darauf zugreifen. Dagegen klagten verschiedene staatliche Lottogesellschaften. Nachdem mehrere Instanzgerichte in unterschiedliche Richtungen urteilten, stellte der BGH nun fest, dass das Verbot von Glücksspielen im Internet (gem. § 4 Abs. 4 Glücksspiel-Staatsvertrag) zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der Europäischen Union darstelle, die mit dem GlüStV verfolgten Ziele wie Suchtbekämpfung, Jugendschutz und Betrugsvorbeugung könnten aber Beschränkungen der Spieltätigkeit rechtfertigen. Gerade weil das Internet größere Gefahren wie Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und jederzeitige Verfügbarkeit berge, dürfe dieser Vertriebsweg auch stärker als herkömmliche Absatzwege eingeschränkt werden.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Kundendatenskandal bei Wettanbieter Bwin
Zehntausende Kundenadressen wurden vom Online-Wettanbieter Bwin an einen Datenhändler weitergegeben. Der schweizer Adresshändler Hermes Direkt habe die Daten erworben und verschiedenen Unternehmen zur Mietnutzung angeboten. Bwin bestätigte den Vorfall, gab allerdings an, selbst getäuscht worden zu sein. Angeblich habe sich ein Hermes-Mitarbeiter als Briefmarkensammler ausgegeben. Daraufhin seien 270 Kilogramm alte und leere Briefumschläge verkauft worden, die von Briefwettkunden stammten. Der Geschäftsführer von Hermes sprach demgegenüber von einem „planvollen Geschäft”. Über die genaue Datenmenge herrschen indes verschiedene Aussagen. Bwin habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet.
Die Meldung bei der WAZ.
Mehr Infos auf Heise Online.Schlag gegen illegalen Arzneimittel-Handel im Internet
Internationale Behörden haben einen Teilsieg im Kampf gegen den illegalen Arzneimittelvertrieb im Internet errungen. In der bislang größten Aktion ihrer Art seien Behörden aus über 80 Ländern eine Woche lang beteiligt gewesen. Produkte im Wert von 6,3 Millionen US-Dollar seien beschlagnahmt und 55 Tatverdächtige ermittelt oder bereits festgenommen worden. Gut 13.500 Internetseiten seien abgeschaltet, 45.500 Pakete inspiziert und 2,4 Millionen illegale Tabletten aus 48 Ländern sichergestellt worden. Mit der Aktion habe man nicht nur das Angebot illegaler Produkte gezielt unterbinden wollen, sondern gleichzeitig versucht, “das Bewusstsein der Bevölkerung für die mit dem Arzneimittelkauf im Internet verbundenen möglichen Gefahren für die Gesundheit zu schärfen”.
Pressemitteilung von Interpol.
Pressemitteilung des BKA.
560.000 Internetsüchtige in Deutschland
560.000 Menschen in Deutschland sind angeblich internetsüchtig. Das teilte jedenfalls die Drogenbeauftragte der Bundesregierung am Montag in einer Pressemitteilung mit. Eine „erste repräsentative Studie zur Häufigkeit der Internetabhängigkeit bei den 14- bis 64-Jährigen in Deutschland” der Universitäten Lübeck und Greifswald lasse entsprechende Schlüsse zu. Darüber hinaus werden ca. 2,5 Mio. Menschen in diesem Zusammenhang als „problematische Internetnutzer” angesehen. Als Merkmale zur Bestimmung der Internetsucht dienten unter anderem die Anhaltspunkte, dass Betroffene fast nur noch in der virtuellen Welt des Internets leben und die Kontrolle darüber verlieren, wie viel Zeit sie im Internet verbringen. Sie litten zudem unter Entzugserscheinungen und vernachlässigten soziale Kontakte. Die Drogenbeauftragte will dem mit zielgenauer Präventionsarbeit und guten und effektiven Beratungs- und Behandlungsangeboten begegnen.
Zur Mitteilung der Drogenbeauftragten.
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