Wochenrückblick: Hadopi, BGH zu Verbindungsdaten, Maschmeyer

Frankreich: Hadopi geht in heiße Phase
Die französische Hadopi hat ihren Betrieb aufgenommen. Die Behörde soll in Frankreich gegen illegales Filesharing vorgehen. Dabei setzt sie auf ein System des „abgestuften Widerstands”: Filesharer werden zunächst per Mail, dann per Brief gewarnt; wenn sie dann weiterhin dem Filesharing nachgehen, wird ihr Internet-Zugang gesperrt. Hadopi hat nun bereits 70.000 der Warn-Emails verschickt und will den Durchsatz in den kommenden Wochen weiter steigern.
Weitere Informationen bei der taz.
BGH zur Speicherdauer in § 96 TKG
Nach einem Bereich der Webseite Daten-Speicherung hat der BGH zu der Frage entschieden, wie lange Internet-Provider die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern dürfen, wenn diese eine Flatrate verwenden (§§ 96 ff. TKG). Dabei hat der Gerichtshof offenbar die Entscheidung der Vorinstanz (Volltext) aufgehoben. Die Gründe liegen noch nicht vor.
Nachricht bei Daten-Speicherung.de.
KKR und Permira beginnen wohl Ausstieg bei ProSiebenSat.1
Die Finanzinvestoren KKR und Permira verkaufen einen kleinen Teil ihrer Beteiligung bei ProSiebenSat.1. Die Investmentgesellschaften hatten den Sender Ende 2006 erworben und danach mit der niederländischen Gruppe SBS verschmolzen. Nun beginnt wohl der Ausstieg des Engagements. Zunächst geht es bei dem Verkauf nur um 3,7 % des Grundkapitals des Konzerns, also etwa 200 Mio. Euro. Diesen Betrag wollen die Investoren nutzen, um die hohen Schulden, die ProSiebenSat.1 aufgeladen sind, abzubauen. Wer Käufer des kleinen Anteils werden soll, ist aktuell nicht klar; aktuell läuft zur Ermittlung von potentiellen Käufern noch ein Bookbuilding-Verfahren. Es ist freilich nicht ganz unwahrscheinlich, dass der jetzige Käufer auch später investieren würde, wenn es um größere Anteile geht.
Weitere Informationen bei FTD Online.
Schaubild der KEK zur Beteiligungsstruktur bei ProSiebenSat.1 (PDF).
Viel Wirbel um Tracking-Software
Erst für einige Aufregung und dann für einigen Spott hat in der vergangenen Woche der Hamburgische Datentschutzbeauftragte Dr. Caspar gesorgt. Zunächst vertrat er gegenüber der FAZ die Auffassung, Google Analytics sei illegal: Die populäre Tracking-Software sei mit dem deutschen Datenschutzrecht nicht vereinbar, weil sie personenbezogene Daten erhebe und in die USA weiterleite. Als ihm dann RA Thomas Stadler nachwies, dass seine eigene Webseite ein noch deutlich illegaleres Tracking-Programm verwendet, schaltete der Datenschutzbeauftragte die Seite kurzerhand ab.
Die ganze Geschichte im Lawblog.
OLG Frankfurt: Abofallen sind gewerbsmäßiger Betrug
Wer eine Abofalle im Internet betreibt, macht sich strafbar. Dies hat im vergangenen Dezember das OLG Frankfurt entschieden (Az. 1 Ws 29/09). Das OLG hob damit eine Entscheidung des LG Frankfurt auf, das noch davon ausgegangen war, dass kein strafbares Verfahren vorliegt. Die Entscheidung des OLG Frankfurt betraf keinen Schuldspruch, sondern allein die Frage, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird. Dennoch hat das OLG damit seine Rechtsprechungslinie klargestellt – spätere Verurteilungen werden wohl folgen.
Das Urteil im Volltext bei Openjur.
Besprechung bei Legal Tribune Online.
Ilse Aigner und die Vergessens-Software
„Das Internet soll vergessen lernen” – das hat sich auch Ilse Aigner auf ihre Fahnen geschrieben. Die Bundesverbraucherschutzministerin hatte für vergangene Woche eine Software angekündigt, die genau das ermöglichen soll. Heraus kam: Eine Art DRM-System, das ausschließlich für Bilder funktioniert und zudem proprietär und kostenpflichtig ist. Zudem verstellt es jedem den Zugang zu den Bildern, der bei sich nicht ein bestimmtes Browser-Plugin installiert. „Zum Vergessen” findet das Netzpolitik.org, Victor Meyer-Schönberger, der die Idee vom vergesslichen Internet propagiert hatte, gratuliert Deutschland immerhin dazu, „dabei zu sein”.
Detaillierte Beschreibung der Funktionsweise der Software.
Kritik auf Netzpolitik.org.
Maschmeyer-Film hat ein Nachspiel
Die ARD haben einen umstrittenen Film über Carsten Maschmeyer gezeigt – und mussten ihn dann nach Erlass einer einstweiligen Verfügung des LG Berlin direkt wieder aus allen Online-Archiven entfernen. Der umstrittene Finanzunternehmer, der sehr gute Beziehungen in die Politik unterhält, war mit Erfolg gegen den Film vor Gericht gezogen. Vorausgegangen war starkes juristisches Sperrfeuer durch die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall, die jedoch den Film nicht stoppen konnte. Nunmehr wird der Rechtsstreit in Berlin ausgetragen. Im Kern der Auseinandersetzung (nicht des Films) steht offenbar eine Szene, in der Maschmeyer einen Interview-Wunsch ablehnt.
Weitere Informationen bei der FTD.
BLM: Tauziehen um Ring-Nachfolge
Der Präsident der bayerischen Medienaufsichtsbehörde BLM Wolf-Dieter Ring wird bald in Ruhestand gehen – und der Streit um seine Nachfolge ist voll entbrannt. Dabei konkurrieren nunmehr zwei CSU-Mitglieder: Einer mit Unterstützung der CSU, die andere mit Unterstützung der Oppositionsparteien und des kleinen Koalitionspartners, der FDP. Die CSU, die sich offenbar vorgestellt hatte, den politisch wichtigen Posten ohne Aufsehen mit dem amtierenden Staatskanzleichef Siegfried Schneider zu besetzen, kommt nun in Bedrängnis. Die Gegenkandidatin soll nun sogar aus der Partei ausgeschlossen werden; die CSU-Mitglieder im Medienrat lassen sich mit den Worten “Wir stehen geschlossen zu Schneider” zitieren. Wohlgemerkt: Das Amt des BLM-Präsidenten versteht sich als spezifisch unpolitisch.
Der ganze Vorgang bei der Süddeutschen Zeitung.
E-Perso mit technischen Mängeln
Der neue elektronische Personalausweis hat weiter Anlaufschwierigkeiten. Nach einer Sicherheitslücke in der zugehörigen Ausweis-App wird nun bekannt, dass der Ausweis mit bestimmten Sonderzeichen nicht umgehen kann. Namen wie “André” oder “François” bringen in den Meldestellen offenbar Computersysteme zum Absturz.
Weitere Informationen in der Frankfurter Rundschau.
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