Wochenrückblick: Galaxy-Tab, Synchronsprecher, Openleaks

+++ Apple erwirkt Vertriebsverbot gegen Samsung-Tablet
+++ Geringer Beitrag: Keine Nachvergütung für Synchronsprecher
+++ Openleaks gestartet
+++ Hotelbewertungen: Betreiber haftet nicht für Nutzerkommentare
+++ Innenminister Friedrich gegen Anonymität im Netz
+++ KJM bewertet erstes Jugendschutzprogramm positiv
Apple hat am Dienstag beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt. Damit wird Samsung der Vertrieb des Tablet-PCs „Galaxy Tab” in Europa untersagt. Apple sah in dem Gerät eine unzulässige Nachahmung des iPads und berief sich auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster zum Schutz des iPad-Designs sowie ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Samsung hat unterdessen angekündigt, gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen.
Die Hintergründe ausführlich bei Thomas Stadler.
Oliver García über die Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf.
Geringer Beitrag: Keine Nachvergütung für Synchronsprecher
Dem Synchronsprecher von Johnny Depp steht für den Kinofilm „Fluch der Karibik” kein Recht auf Nachvergütung zu. Das hat das Kammergericht in Berlin entschieden (Az. 24 U 2/10). Der Synchronsprecher hatte argumentiert, dass seine Vergütung nicht den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Synchron entspreche. Die beklagten Produktionsunternehmen beriefen sich wiederum auf die Empfehlungen des Bundesverbands Deutscher Synchronproduzenten. Das Kammergericht Berlin entschied, dass keine „greifbaren Anhaltspunkte” für eine Nachvergütung vorlägen. Als Synchronsprecher habe der Kläger darüber hinaus nur einen untergeordneten Beitrag zum gesamten Film geliefert.
Die Meldung bei urheberrecht.org.
Openleaks gestartet
In Kooperation mit mehreren internationalen Medienunternehmen ist vergangene Woche der Wikileaks-Ableger „Openleaks” gestartet. Gründer von Openleaks ist der ehemalige Wikileaks-Mitarbeiter Daniel Domscheit-Berg, der sich nach Differenzen mit Wikileaks von dem Projekt getrennt hatte. Mit Openleaks sollen Whistleblower die Möglichkeit erhalten, Informationen sicher und anonym an Openleaks und kooperierende Presseverlage zu übermitteln. Anders als bei Wikileaks soll Openleaks selbst jedoch keine dieser Informationen veröffentlichen.
Die Hintergründe bei der taz.
Zeit Online zum Streit mit dem CCC
Hotelbewertungen: Betreiber haftet nicht für Nutzerkommentare
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Kammergericht Berlin Ende Juli über Hotelbewertungen im Internet entschieden (Az. 5 U 193/10). Auf einer Bewertungsplattform für Hotels hatte sich ein Nutzer über mangelhafte hygienische Zustände in einem Hotel beschwert. Auf Beschwerde des Hotelinhabers entfernte der Betreiber der Plattform den kritischen Kommentar. Dennoch ging der Hotelinhaber gerichtlich gegen die Bewertungsplattform vor und verlangte, auch die zukünftige Verbreitung des Kommentars zu untersagen. Land- und Kammergericht Berlin wiesen seinen Antrag jedoch zurück: Der Betreiber einer Bewertungsplattform sei nicht verpflichtet, alle Nutzerkommentare auf ihre Richtigkeit hin zu untersuchen. Da der Betreiber auf Beschwerde des Hotelinhabers unverzüglich gehandelt hatte, sei ihm keine Verletzung von Prüfungspflichten vorzuwerfen.
Die Pressemeldung bei Juris.
Beschlusstext (PDF)
Innenminister Friedrich gegen Anonymität im Netz
Bundesinnenminister Friedrich hat vergangene Woche mit Forderungen zu weniger Anonymität im Netz für Diskussionen gesorgt. Anlässlich der Anschläge in Norwegen hatte Friedrich ein „Ende der Anonymität” gefordert. Insbesondere Blogger sollten „mit offenem Visier argumentieren”, so Friedrich gegenüber dem Spiegel. Friedrichs Äußerungen waren vor allem auf Kritik gestoßen, weil das deutsche Medienrecht mit diversen Impressumspflichten bereits umfassende Offenlegungspflichten auch für Blogger vorsieht. Gleichzeitig verpflichtet das europäische Datenschutzrecht Webseitenbetreiber, ihren Nutzern auch anonymen Zugang zu ihren Webseiten zu ermöglichen.
Ausführlich bei Spiegel online.
KJM bewertet erstes Jugendschutzprogramm positiv
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat erstmals ein Jugendschutzprogramm als positiv bewertet, das den Anforderungen des § 11 des Staatsvertrags zum Jugendmedienschutz (JMStV) entspricht. Nach dieser Vorschrift können Anbieter von Telemedien den Anforderungen an den Jugendschutz dadurch gerecht werden, dass sie ein anerkanntes Jugendschutzprogramm einsetzen. Mit dem Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. ist nun erstmals eine solche Software von der KJM anerkannt worden.
Pressemeldung der KJM.
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