Filesharing, Kindergärten, ARD-Apps
Filesharing: Ablaufdatum beim „gewerblichen Ausmaß”
Ende dieser Woche ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 W 155/10) bekannt geworden, der die Anforderungen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 101 Urheberrechtsgesetzkonkretisiert. Bei Musikalben und Filmen sei nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der Veröffentlichung von einem „gewerblichem Ausmaß“ auszugehen. Ein solches ist aber Voraussetzung für den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch. In der Vergangenheit war die Unbestimmtheit des Begriffs „gewerbliches Ausmaß” immer wieder Gegenstand von Kritik. Ob sich andere Obergerichte der Auffassung des OLG Köln anschließen werden, bleibt abzuwarten. Zumindest das Kölner Landgericht, das für die Telekom AG zuständig ist, wird den Begriff aber künftig restriktiver auslegen müssen.
Weitere Informationen bei MIR.
VG Musikedition: Streit mit Kitas um Notenkopien
Die VG Musikedition hat deutschlandweit für Entrüstung gesorgt. Grund: In ihrem Auftrag hat die GEMA Kindertagesstätten angeschrieben und verlangt, die Tagesstätten würden für das Kopieren von Notentexten Lizenzgebühren entrichten. 36.000 Kindergärten und Kindertagesstätten sollen sich entsprechenden Tarifen unterwerfen. Das Kopierverbot für Werke der Musik umfasse grundsätzlich auch Noten und gelte auch für Kindergärten, so die VG Musikedition. Gleichwohl will die Verwertungsgesellschaft in ihrer Maßnahme auch eine „signifikante Kostenersparnis“ für die vorschulischen Einrichtungen erkennen: Mit dem Anfertigen legaler Kopien könne künftig auf die Anschaffung teurer Notenbücher verzichtet werden.
Mehr zum Thema bei urheberrecht.org.
Text des Anschreibens bei Stefan Niggemeier.
Monika Piel: Kampf der „Kostenloskultur“
Die neue ARD-Vorsitzende Monika Piel hat sich gleich in der ersten Woche in ihrem Amt heftiger Kritik ausgesetzt. Grund: In mehreren Presse-Interviews hatte Piel angedeutet, künftig für öffentlich-rechtliche „Apps“ Entgelte erheben zu wollen. Über ihr vermeintliches Ziel des „Friedens“ mit privaten Anbietern von Presse- und Rundfunkangeboten ist Piel damit aber weit hinaus geschossen. Denn für öffentlich-rechtliche „Apps“ noch Geld zu verlangen hieße, dass für Inhalte, die bereits gebührenfinanziert sind, ein zweites Mal bezahlt werden müsste. Mit ihren Ankündigungen gegen die „Kostenloskultur“ im Internet dürfte sich die neue ARD-Vorsitzende damit sicher keinen Gefallen getan haben.
Spiegel Online berichtet zum Thema.
Verfassungsgericht: Durchsuchung von Redaktionsräumen rechtswidrig
Das Bundesverfasssungsgericht hat zu einer Durchsuchung in Redaktionsräumen eines Rundfunksenders entschieden (Az. 1 BvR 1739/04). Der Beschluss gibt einer Verfassungsbeschwerde statt, die der Rundfunksender FSK in Hamburg erhoben hatte. Dessen Räumlichkeiten waren durchsucht worden, um die Identität eines der dort beschäftigten Journalisten zu ermitteln; die Fachgerichte hatten dies für zulässig gehalten. Falsch, meint das Verfassungsgericht: Die Gerichte hätten die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme falsch beurteilt. Die Durchsuchung von Redaktionsräumen könne Informanten verunsichern und Journalisten einschüchtern.
Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Italien: Youtube soll Fernsehen sein
Internetseiten wie Youtube sollen in Italien künftig als Fernsehangebote behandelt werden. Dies besagen zwei Beschlüsse der italienischen Regulierungsbehörde „Agcom“ von Anfang dieses Jahres. Nach Ansicht der Regulierungsbehörde sind betreffend Youtube und Co. zwei Grundbedingungen erfüllt, um sie als Fernsehstationen qualifizieren zu können: Youtube übernehme eigene redaktionelle Verantwortung für die Inhalte, und es erziele Werbeerlöse. Auch in Italien gilt allerdings die E-Commerce-Richtlinie, die Diensten der Informationsgesellschaft umfangreiche Privilegien einräumt – ob die italienische Entscheidung damit vereinbar ist, ist fraglich.
Zu den Hintergründen bei internet-law.
Aigner: Datenschutz „made in Germany“ soll Vorrreiter werden
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat bekannt gegeben, Deutschland künftig international als Vorreiter in Sachen Datenschutz positionieren zu wollen. „Made in Germany“ solle weltweit für ein höchstes Niveau an Datenschutz stehen. Auf diese Weise will Aigner deutschen Unternehmen helfen, Vertrauen bei Bürgern und Kunden herzustellen. Anlässlich einer Fachkonferenz ihres Ministeriums am 11. Januar 2011 wolle sie deshalb auch eine neue Technologie vorstellen, die ein Verfallsdatum personenbezogener Daten im Internet gewährleisten könne.
Weitere Informationen auf Heise Online.
Ungarn will Mediengesetz vielleicht ändern
Nach heftiger internationaler Kritik um das neue ungarische Mediengesetz hat sich der Ministerpräsident des Landes, Victor Orbán, mit Änderungen am Gesetz einverstanden erklärt. Voraussetzung dafür sei aber, dass auch andere EU-Länder entsprechende Modifikationen ihrer Gesetze vornehmen würden. Das neue ungarische Mediengesetz sah sich zuvor breiter Kritik ausgesetzt, weil es die Einfluss- und Zensurmöglichkeiten des Staates auf die Medien erheblich erweitert hatte. Zentraler Kritikpunkt ist ein staatlicher Medienrat, der die Ausgewogenheit der Berichterstattung kontrollieren soll und entsprechende hoheitliche Sanktionsbefugnisse in Gestalt von Bußgeldern vorsieht.
Mehr zum Thema auf Focus Online.
US-Gericht ordnet Herausgabe von Twitter-Benutzerdaten an
Der Web 2.0-Dienst Twitter ist von einem US-Gericht bereits im Dezember 2010 angewiesen worden, sämtliche Benutzerdaten von bestimmten Wikileaks-Unterstützern an das US-Justizministerium herauszugeben. Dies wurde am Freitag bekannt. Twitter will der Anordnung am 17. Januar Folge leisten, sofern die Betroffenen keine Rechtsmittel einlegen. Die gerichtliche Anordnung enthält einen Passus, der Twitter aufgegeben hatte, die Existenz dieser Entscheidung nicht gegenüber Dritten bekannt zu machen – hiergegen ist Twitter offenbar mit Erfolg vorgegangen.
Ausführlicher Bericht bei Spiegel Online.
Lizenz: CC BY-NC-SA.
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