Electronic Arts verklagt Zynga, Video-Embedding, Apple vs. Samsung
Electronic Arts verklagt Zynga wegen Urheberrechtsverletzung
Der US-Spieleentwickler Electronic Arts hat die Browsergameschmiede Zynga verklagt. EA will im Namen seines Entwicklerstudios Maxis gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Zynga verletze mit seinem Facebook-Spiel „The Ville” Urheberrechte von EA am Spiel „The Sims Social”. Zynga gilt als größter Spieleentwickler von Facebook-Spielen. Zuletzt kam es jedoch vermehrt zu Negativschlagzeilen, unter anderem wegen taumelnder Aktienkurse.
Bericht bei Golem.de.
iRights.info: Kreative Arbeit in der Games-Branche.
US-Gericht: Embedding verlinkter Videostreams keine Copyright-Verletzung
Eine Webseite, die Links auf fremde Videostreams setzt, begeht allein dadurch keine Urheberrechtsverletzung. Das hat ein US-Berufungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Pornoproduzent gegen die Webseite „myVidster”. Dort können Nutzer Hyperlinks zu Videostreams auf Drittservern eintragen – darunter befanden sich auch Links zu Videos des Klägers. Ein eingebetteter Videostream sei aber keine Urheberrechtsverletzung, so der Richter. Einen Film auf diese Weise anzuschauen sei nicht mit dem Kopieren gleichzusetzen. Problematisch sei aber, wenn die Daten im Cache gespeichert blieben – weil die Rechtslage hier aber mehrdeutig sei, müsse eine Entscheidung des Gesetzgebers her.
Die Meldung auf Heise.
Klicksafe.de/iRights.info zur Rechtslage beim Embedden und Verlinken in Deutschland.
Apple vs. Samsung: Patentprozess in den USA gestartet
Im Patentstreit zwischen Apple und Samsung hat am Montag der Prozessauftakt stattgefunden. Das Verfahren geht zurück auf eine Klage von Apple aus April 2011. Der Vorwurf: Samsung habe Design und Funktionen von iPhone und iPad übernommen. Samsung behauptete dagegen, auch Apple habe Designs von Dritten imitiert, außerdem nutze Apple selbst von Samsung abgekupferte Technologie. Der Prozess gilt als richtungsweisend für die vielfältigen Patentstreitigkeiten zwischen den Unternehmen. Die zuständige Richterin schränkte die Redezeit jeder Partei derweil auf 25 Stunden ein und ließ maximal 125 Beweisstücke zu. Ein Urteil wird frühstens Mitte August erwartet.
Ausführlich auf Welt Online.
Bayrischer Datenschützer sieht Mängel bei der Quellen-TKÜ
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, hat einen Prüfbericht zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung veröffentlicht. Der Bericht setzt sich ausführlich mit den Ermittlungsmethoden bei der so genannten „Quellen-TKÜ” auseinander. Danach haben bayerische Strafverfolgungsbehörden im Zeitraum vom Anfang Januar 2008 bis Ende letzten Jahres 23 Quellen-TKÜ-Maßnahmen durchgeführt. Der Bericht stellt einige Vorgehensweisen der Behörden in Frage. So kritisiert er unter anderem, das einzelne Maßnahmen womöglich über die zugrunde liegenden richterlichen Anordnungen hinausgingen. Ferner sei der Softwarehersteller DigiTask vorab nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, “keine überschießenden Überwachungsfunktionalitäten zu liefern”.
Ausführlich auf Sueddeutsche.de.
Der Bericht im Volltext.
„Buttonlösung” in Kraft
Seit Mittwoch ist die so genannte „Buttonlösung” in Kraft. Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet führt den neuen § 312g BGB ein. Danach muss ein Verkäufer beim Online-Einkauf gegenüber einem Verbraucher bestimmte Informationen vor der Bestellung “klar und verständlich in hervorgehobener Weise” mitteilen. Eine etwaige Bestellschaltfläche muss die Worte “zahlungspflichtig bestellen” enthalten – oder zumindest einen ähnlich deutlichen Hinweis. Das Gesetzesvorhaben war seither umstritten. Kritiker befürchten eine neue „Abmahnwelle”, sollten Shopbetreiber die im Detail komplizierten Vorgaben nicht genau genug umsetzen.
Die Meldung bei Heise.
“Wie muss die Bestellseite künftig aussehen?” im Shopbetreiber-Blog.
Einspeisegebühren: Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen
Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen. Damit reagiert der Netzbetreiber auf die Kündigung der Einspeiseverträge durch die Sender. Durch die Kündigung sollen jährlich Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro eingespart werden. Aus Sicht der Sender sei die Zahlung von Einspeiseentgelten heute nicht mehr gerechtfertigt. Kabel Deutschland argumentiert unter anderem dagegen, dass wegen der Einspeiseverpflichtung aus § 52b des Rundfunkstaatsvertrags ein Kontrahierungszwang bestünde – die Verträge dürften dann aber nicht gekündigt werden.
Die Meldung mit mehr Infos auf Telemedicus.
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