Wochenrückblick: CC-Lizenzen, Usenet-Links, Oslo-Debatte
+++ Creative-Commons-Lizenzen gerichtlich durchsetzbar
+++ British Telecom muss Usenet-Suchmaschine sperren
+++ Oslo-Attentat entfacht neue Internet-Sicherheitsdiskussion
+++ Regierung legt Netzsperren-Aufhebungsgesetz vor
+++ LAG Brandenburg: Arbeitgeber darf E-Mails seiner Arbeitnehmer lesen
+++ Abrechnungen: Strafanzeige gegen Deutsche Telekom
+++ Nordrhein-Westfalen gründet Cybercrime-Zentrum
+++ Bericht zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vorgestellt
+++ Digitaldecoder-Zuschüsse verstoßen gegen EU-Recht
Creative-Commons-Lizenzen gerichtlich durchsetzbar
Creative-Commons-Lizenzen können in Deutschland gerichtlich durchgesetzt werden. Das hat das Landgericht Berlin Anfang Oktober 2010 in einem Beschluss bestätigt, der vergangene Woche bekannt wurde bekannt wurde. Eine Fotografin hatte ein Foto von Thilo Sarazin gefertigt und es unter der Creative-Commons-Lizenz "Attribution ShareAlike 3.0 Unported" veröffentlicht. Danach dürfen auch andere Nutzer das Bild verwenden, wenn sie den Namen des Urhebers nennen und gleichzeitig Werkänderungen unter dieser Lizenz veröffentlichen. Ein Webseitenbetreiber übernahm das Foto, wurde aber nicht den Lizenzanforderungen gerecht. Das Landgericht Berlin sah darin die Creative-Commons-Lizenz verletzt und sprach der Fotografin – zumindest im einstweiligen Rechtsschutz – einen Unterlassungsanspruch zu.
Der Beschluss des LG Berlin im Original (PDF)
Telemedicus zum Beschluss des LG Berlin
British Telecom muss Usenet-Suchmaschine sperren
Der größte britische Internetprovider British Telecom (BT) muss den Zugang zur Usenet-Suchmaschine Newzbin sperren. Das hat eine Kammer des Londoner High Court aufgrund einer Klage der Motion Picture Association (MPA) entschieden. Im Usenet können unter anderem auch Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken der Unterhaltungsindustrie verbreitet werden. Newzbin erleichtert es als Usenet-Suchmaschine, solche Dateien in diesen Newsgroups aufzufinden. Laut High Court habe die British Telecom im vorliegenden Fall konkrete Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen gehabt und könne deshalb nach britischem Urheberrecht zur Unterlassung verpflichtet werden.
Oslo-Attentat entfacht neue Internet-Sicherheitsdiskussion
Nach dem Doppelanschlag durch Anders Behring Breivik in Norwegen wird wieder verstärkt über die Internet-Überwachung diskutiert. Unter anderem forderte Manfred Weber (CSU), Mitglied des Europäischen Parlaments, eine europäische Offensive gegen politische Extremisten im Internet. Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sprach sich für eine stärkere Überwachung des Internets aus. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte gar einen Alarmknopf für das Internet. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will schließlich eine Liste auffälliger Personen mit „kruden Gedanken” einführen. Der norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg sprach sich hingegen für mehr Offenheit, mehr Demokratie und mehr Menschlichkeit aus.
Hintergründe bei Spiegel Online
Ermittlungsmaßnahmen im Überblick bei Internet-Law
Regierung legt Netzsperren-Aufhebungsgesetz vor
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” aufgehoben werden soll. Bereits Ende Mai hatte die Bundesregierung dessen Aufhebung beschlossen. Begründet wird dies damit, dass Internetsperren nicht effektiv genug seien, um Opfer zu schützen. Es bestünde die Gefahr, dass die Sperren umgangen würden. Ziel müsse es sein, „strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen”. Das hochumstrittene Gesetz wird seit seinem Inkrafttreten Anfang 2010 nicht angewendet.
Zur aktuellen Meldung des Deutschen Bundestages
Arbeitgeber darf E-Mails seiner Arbeitnehmer lesen
Ein Arbeitgeber darf auf dienstliche E-Mails seiner Mitarbeiter zugreifen, wenn diese krankheitsbedingt abwesend sind. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil von Mitte Februar 2011 entschieden. Das gilt auch dann, wenn in dem Unternehmen private Emails verwaltet werden dürfen. Die Klägerin war längere Zeit krankheitsbedingt abwesend. Eine elektronische Abwesenheitsnotiz wurde nicht eingerichtet, ein Stellvertreter nicht benannt. Da zwischenzeitlich mehrere Kundenanfragen eingingen, griff der Arbeitgeber auf den E-Mail-Account der Arbeitnehmerin zu, nachdem er zuvor mehrfach versuchte, Kontakt mit der Arbeitnehmerin aufzunehmen. Private Mails wurden nicht geöffnet. Das Gericht bestätigte dieses Vorgehen: Das Interesse des Arbeitgebers, den ungestörten Arbeitsablauf zu gewährleisten und finanziellen Schaden von dem Unternehmen abzuwenden müsse in einem solchen Fall Vorrang haben.
Abrechnungen: Strafanzeige gegen Deutsche Telekom
Die Deutsche Telekom AG soll über mehrere Jahre Verbraucher, Kunden und Aufsichtsbehörden mit doppelten Abrechnungen betrogen haben. Bei der Staatsanwaltschaft in Bonn wurde eine entsprechende Strafanzeige eingereicht, wie der "Spiegel" berichtet. Es gehe um Gelder im dreistelligen Millionenbereich. Das Unternehmen habe sich "umlagefähige Kosten für den Aufbau und die Pflege ihrer Kundendatenbanken gleich mehrfach erstatten lassen". Einerseits habe sie Beträge als normale gebühren für den sogenannten Teilnehmeranschluss auf ihre Endkunden abgewälzt. Gleichzeitig habe sie die Gebühren auch Wettbewerbern abgerechnet, die für ihr Geschäft auf die Daten der Telekom angewiesen seien.
Zur Meldung auf spiegel-online.de
Nordrhein-Westfalen gründet Cybercrime-Zentrum
In Düsseldorf gibt es jetzt ein „Cybercrime”-Zentrum des Landes Nordrhein-Westfalen. Es soll Opfern von Internetkriminalität künftig als zentrale Ansprechstelle zur Verfügung stehen. Die Tätigkeiten sollen dabei über die des Cyber-Abwehrzentrums des Bundes in Bonn hinausgehen: Das Düsseldorfer Zentrum soll ermitteln und nicht bloß koordinieren, heißt es. Dabei stehen ca. 100 Polizisten, Wissenschaftler und Techniker zur Verfügung.
Mehr Informationen auf gulli.com
Bericht zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vorgestellt
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat ihren vierten Bericht zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien veröffentlicht. In dem 160-Seiten starken Papier beschreibt die KJM ihre Arbeit von März 2009 bis Februar 2011. Im aktuellen Berichtszeitraum hätten sich die Beschwerden zu Rundfunksendungen im Gegensatz zum Vorzeitraum auf ca. 1300 verfünffacht. Konkret habe man sich – bei gestiegenem Prüfaufwand – mit 230 Rundfunk- und 360 Telemedienfällen befasst. Ferner habe man zu 370 Internetangeboten im Rahmen eines Indizierungsverfahrens bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Stellung genommen sowie selbst etwa 450 Indizierungsanträge bei der BPjM eingereicht.
Digitaldecoder-Zuschüsse verstoßen gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass italienische Fernsehsender Beihilfen zurückzahlen müssen, die Endnutzern für den Kauf von terrestrischen Digitaldecodern gewährt wurden. Diese Beihilfen wurden in Italiens Haushaltsgesetzen für die Jahre 2004 und 2005 beschlossen. Sie kamen Verbrauchern zugute, die Geräte mit digital übertragenen Fernsehsignalen mit terrestrischen Antennen kauften oder mieteten. Das Gericht bestätigte nun die Ansicht der EU-Kommission, dass diese Beihilfen wettbewerbsverzerrend waren und zurückverlangt werden müssen.
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