Wochenrückblick: Buyout-Verträge, „Akte”-Durchsuchung, Likebutton
Gruner+Jahr-Rahmenvertrag für Journalisten rechtswidrig
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass wesentliche Teile des vom Verlag Gruner und Jahr verwendeten Rahmenvertrags für freie Journalisten rechtswidrig sind. Der Vertrag sieht u.a. einen umfangreichen „Buy-out“ urheberrechtlicher Nutzungsarten an den Verlag vor. Dadurch würden die freien Autoren unangemessen benachteiligt werden, so das Gericht; die Klausel sei daher insgesamt unwirksam.
Zu den Hintergründen auf dwdl.de.
Details im DJV-Freienblog.
Durchsuchung bei „Akte”-Produktionsfirmen verstößt gegen Pressefreiheit
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die im Jahr 2009 durchgeführte Durchsuchung von Räumen der „Akte“-Produktionsfirmen durch die Amtsanwaltschaft Berlin rechtswidrig gewesen ist. Reporter der Produktionsfirmen hatten im Rahmen eines Beitrags die Zentrale einer Hausverwaltung aufgesucht, um dort über zweifelhafte Nebenkostenabrechnungen zu recherchieren. Auf eine entsprechende Anzeige der Hausverwaltung hin erließ die Amtsanwaltschaft Berlin einen Durchsuchungsbeschluss für die Produktionsräume, um die Namen der Reporter heraus finden zu können. Das Landgericht Berlin hielt diese Maßnahme für unverhältnismäßig und attestierte der Staatsanwaltschaft außerdem schwere inhaltliche Verstöße gegen ihre Ermittlungspflicht.
Mehr Informationen auf titelschutzanzeiger.de.
Interview bei Meedia.
ULD: Kritik vom Schleswig-Holsteinischen Landtag
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat den Landesbeauftragten für den Datenschutz Thilo Weichert scharf kritisiert. Hintergrund war die Drohung Weicherts, gegen Unternehmen vorgehen zu wollen, die Facebooks „Like-Button“ auf ihren Internetseiten einbinden. Ministerpräsident Carstensen forderte Weichert zum Dialog mit betroffenen Unternehmen auf und verlangte von ihm, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten anstelle von Drohgebärden. An Facebooks „Like-Button“ entzünden sich seit Monaten datenschutzrechtliche Diskussionen.
Weiter auf shz.de.
Keine fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in dieser Woche entschieden (Az. 18 LP 15/10), dass eine fristlose außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht zulässig ist. Ein im öffentlichen Dienst angestellter Schulhausmeister, zugleich Peronalratsmitglied, hatte über Wochen hin an seinem Arbeitsplatz an zwölf verschiedenen Tagen je etwa eine Stunde privat im Internet gesurft. Das Gericht erkannte darin keine – für eine außerordentliche Kündigung erforderliche – exzessive beziehungsweise ausschweifende Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit.
Zum Urteil auf juris.de.
Schleswig-Holstein beschließt eigenes Glückspielgesetz
Schleswig-Holstein hat am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungskoalition ein neues, eigenes Glücksspielgesetz beschlossen. Danach ist fortan eine Lizenzvergabe an Anbieter privater Glückspiele wie etwa Sportwetten oder Poker möglich. Entsprechende Konzessionen sollen erstmals ab März 2012 vergeben werden. Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2010 den bisherigen Glückspielstaatsvertrag für rechtswidrig erklärt. Das Land Schleswig-Holstein erhofft sich durch die Vergabe entsprechender Lizenzen zusätzliche Einnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro.
Ausführlich auf Spiegel Online.
EuGH: Deutsche Staatshilfen für DVB-T-Ausbau rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass deutsche Staatshilfen für Privatsender zum Ausbau des digitalen Sendestandards DVB-T rechtswidrig sind. Der EuGH bestätigte damit das EU-Gericht als Vorinstanz und auch die Europäische Kommission, die bereits im Jahr 2005 die deutschen Staatshilfen für unzulässig erklärt hatten. Insgesamt würde der Wettbewerb durch die staatliche Unterstützung nicht gefördert werden, so der EuGH, sondern vielmehr einzelne Anbieter dadurch bevorteilt.
Weitere Informationen auf derStandard.at.
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