EU-Ministerrat stimmt für ACTA, Google Book Settlement, Silvana Koch-Mehrin
Rat der Europäischen Union beschließt Beitritt zu ACTA
Der Rat der Europäischen Union hat während einer Sitzung des Fischereirates den Beitritt zum ACTA-Abkommen beschlossen. Damit soll auch die EU dem internationalen Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen beitreten. Hiergegen häuft sich zunehmend Kritik, die Inhalte des Abkommens würden gegen Menschenrechte verstoßen. Dass ausgerechnet der Fischereirat den Beschluss gefasst hat, wird kritisiert.
Die Meldung bei Urheber- und Medienrecht News.
Zum Artikel bei netzpolitik.org.
Google Books: Nach gescheitertem Vergleich kommt die Class Action
Im Streit um Google Books wird es wohl zu einem Urteil im streitigen Verfahren kommen. Die US-amerikanische Authors Guild hat angekündigt, ihre Class-Action-Klage gegen Google wegen dessen Angebots „Books” wieder aufzunehmen. Google Books digitalisiert Bücher und macht sie über das Internet abrufbar. Viele Autorenverbände sehen darin eine massenhafte Verletzung der Verlags- und Autorenrechte. Die deutschen Schriftsteller und Verlage hatten lange damit gehadert, ob sie an der Class Action teilnehmen sollten; die Frage stellt sich nun erneut.
Weitere Informationen beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
Telemedicus zur deutschen Sicht auf Google Books.
Telemedicus fasst den Streit (beim Stand Oktober 2009) zusammen.
iRights.info: Lawrence Lessig zum Book Settlement (2010)
Koch-Mehrin klagt gegen Entziehung des Doktorgrades
Silvana Koch-Mehrin hat am Mittwoch Klage gegen die Universität Heidelberg wegen Entziehung ihres Doktorgrades eingereicht. Diese hatte ihr den Doktorgrad entzogen, weil die angefertigte Dissertationsarbeit schwerwiegende falsche Angaben über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung enthielt. Einem gegen die Entscheidung des Promotionsausschusses erhobenen Widerspruch half dieser nicht ab.
Die Pressemitteilung des VG Karlsruhe.
Der Beitrag bei internet-law.de.
Die Pressemitteilung der Uni Heidelberg.
Guttenberg macht fragwürdiges Comeback als Internet-Experte
Karl-Theodor zu Guttenberg ist nun Berater der EU-Kommission für die Internetfreiheit. Der ehemalige Bundesverteidigungs- und Wirtschaftsminister soll in der EU-Initiative „No Disconnect” als Berater mitwirken. Die Initiative soll der Freiheit des Internets in repressiven Staaten dienen, indem sie Aktivisten zum Beispiel mit Werkzeugen zur sicheren und verschlüsselten Internet-Kommunikation ausstattet. Die Ernennung Guttenbergs wurde in Deutschland mit Häme begleitet – soweit Guttenberg in seiner Karriere bisher Begegnungen mit dem Internet hatte, nahm dies meist keinen glücklichen Ausgang.
Bericht beim Schweizer Tagesanzeiger.
Weiteres Urteil im Fall kino.to
Das AG Leipzig hat am Donnerstag einen weiteren ehemaligen Beteiligten an der stillgelegten Streamingseite kino.to verurteilt. Der Urteilsspruch lautete auf gemeinschaftlich begangene gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung; die Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auf kino.to wurden bis zur Stilllegung der Seite im Juli dieses Jahres urheberrechtlich geschützte Filmwerke auf verschiedenen Servern veröffentlicht. Dem Verurteilten wurde jedoch im Gegensatz zu anderen Mitarbeitern in dem um kino.to ausgehobenen Netzwerk nur eine geringe Mitwirkung vorgeworfen. So habe er in der Zeit vom Juli 2009 bis Juni 2011 im Gegensatz zu den wesentlich mehr verdienenden Administratoren insgesamt 12.714 Euro verdient. Sein Verteidiger bezeichnete ihn deshalb auch als „Wasserträger“ im System kino.to.
Die Pressemitteilung der GVU.
Die Nachricht bei heise.de.
Bundeskartellamt genehmigt Fusion zwischen Unitymedia und Kabel BW
Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag die Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia genehmigt. Dies geschah trotz ursprünglicher wettbewerbsrechtlicher Bedenken, weil die Liberty Global Europe Holding, zu der Unitymedia gehört, im Gegenzug weitreichende Verpflichtungen einging. Ein umfassendes Zusagenangebot soll nach Ansicht des Bundeskartellamts die negativen Auswirkungen der Fusion kompensieren. Dazu gehört unter anderem ein Sonderkündigungsrecht für Wohnungsbaugesellschaften. Weiterhin soll die Grundverschlüsselung für Free-TV-Anbieter aufgegeben werden.
Die Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
Der Bericht bei heise.de.
Haushaltsabgabe für Rundfunkgebühren beschlossen
Mit Schleswig-Holstein hat nun das letzte Bundesland die Umsetzung des neuen Rundfunkgebühren-Staatsvertrages beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine Reform der Rundfunkfinanzierung. Zukünftig soll eine Haushaltsgebühr unabhängig von der tatsächlichen Bereithaltung von Rundfunkgeräten erhoben werden.
Der Artikel auf golem.de.
Telemedicus zum Gutachten von Prof. Kirchhof, der den Weg zur Haushaltsabgabe geebnet hatte.
BGH: Deutsche Post nicht zur Staatsferne verpflichtet
Der BGH hat entschieden, dass die Deutsche Post ihr Werbeblatt „Einkauf Aktuell” vertreiben darf, obwohl es redaktionelle Beiträge enthält. Die Deutsche Post sei nicht von Bund oder Ländern beherrscht, so dass das Gebot der Staatsferne der Presse (Art. 5 GG) nicht für sie gelte. Dieser Verfassungsgrundsatz verlangt, dass der Staat nicht selbst Medien veranstalten darf. Der Bund hält über die Kreditanstalt für Wiederaufbau nur noch 30,5 % der stimmberechtigten Anteile. Das reiche bei der aktuellen Eigentümerstruktur der Deutschen Post AG nicht für einen bestimmenden Einfluss aus, so der BGH. Die Deutsche Post ist ein privatisiertes, ehemaliges Staatsunternehmen, bei dem der Bund einige Anteile weiterhin hält. Das Urteil hat auch Relevanz für die Deutsche Telekom, die eine ähnliche Eigentümerstruktur hat und ein Fernsehprogrammangebot vermarktet.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Bundestag diskutiert über Gesetz gegen Internet-Abzocke
Im Bundestag wurde gestern ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Internet-Abzocken intensiv diskutiert. Mit dem Gesetz soll die Möglichkeit eines verbesserten Schutzes vor sogenannten Abofallen geschaffen werden, bei denen mit Verbrauchern vermeintliche Abonnements durch versteckte Informationen abgeschlossen werden. Die Opposition äußerte sich zwar grundsätzlich positiv zu dem Entwurf, bemängelte aber zum einen den bisherigen Zeitverlust bis zur Initiierung dieses Gesetzes und weiterhin, dass die Sanktionsmöglichkeiten das Problem nur unzureichend bekämpfen würden. „Inkasso-Angstmacher“ würden sich durch die Neuerungen nicht davon abschrecken lassen, weiterhin ihre vermeintlichen Forderungen auch einzutreiben.
Zum Artikel bei heise.de.
OLG Oldenburg: Gespeicherte Daten gehören zum Eigentum
Eine eigene Variante der Stromkabelfälle hat das OLG Oldenburg entschieden: Ein Bauunternehmer hatte ein Stromkabel durchtrennt, das zu einer Werkshalle führte. Dort fielen Maschinen aus und standen – und die Daten, die auf den Steuerungscomputern der Maschinen heruntergeladen waren, wurden gelöscht. Letzteres sei eine Eigentumsverletzung, es sei also ein absolut geschütztes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB verletzt, entschied das OLG (Urt. v. 24.11.2011, Az. 2 U 98/11). Denn Daten seien in magnetischen Datenträgern verkörpert und vom Eigentumsschutz umfasst.
Bericht bei Juris.
Axel Springer öffnet iKiosk für andere Verlage
Der Medienkonzern Axel Springer AG will auch andere Verlage zu seinem iKiosk zulassen. Seit Montag sind auch etwa 100 andere Zeitungsanbieter über die iPad-App zu finden, die Axel Springer betreibt. Damit soll eine verlagsübergreifende Vertriebsplattform etabliert werden, die der Branche eine attraktive Möglichkeit bietet, die Akzeptanz von Bezahlinhalten zu steigern.
Die Presseinformation bei axelspringer.de.
Der Bericht bei heise.de.
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