WIPO: Webcasting vorerst raus aus dem Vertrag
In der vergangenen Woche traf sich der ständige Ausschuss der Weltorganisation für geistiges Eigentum – WIPO – in Genf. Auf der Tagesordnung stand zum wiederholten Mal der Vertragsentwurf zum so genannten „Broadcasting Treaty“, einem Vertrag, der Rundfunkanstalten zusätzliche Rechte über von ihnen gesendete Filme und Videos geben würde. Fernsehsender, aber auch Internetanbieter und Webcaster, hätten dann ein 50 Jahre währendes Verwertungsrecht über von ihnen gesendetes Material.
Bei den Verhandlungen hatte sich der Widerstand vieler Mitgliedsländer, aber auch Technologieunternehmen und Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen, als stärker herausgestellt als die Interessen der USA und der großen (vor allem US-amerikanischen) Rundfunksender: Webcasting wurde aus dem Vertragsentwurf herausgenommen und wird gesondert diskutiert, wahrscheinlich erst im kommenden Jahr. Die Verhandlungen über die herkömmlichen Sender gehen im Herbst dieses Jahres weiter.
Vorteile überwiegen nicht die Nachteile, sagt Intel
Gegner des Vertrags, unter ihnen der Chiphersteller Intel oder die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, halten die Verlängerung der Schutzdauer für Sendungen für überflüssig und innovationsfeindlich. Besonders problematisch ist für sie, dass die Schutzrechte auf Internet-Sendungen, wie Pod- und Videocasts oder Services wie YouTube oder Google Video, ausgeweitet werden sollen. Im Vorfeld der Sitzung veröffentlichte unter anderem Intel eine Erklärung, in der die Firma gegen den Vertrag Stellung bezieht: „Die Befürworter haben nicht bewiesen, dass die Vorteile, die durch diese neuen exklusiven Rechte geschaffen werden, die Nachteile, die diese neuen Rechte auferlegen, überwiegen“, schreiben sie.
Bei den Gesprächen im ständigen Ausschuss der WIPO ging es zunächst darum, den Text des Vertragsentwurfs soweit abzuklären, dass er der Hauptversammlung im Herbst vorgelegt werden kann, die über ihn abstimmen sollte. Vor allem die USA ist für eine Aufnahme von Internetsendungen in den neuen Vertrag.
Schutz soll Innovationen fördern
„WIPO Treaty on the Protection of Broadcasting Organizations“ wird das Dokument genannt. Es soll dafür sorgen, dass, nachdem eine Sendung veröffentlicht würde, die Rundfunkanstalt oder der Webcaster ein Schutzrecht auf das gesendete Material bekommt. Im Abkommen von Rom (Rome Convention von 1961) wurde dieses Recht eingeführt, um Rundfunkanstalten davor zu schützen, dass ihr Signal abgefangen und von anderen weitergesendet wird. Es gibt aber Stimmen, die schon die damalige Argumentation nicht nachvollziehen können. Für sie ist nicht nur die Ausweitung auf das Internet, sondern der ganze Vertrag nicht notwendig.
So schrieb James Boyle, Jura-Professor an der Duke University, im Oktober vergangenen Jahres während der letzten WIPO-Verhandlungen, dass es keine Belege dafür gebe, dass der Schutz von Rundfunksendungen dazu geführt habe, dass Rundfunksender mehr Geld in technische Neuerungen investieren.
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