WIPO-Blindenvertrag: Was keiner hören wollte
Im Jahre 2010 besuchte der blinde Soulmusiker die Mitglieder der World Intellectual Property Organisation bei ihrer damaligen Konferenz. In seiner kurzen Rede forderte er sie auf, den sogenannten Blindenvertrag auf keinen Fall scheitern zu lassen. Und ergänzte charmant lächelnd: „Anderenfalls muss ich wohl einen Song darüber schreiben, dass sie es vermasselt haben.“ Und dass dieser Stevie Wonder ganz genau weiß, wie man einen Hit landet, musste er gar nicht extra sagen. Den WIPO-Delegierten dürfte es Drohung genug gewesen sein: „I just called to say, the WIPO didn’t make it …”. Das wollte wohl keiner hören.
Muss nun wohl auch niemand. Drei Jahre später haben die WIPO-Vertreter bei ihrer heute zu Ende gehenden Konferenz in Marrakesch einen Konsens für den Blindenvertrag gefunden. Und Stevie Wonder gibt heute tatsächlich ein „Celebration Concert“ in Marrakesch, zur Feier des Vertrages. Denn genau das war damals sein Gegenversprechen, das er vor wenigen Tagen per Videobotschaft an die WIPO-Konferenz wiederholte.
Vielleicht trug Stevie Wonder also seinen Teil zu diesem Wunder von Marrakesch bei, wenn auch nur indirekt. Sehr wahrscheinlich aber hat die Präsenz des weltweit populären Blinden – der sich schon immer politisch für Bürgerrechtsbewegungen in den USA und gegen die Apartheid in Südafrika engagierte – die Aufmerksamkeit für den „Treaty for the Blind“ verstärkt. Doch für wie lange?
Wieso verschließen deutsche Massenmedien beim Blindenvertrag die Augen?
Hierzulande ruft dieser wahrhaft historische Vertrag, der die fatale „Bücher-Armut“ bei Blinden und Sehbehinderten lindern soll, bisher kaum öffentliches Interesse hervor. Weder überregionale Nachrichtensites noch Fernsehsender nehmen die WIPO-Konferenz und deren Ziele zur Kenntnis, Fachportale ausgenommen. Deutschlands Augen sind zu diesem Thema seltsam geschlossen. Wieso eigentlich? Hat dieses Thema für uns keine Bedeutung?
Wie es nach Vorlage des verabschiedeten Dokuments aussieht, ist mit dem WIPO-Vertrag für die Blinden und Sehbehinderten wirklich Entscheidendes erreicht. Wo immer jemand ein Buch in blindenlesbarer Form umsetzen will, ist nun kein langer Marsch durch die Lizenz-Instanzen mehr nötig. Auch die grotesk anmutende Mehrfachproduktion von Blindenversionen ein- und desselben Titels in der gleichen Sprache ist nicht mehr nötig, weil der Vertrag die geltenden urheberrechtlichen Ländergrenzen überwindet. Das hilft, die limitierten Ressourcen von Blindenbibliotheken und entsprechenden Dienstleistern effizienter einzusetzen. Die in Zukunft weltweit geltenden Zugriffs- oder auch Schrankenregelungen für urheberrechtlich geschützte Werke ermöglichen den Blinden und Sehbehinderten bessere Teilhabe.
Die Abwehr lobbyistischer Einflussnahme-Versuche sollte Mut machen
Über diese Fortschritte hinaus kommt dem Blindenvertrag weitere Bedeutung zu, etwa für die dringend erforderliche weltweite Anpassung des Urheberrechts an die neuen, grenzenlosen Verhältnisse im Internet, dieser riesigen Kopiermaschine. So traten die WIPO-Delegierten am Ende doch noch den Bedenken und Störmanövern von Filmindustrie und Rechteinhabern entgegen. Das vermag den Befürwortern weiterer Urheberrechtsreformen durchaus Mut zu machen. Die Lobbyisten warnten vor einem Einfallstor für Piraterie. Ein Generalverdacht, der ebensowenig gegenüber Blindenbibliotheken angebracht ist wie gegenüber Musikhörern, Bibliotheksbenutzern und Filmsehern.
Auch die Verkomplizierung des Drei-Stufen-Tests mit aufwändiger Abfrage nach kommerziellen Versionen eines Titels setzte sich bei der WIPO nicht durch. Zudem zeigte die Marrakesch-Konferenz: Weltweite Rechte-Diplomatie zieht sich sehr, sehr lange hin. Für die Durchsetzung vernünftiger Forderungen muss man beharrlich sein, Überzeugungsarbeit leisten und bisweilen auch Druck und Kampagnen aufbauen. Engagement also, das in diesem Fall von Interessenvertretungen und Verbänden der Blinden und Sehbehinderten kam, die sich seit den späten 80er Jahren für solche Regelungen einsetzten, allen voran die Weltblindenunion und die US-amerikanische NFB.
Vertrag offenbart Nachholbedarf und Vorreiterrolle zugleich
In Deutschland haben sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband und das Blindenbibliotheken-Netzwerk Medibus engagiert und für die Unterstützung einer Petition geworben. Leider fast ohne Resonanz. Womöglich herrscht die Wahrnehmung vor, dass sich deutsche Verbände und Institutionen eben ordentlich kümmern, dass für die „Randgruppen” doch gesorgt ist. Es gibt Blindenbibliotheken, Blindenschulen, Blindenwerkstätten – die kommen schon zurecht. Inklusion? Damit sind doch „nur“ die Schulen gemeint. So offenbart sich am Blindenvertrag auch ein Nachholbedarf an gesamtgesellschaftlicher Inklusion.
Wenn Stevie Wonder heute seine Stimme in Marrakesch erhebt und den WIPO-Vertrag besingt, werden vielleicht auch deutsche Nachrichtenagenturen, Fernsehreporter und Online-Journalisten für den Moment einer Meldung ihre Augen aufschlagen. Ein kurzer, positiver Bericht, mit „Promi“ und „Musik“, das wird gern genommen und gelesen, strengt auch nicht weiter an, das Problem scheint ja gelöst, irgendwas mit Blinden, gut, ach, den Stevie Wonder gibt’s noch, schön. Und nun das Wetter.
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