Wiener Gericht: FPÖ verletzte Creative-Commons-Lizenz
Da die Filmpiraten der Ansicht waren, dass die FPÖ ihr Material gegen die Bestimmungen der Creative-Commons-Lizenz nutzte, versuchten sie die weitere Verbreitung des Videos per Unterlassungserklärung zu stoppen. Die FPÖ und der „Freiheitliche Parlamentsklub“ waren anderer Ansicht und reagierten ihrerseits mit einer negativen Feststellungsklage. So landete der Streit vor dem Handelsgericht Wien. Dort verlor die Partei nun gegen das Erfurter Videokollektiv.
Weitergabe-Bedingung missachtet
Im Streit ging es im Kern um die Weitergabe-Bedingung der Creative-Commons-Lizenzen. Der auch als „Share-Alike“ bekannte Lizenzbaustein – eine Copyleft-Klausel – soll verhindern, dass Freiheiten, die Urheber anderen einräumen, von nachgelagerten Nutzern wieder beschränkt werden können.
Die Filmpiraten hatten das Filmmaterial unter der Lizenz „Namensnennung – Nicht-kommerzielle Nutzung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC BY-NC-SA 3.0 DE) veröffentlicht. Die FPÖ hatte ihren Clip jedoch nicht unter gleichen Bedingungen im Youtube-Kanal „FPÖ-TV“ veröffentlicht, sondern unter der Youtube-Standardlizenz. „Daher wurden nicht die gleichen Weitergabebedingungen gewahrt, welche durch die Einräumung einer CC-Lizenz oder einer vergleichbaren Lizenz gegeben (gewesen) wären“, heißt es im Urteil. Somit habe die Partei gegen die Bedingung verstoßen und keine Befugnis aus der Lizenz gehabt, das Material zu verwenden.
Gericht: Lizenz auch für Laien geeignet
Daneben sei auch die Namensnennung unzureichend gewesen, wie sie die Lizenzen fordern. Die FPÖ habe das Filmpiraten-Logo vielmehr so eingeblendet, dass der Eindruck entstehen konnte, die Filmpiraten hätten die Nutzung des Materials genehmigt.
Das Gericht weist zudem darauf hin, dass Lizenzen üblicherweise an Bedingungen geknüpft sind und es der Partei zumutbar gewesen wäre, sich damit zu befassen. „Zudem vereinfacht es das CC-Lizenz-System auch nichtjuristischen Laien, sämtliche Informationen über Rechte und Pflichten durch sogenannte „Commons Deeds“ [die Lizenz-Kurzfassungen, D.P.] zu erhalten“, heißt es im Urteil.
Das bereits am 19. Juli ergangene Urteil (Aktenzeichen 39 Cg 65/14y–21) ist noch nicht rechtskräftig, die FPÖ hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Während die Lizenzbedingungen von Creative Commons sich in Deutschland bereits mehrfach als gerichtsfest erwiesen haben, handelt es sich um den ersten bekannten Fall, den ein Gericht in Österreich entschieden hat. Die Filmpiraten haben weitere Informationen zum Verfahren auf ihrer Website gesammelt.
Was sagen Sie dazu?