Weitere rechtliche Schritte gegen russische Downloadplattform
Laut dem Landgericht München verfüge das Angebot über keine Lizenz für den Verkauf von Musiktiteln in Deutschland. Der Dienst selbst beruft sich auf seiner Webseite auf eine Übereinkunft mit der russischen „Multimedia and Internet Society“ und gibt unumwunden zu, dass er sich nicht dafür verantwortlich fühlt, ob Nutzer außerhalb Russlands legal oder illegal handeln, wenn sie den Dienst nutzen. Mehr zu den Hintergründen von „All of MP3“ steht in unserem Artikel „Downloads in der Grauzone“.
Laut dem Urteil des Landgerichts München, gegen das noch Berufung eingelegt werden kann ist es „All of MP3“ künftig verboten, „geschützte Aufnahmen aus Tonträgern der Antragstellerin beziehungsweise Vervielfältigungen derartiger Aufnahmen innerhalb der Gebiets der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen“.
Zwar bestätigt die Einstweilige Verfügung die Ansicht der Deutschen Landesgruppe der IFPI („International Federation of the Phonographic Industry“), dass es sich bei „All of MP3“ um ein in Deutschland rechtswidriges Angebot handelt, die Betreiber der Seite selbst dürfte dieses Urteil eines deutschen Gerichtes vermutlich ersteinmal wenig tangieren, da sie nicht der deutschen Rechtssprechung unterliegen.
Auch in Russland selbst versuchten die Behörden in Zusammenarbeit mit internationalen Musikverbänden bereits mehrfach rechtlich gegen das Angebot vorzugehen, allerdings bislang erfolglos. Zwar stimmte auch die russische Staatsanwaltschaft dem Vorwurf zu, dass „Allofmp3″ keine Lizenzen für den internationalen Vertrieb besitze, doch gäbe es auf Grund einer Gesetzeslücke keine Handhabe gegen das Angebot, wie die Onlineseite der PC-Welt in Berufung auf das IT-Portal Futurezone berichtet. In Russland sei zwar die materielle Verbreitung von unzulässigen Kopien verboten, nicht jedoch die digitale Verbreitung von illegalen Musikdateien.
Das Urteil des Landgerichtes könnte jedoch schwerwiegende Folgen für Webseiten aus Deutschland haben, die sich mit dem Angebot auseinandersetzen oder es auch nur verlinken. Die IFPI hat in einer Pressemitteilung vom letzten Mittwoch bereits angekündigt, neben Abmahnungen und Aufforderungen, Links auf das nach Ihrer Ansicht nach illegale Angebot zu entfernen, auch die zuständigen Aufsichtsbehörden und Kontrollgremien einzuschalten, um von staatlicher Seite aus gegen „All of MP3“ vorzugehen.
Die Nutzerinnen und Nutzer von „All of MP3“ in Deutschland haben nach einhelliger Meinung der Juristen jedoch nichts zu befürchten, da es sich bei den in dem Musikportal verwendeten Dateien aufgrund der komplizierten internationalen Rechtslage nicht um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen handele.
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