Was die CC0-Freigabe bedeutet und welche Möglichkeiten sie eröffnet
Bildungsmaterialien (wie Lehrbücher), aber auch digitale Materialien (wie Podcasts, Videos oder Fotos) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Auch offene Bildungsmaterialien (englisch: Open Educational Resources, abgekürzt: OER) unterliegen in der Regel Urheberrechten, stehen aber häufig unter Creative-Commons-Lizenzen: Dadurch sind die Inhalte für bestimmte Nutzungen freigegeben: Welche Nutzungen genau, das regelt die jeweilige Lizenz.
Damit tragen Creative-Commons-Lizenzen dazu bei, dass freie Bildungsmaterialien verbreitet und weiterverwendet werden können: Solange sich Nachnutzer*innen an die Lizenzvorgaben halten, können sie die Inhalte verwenden, ohne bei den Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen nachfragen zu müssen.
Gerade im Bereich der offenen Bildungsmaterialien ist es wichtig, dass Lizenzbedingungen so frei wie möglich gestaltet sind – andernfalls kann der Gedanke der Offenheit ins Leere laufen. Aus diesem Grund sind restriktive Lizenzen mit den Bausteinen „ND“ („No Derivatives“, keine Bearbeitung erlaubt) sowie „NC“ (Non-commercial, keine kommerzielle Nutzung) eher ungeeignet (siehe dazu den Artikel zu NC): Gerade im Bereich der Bildung kann die Abgrenzung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung besonders schwierig sein. Die vage Definition kommerzieller Nutzung führt dazu, dass aus Angst, gegen Lizenzvorschriften zu verstoßen, auch Nutzungen unterbleiben, die nicht klar als kommerziell gewertet werden können.
Zur Orientierung hilft auch diese Grafik von Creative Commons weiter: Oben finden sich die offenen Lizenzen und Lizenzmodule, also CC0 oder CC BY. Je weiter man dem Pfeil nach unten folgt, umso restriktiver und geschlossener werden die Vorgaben (insbesondere NC- und ND-Module).
Creative Commons Zero: Einfach alles freigeben?!
Das Creative Commons-Lizenzmodell bietet ein Spektrum an Lizenzvorgaben und Nutzungsmöglichkeiten: An dem einen Ende dieses Spektrums befindet sich die CC0-Freigabe. CC0 ist die Abkürzung für „Creative-Commons-Zero“. CC0 ermöglicht es, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten.
Daher auch die Null (englisch Zero): Denn mit CC0 gibt es null Bedingungen. Das heißt, dass Nachnutzende keine Vorgaben beachten müssen, wenn sie so lizenzierte Inhalte nutzen wollen. Sie müssen also weder Urheber- noch Lizenzhinweise anbringen, sie dürfen die Inhalte verändern und bearbeiten und auch kommerziell nutzen. Auch nach einer Bearbeitung müssen sie keine weiteren Urheber- und Lizenzhinweise angeben.
Trotzdem ist es empfehlenswert, auf die Freigabe der Inhalte hinzuweisen. Das macht man, indem man den CC0-Hinweis, etwa das Piktogramm, hinzufügt. Der Lizenzhinweis hilft allen nachfolgenden Nutzenden, die somit wissen, dass sie mit dem freigegebenen Material frei arbeiten können. Fehlt ein solcher Hinweis, müssten sie im Zweifel davon ausgehen, an den Inhalten seien „alle Rechte vorbehalten“.
Sie möchten iRights.info unterstützen?
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“. Alle Texte erscheinen kostenlos und offen lizenziert.
Wenn Sie mögen, können Sie uns über die gemeinnützige Spendenplattform Betterplace unterstützen und dafür eine Spendenbescheingung erhalten. Betterplace akzeptiert PayPal, Bankeinzug, Kreditkarte, paydirekt oder Überweisung.
Besonders freuen wir uns über einen regelmäßigen Beitrag, beispielsweise als monatlicher Dauerauftrag. Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen herzlich der gemeinnützige iRights e.V.!
CC0: Was ist der Unterschied zur Gemeinfreiheit?
Anders als bei einer freien Lizenz bestehen bei der Gemeinfreiheit gar keine Urheberrechte an einem Werk: entweder weil sie nie bestanden haben oder weil ihr Schutz abgelaufen ist. In Deutschland endet der Schutz von Werken in der Regel 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers; anschließend geht ein Werk in die Gemeinfreiheit über.
Im angelsächsischen Raum können Schöpfer*innen die eigenen Urheberrechte komplett aufgeben. Das geht im kontinentaleuropäischen Urheberrecht nicht (dazu zählt auch das deutsche Urheberrecht): Ein vollständiger Verzicht auf das Urheberrecht ist hier nicht zulässig. Bestimmte Bestandteile des Urheberrechts – die Urheberpersönlichkeitsrechte – sind nach deutschem Recht nicht verzichtbar.
Die CC0-Freigabe löst diese Situation durch einen Kunstgriff: Nachnutzende erhalten mit CC0 eine Lizenz ohne weitere Bedingungen und eine verbindliche Zusage der Urheber*innen, möglicherweise verbleibende Rechte nicht durchzusetzen.
Zwar kommt die CC0-Freigabe damit in ihrer Wirkung der Gemeinfreiheit sehr nah. Rechtlich betrachtet ist es aber erforderlich, dass man aktiv wird, und zwar indem man das Werk explizit freigibt. Das bedeutet auch: Nur wer Urheberrechte an einem Werk besitzt, kann das Werk auch nach CC0 freigeben. Ob Werke dagegen gemeinfrei sind, wird allein durch Gesetze bestimmt. Die Gemeinfreiheit ist demnach keine Lizenz, sondern ein Zustand oder Status.
Was sind die Vor- und Nachteile von CC0?
Für Nutzende von Bildungsmaterialien, etwa Bildungseinrichtungen oder Lehrende, sind per CC0 freigegebene Inhalte ein Glücksgriff: Sie profitieren in besonderem Maß von einer Freigabe nach CC0. Zum einen müssen sie bei der Verwendung dieser Materialien keine urheberrechtlichen Konflikte befürchten. Zum anderen müssen sie grundsätzlich auch nicht auf die Lizenzbedingungen der anderen CC-Lizenzen achten; diese können in Grenzfällen schwierig sein, zum Beispiel was die Unterscheidung kommerziell/nicht-kommerziell bei NC betrifft. Auch lassen sich unter CC0 freigegebene Materialien beliebig mit Inhalten kombinieren, die unter anderen Lizenzen stehen.
Aus Sicht der Ersteller*innen und Urheber*innen liegen die Vorteile dagegen nicht unmittelbar auf der Hand: Sie geben ihre Inhalte mit CC0 komplett frei und können damit auch keinen Einfluss mehr darauf nehmen, was mit den eigenen Werken geschieht. Anders als bei den regulären Creative-Commons-Lizenzen lassen sich keine Bedingungen aufstellen oder bestimmte Nutzungen ausschließen, etwa eine Verwendung für kommerzielle Zwecke oder Bearbeitungen und Remixe.
Auf der anderen Seite unterstützen Ersteller*innen mit CC0 die Idee, dass der Zugang zu Bildungsmaterialien besonders einfach und offen sein soll. Die CC0-Freigabe setzt auch ein Zeichen dafür, dass sich offene Lernmaterialien ohne Hindernisse verbreiten können. Gerade öffentlich finanzierte Kultureinrichtungen wie beispielsweise Museen und Archive können so den offenen Zugang zu kulturellem Erbe unterstützen. Außerdem können Ersteller*innen ihre geschaffenen Werke schneller verbreiten, weil mehr Menschen sie ohne Hindernisse nutzen können.
Wo findet man CC0-freigegebene Inhalte?
CC0-freigegebene Werke lassen sich häufig in Kulturinstitutionen, zum Beispiel in Museen, Archiven und anderen Sammlungen finden. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Museen sich zunehmend digitalisieren und auch immer mehr Museen ihre Sammlungen online unter CC0 freigeben. Eine Befragung des Europäischen Netzwerks von Museums-Organisationen NEMO unter 650 europäischen Museen Anfang April 2020 ergab, dass mehr als 60 Prozent der Museen seit der Schließung ihr Onlineangebot erweitert haben oder eine Erweiterung planen.
So hat beispielsweise Paris Musées, ein Zusammenschluss von vierzehn Museen in Paris, kürzlich mehr als 100.000 Werke unter Creative Commons Zero freigegeben und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch das New Yorker Metropolitan Museum of Art stellt mittlerweile hunderttausende Bilder, an denen keine Urheberrechte mehr bestehen, unter CC0 zur Verfügung.
Creative Commons selbst bietet ein Suchwerkzeug an, durch das Nutzende CC-lizenziertes Material finden können. Dabei können sie die Suche verfeinern und explizit auch nur nach CC0-lizenzierten Inhalten suchen, die sie dann ohne Lizenzbedingungen weiterverwenden können.
Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo. Wie schon bei früheren Kooperationen erscheint auch dieser Text als Crosspost bei OERinfo und bei iRights.info.
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“.
Wir sind auch in den Sozialen Medien zu finden: Folgen Sie uns auf Twitter, Facebook, Telegram oder LinkedIn!
Sie möchten uns unterstützen? Das geht ganz einfach über die Spendenplattform Betterplace!
Was sagen Sie dazu?