VZBV fordert „Recht auf Privatkopie“
Das Positionspapier wurde zusammen mit dem Gutachten „Verbraucherschutz im Urheberrecht“, verfasst von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer, Ende der vergangenen Woche veröffentlicht. In seinem Papier konstatiert der vzbv zunächst, dass die zurückliegenden Novellen des Urheberrechts die Balance zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu Ungunsten der Nutzer aus dem Gleichgewicht gebracht haben. Zudem macht der Verband den Trend aus, dass „die Nutzungsmöglichkeiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten immer stärker eingeschränkt“ würden. Um das Urheberrecht und die Interessen der Nutzer als essentiellen Motor für die Kreativwirtschaft zu sichern und zu fördern, sei eine grundlegende Reform des Urheberrechts nötig.
Der Punktekatalog im Positionspapier umfasst neben der Forderung, dass Nutzerrechte im Urheberrecht nicht nur im Rahmen von Ausnahmeregelungen festgeschrieben werden müssen, eine Vielzahl von konkreten Forderungen. So sei ein „Recht auf Privatkopie“ im Gesetz zu verankern, dass nicht durch den Einsatz von technischen Restriktionen, wie Kopierschutzprogrammen oder durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehebelt werden könne.
Auch der Weiterverkauf von digital erworbenen kreativen Gütern wie MP3s oder E-Books müsse ermöglicht werden. Dazu heißt es im Positionspapier: „Nutzer müssen die Möglichkeit erhalten, legal erworbene digitale Inhalte weiter zu verkaufen. Die gegenwärtige Situation führt wegen der Ungleichbehandlung von ‚körperlichen‘ (z.B. ein Buch) und ‚unkörperlichen‘ (digitalen) Werken zu unangemessenen Folgen für die Verbraucher. Aus Sicht der Verbraucher macht es keinen Unterschied, ob sie beispielsweise ein Buch oder ein E-Book erwerben. Verbraucher bezahlen für den Erwerb des Werkes und dafür, dass sie dauerhaft und frei hierüber verfügen können.“
Der vzbv geht auch auf den Bereich des user-generated Content ein. Die „Kreativität der Masse“ als neue Kulturtechnik müsse angemessenen Raum in der Novellierung des Urheberrechts erhalten. Ziel dabei ist, unzählige Nutzer, die Mashups und Remixes produzieren – also durch die Verwendung von anderen, bereits bestehenden Werken, neue erschaffen – aus der Kriminalität zu holen. Aktuell werden dabei tagtäglich tausende von Urheberrechtsverletzungen begangen. Die aktuellen Regelungen im Urheberrecht sind aus Sicht des Verbandes nicht geeignet, diesem Phänomen angemessen zu begegnen.
Auch solle der Gesetzgeber darauf achten, dass die Förderung von Interoperabilität bei Angeboten im Internet gefördert werde. Es brauche mehr legale Online-Angebote, bei denen darauf geachtet wird, dass „Verbraucher die Möglichkeit haben, diese Inhalte grenzüberschreitend, zu jeder Zeit, zu fairen Preisen und transparenten Nutzungsbedingungen zu nutzen“. Voraussetzung dafür sei, dass die Möglichkeit für gewerbliche Anbieter vereinfacht werde, grenzüberschreitende Lizenzen zu erwerben.
Der vzbv spricht sich zudem auch für eine in der Praxis anwendbare Deckelung der Abmahnkosten von 100 Euro aus. Dies stehe zwar bereits im aktuellen Urheberrechtsgesetz, in der Praxis zeige sich aber, dass beispielsweise bei Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen, die Betroffenen immer noch mit „unverhältnismäßig hohen zivilrechtlichen Forderungen sanktioniert werden“. Deswegen wird vorgeschlagen, bei der Regelung zur Deckelung der Abmahnkosten mit 100 Euro, Fälle von Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, ausdrücklich beispielhaft in den Gesetzesmaterialien zu nennen. Außerdem müsse verankert werden, dass diese Deckelung auch in Fällen der Mitstörerhaftung, also klassischerweise wenn die Kinder über den Internetanschluss ihrer Eltern eine Urheberrechtsverletzung begehen, greift.
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